2828/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0044-I/4/2005

»

 

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Erledigungstext:

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

»Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2855/J vom 7. April 2005 der Abgeordneten »Dietmar Keck und KollegInnen, betreffend »Anzeigentafel des Bundesministeriums für Finanzen in der Wiener Kärntnerstraße, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

In der Kommunikation nach außen ist es mir im Sinne einer bürgernahen, service- und kundenorientierten Verwaltung ein wichtiges Anliegen, die BürgerInnen dieses Landes über aktuelle ressortspezifische Themen zeitnah zu informieren. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben, zumal § 2 Bundesministeriengesetz 1986 die Information der Öffentlichkeit (Teil 1
Z 10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien normiert.
Diesem offenen Kommunikationsstil wird unter anderem mit der

Veröffentlichung aktueller anlassbezogener Themen auf der Laufzeile der Anzeigentafel in der Kärntnerstraße entsprochen.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit dieser Bundesregierung besteht jedenfalls darin, alle zur Verfügung stehenden Kommunikationstools zu nutzen, um mit allen Dialoggruppen einen Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, in einem offenen und intensiven Dialog die für Fortschritt, Generationengerechtigkeit und Chancenrealisierung notwendigen Reformen zu erarbeiten.

 

Am Beispiel der größten Steuerreform der zweiten Republik etwa ist leicht erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein großes persönliches Interesse an einer umfassenden Information über die getroffenen Maßnahmen haben. Es soll nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen vorbehalten sein, um das damit ermöglichte Mehr für Arbeit-
nehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Ich erinnere dazu an

 

 

Das insgesamte Erscheinungsbild der Verwaltung nach außen hat den Veränderungen hin zu einem serviceorientierten Dienstleister Rechnung zu tragen.

 

Da viele ArbeitnehmerInnen auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht, verzichten, indem sie zu viel bezahlte Lohnsteuer nicht im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen, habe ich die Initiative "Hol Dir Dein Geld zurück" gestartet. Derzeit werden jährlich bei etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen etwa 850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das bedeutet im Schnitt eine Gutschrift von etwa 380,--. Zufolge den Schätzungen der ExpertInnen meines Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei Einreichung einer Arbeitnehmer-
veranlagung in Summe etwa
200 Mio. vom Fiskus zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten einerseits einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber auch, jenen Geld


 

zurückzugeben, denen es zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte gesetzt, um die ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie mit Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren Treffsicherheit bewiesen: 50.000 ÖsterreicherInnen haben in Summe etwa 19 Mio. an zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückgeholt.

 

Weiters habe ich veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber informiert werden, dass sich nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch steuerlich lohnt. Trinkgelder in bar und über Kreditkartenabrechnung werden zur Gänze rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr 1999 steuerfrei gestellt. Nach den großen Entlastungen durch die Steuerreform setzt die Bundesregierung damit ein weiteres Signal nach dem Motto "Leistung muss sich lohnen!".

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. bis 5.:

Das Bundesministerium für Finanzen informiert die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle ressortspezifische Themen unter anderem mittels einer Anzeigentafel in der Kärntnerstraße. Diese befindet sich im Eigentum des Bundesministeriums für Finanzen. Miet- oder Pachtkosten fallen daher nicht an. Die Anschaffungskosten (inklusive Montagekosten) der Anzeigentafel im Jahr 2001 beliefen sich auf € 17.955,71.

 

Zu 6. und 7.:

Die Betriebskosten für die Anzeigentafel sind in den allgemeinen Betriebskosten des Bundesministeriums für Finanzen enthalten und sind im Detail nicht herausrechenbar.

 

Zu 8. bis 13.:

Das Bundesministerium für Finanzen beauftragt anlassbezogen die BRZ GmbH mit der Programmierung der Lauftexte über aktuelle ressort-
spezifische Themen. Die Inhalte werden von der Fach– bzw. Kommunikationsabteilung vorbereitet. Zur Veröffentlichung gelangen ausschließlich autorisierte Inhalte.

 

Zu 14.:

Die Anzeigentafel wird voraussichtlich bis Ende 2006/Anfang 2007 am jetzigen Standort betrieben. Die Einstellung des Betriebes ist abhängig von der Projektentwicklung des Gebäudes Ecke Himmelpfortgasse/Kärntner-straße und vom geplanten Übersiedlungszeitpunkt Anfang 2007.

Um die Bürger und Bürgerinnen weiterhin rasch und unbürokratisch über relevante ressortspezifische Themen informieren zu können, wird die Anzeigentafel an einem stark frequentierten Standort über diesen Termin hinaus zum Einsatz kommen.

 

Zu 15. und 16.:

Die gegenständliche Liegenschaft wurde am 1. Jänner 2005 an eine 100% ‑ Tochter der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) veräußert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Heinz Grasser eh.