2833/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2005
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/82-PMVD/2005                                                                                                       6. Juni 2005

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 7. April 2005 unter der Nr. 2865/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausbau des Flughafens Zeltweg für den Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003 ist am 21. August 2003 in Kraft getreten. Damit wurde der Kaufvertrag über 18 Stück Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type „Eurofighter Typhoon“ und deren Stationierung in Österreich rechtswirksam.

Zu 2 bis 4:

Die Implementierung militärluftfahrtspezifisch zeitgemäßer Infrastruktur auf internationalem Standard erfordert – unabhängig von der Typenwahl – naturgemäß auch bauliche Maßnahmen. Ungeachtet dessen ist für die Festlegung des konkreten Baubedarfs eine typenspezifische Analyse notwendig, deren Ergebnis planmäßig seit März 2005 vorliegt. Die anfragegegenständliche Ausschreibung erfolgte somit unverzüglich zum frühest möglichen Zeitpunkt. Da die Gesamtheit aller zu setzenden Maßnahmen vor Stationierung der Luftraumüberwachungsflugzeuge im Jahre 2007 abgeschlossen sein muss, war die Wahl des so genannten „beschleunigten Verfahrens“ unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens zwingend geboten.

Zu 5:

Nein.

Zu 6:

Die Implementierung militärluftfahrtspezifisch zeitgemäßer Infrastruktur erfordert eine Anpassung an internationale Normen, Richtlinien und Standards. Die in der Ausschreibung angesprochenen Kriterien entsprechen dem in der internationalen Militärluftfahrt allgemein anerkannten jüngsten Stand der Technik. Mehrkosten entstehen dadurch nicht.

Zu 7:

Die angenommenen 10,3 Mio. € stellen einen wesentlichen Anteil an den zu erwartenden Gesamtkosten für die Implementierung einer militärluftfahrtspezifischen zeitgemäßen Infrastruktur am Fliegerhorst Hinterstoisser dar.

Zu 8:

Nein.