2828/AB XXII. GP
Eingelangt am
07.06.2005
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0044-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2855/J
vom 7. April 2005 der Abgeordneten Dietmar Keck und
KollegInnen, betreffend
In
der Kommunikation nach außen ist es mir im Sinne einer bürgernahen, service-
und kundenorientierten Verwaltung ein wichtiges Anliegen, die BürgerInnen
dieses Landes über aktuelle ressortspezifische Themen zeitnah zu informieren. Dies
entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben, zumal
§ 2 Bundesministeriengesetz 1986 die Information der Öffentlichkeit
(Teil 1
Z 10 der Anlage zu § 2) ausdrücklich als Aufgabe der Bundesministerien
normiert. Diesem offenen Kommunikationsstil wird unter anderem
mit der
Veröffentlichung
aktueller anlassbezogener Themen auf der Laufzeile der Anzeigentafel in der
Kärntnerstraße entsprochen.
Die Öffentlichkeitsarbeit dieser Bundesregierung besteht jedenfalls
darin, alle zur Verfügung stehenden Kommunikationstools zu nutzen, um mit allen
Dialoggruppen einen Meinungsaustausch zu pflegen. Es gilt, in einem offenen und
intensiven Dialog die für Fortschritt, Generationengerechtigkeit und
Chancenrealisierung notwendigen Reformen zu erarbeiten.
Am Beispiel der größten Steuerreform der zweiten Republik etwa ist
leicht erkennbar, dass die ÖsterreicherInnen ein großes persönliches Interesse
an einer umfassenden Information über die getroffenen Maßnahmen haben. Es soll
nicht nur einer beschränkten Anzahl von mit Gesetzestexten vertrauten Personen
vorbehalten sein, um das damit ermöglichte Mehr für Arbeit-
nehmerInnen und Familien, sowie auch das Mehr für die Wirtschaft und die damit
verbundenen Auswirkungen auf den Einzelnen Bescheid zu wissen. Ich erinnere
dazu an
Das insgesamte
Erscheinungsbild der Verwaltung nach außen hat den Veränderungen hin zu einem
serviceorientierten Dienstleister Rechnung zu tragen.
Da viele ArbeitnehmerInnen
auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht, verzichten, indem sie zu viel bezahlte
Lohnsteuer nicht im Wege der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen, habe ich die
Initiative "Hol Dir Dein Geld zurück" gestartet. Derzeit werden
jährlich bei etwa 2,2 Millionen Arbeitnehmerveranlagungen etwa €
850 Mio. an Steuergutschriften ausbezahlt. Das bedeutet im Schnitt eine
Gutschrift von etwa € 380,--. Zufolge den Schätzungen
der ExpertInnen meines Ressorts würden zusätzlich etwa 500.000 BürgerInnen bei
Einreichung einer Arbeitnehmer-
veranlagung in Summe etwa € 200 Mio.
vom Fiskus zurückbekommen. Faire und attraktive Rahmenbedingungen bedeuten
einerseits einen aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung, andererseits aber
auch, jenen Geld
zurückzugeben, denen es
zusteht. In diesem Sinne habe ich gezielt Schritte gesetzt, um die
ÖsterreicherInnen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und sie mit
Informationen zu unterstützen. Der große Erfolg dieser Initiative hat deren
Treffsicherheit bewiesen: 50.000 ÖsterreicherInnen haben in Summe etwa €
19 Mio. an zu viel bezahlten Steuern vom Fiskus zurückgeholt.
Weiters habe ich
veranlasst, dass die ÖsterreicherInnen darüber informiert werden, dass sich
nach mehr als 50 Jahren nunmehr Engagement und Einsatzbereitschaft der
Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben auch steuerlich lohnt. Trinkgelder in
bar und über Kreditkartenabrechnung werden zur Gänze rückwirkend ab dem Veranlagungsjahr
1999 steuerfrei gestellt. Nach den großen Entlastungen durch die Steuerreform
setzt die Bundesregierung damit ein weiteres Signal nach dem Motto
"Leistung muss sich lohnen!".
Nun
zu den konkreten Fragen:
Zu
1. bis 5.:
Das Bundesministerium für Finanzen
informiert die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle ressortspezifische Themen
unter anderem mittels einer Anzeigentafel in der Kärntnerstraße. Diese befindet
sich im Eigentum des Bundesministeriums für Finanzen. Miet- oder Pachtkosten
fallen daher nicht an. Die Anschaffungskosten (inklusive Montagekosten) der
Anzeigentafel im Jahr 2001 beliefen sich auf € 17.955,71.
Zu 6. und 7.:
Die Betriebskosten für die
Anzeigentafel sind in den allgemeinen Betriebskosten des Bundesministeriums für
Finanzen enthalten und sind im Detail nicht herausrechenbar.
Zu 8. bis 13.:
Das Bundesministerium für Finanzen
beauftragt anlassbezogen die BRZ GmbH mit der Programmierung der Lauftexte über
aktuelle ressort-
spezifische Themen. Die Inhalte werden von der Fach– bzw.
Kommunikationsabteilung vorbereitet. Zur Veröffentlichung gelangen
ausschließlich autorisierte Inhalte.
Zu 14.:
Die Anzeigentafel wird voraussichtlich
bis Ende 2006/Anfang 2007 am jetzigen Standort betrieben. Die Einstellung des
Betriebes ist abhängig von der Projektentwicklung des Gebäudes Ecke
Himmelpfortgasse/Kärntner-straße und vom geplanten Übersiedlungszeitpunkt
Anfang 2007.
Um die Bürger und Bürgerinnen weiterhin
rasch und unbürokratisch über relevante ressortspezifische Themen informieren zu
können, wird die Anzeigentafel an einem stark frequentierten Standort über
diesen Termin hinaus zum Einsatz kommen.
Zu 15. und 16.:
Die gegenständliche Liegenschaft wurde
am 1. Jänner 2005 an eine 100% ‑ Tochter der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) veräußert.
Mit freundlichen Grüßen