2834/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 
Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0015-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2851/J,

betreffend Skandal um Bt-10-Mais-Verunreinigungen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2005, Nr. 2851/J, betreffend Skandal um Bt-10-Mais-Verunreinigun­gen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1, 2, und 3:

 

Am 23. März 2005 informierte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten im Wege des Schnellwarnsystems, dass ein nicht zugelassener genetisch veränderter Bt 10 Mais aus den USA nach Europa importiert wurde. Bt 10 Mais wurde als Bt 11 Mais gekennzeichnet eingeführt (Bt 11 Mais ist in der EG seit 1998 zugelassen).

 

Im weiteren Verlauf wurde bekannt, dass die Maiserzeugnisse, Korngluten-Feed bzw. Maiskleber und Maistreber, die mit dem genetisch veränderten Bt 10 Mais verunreinigt sind, seit wahrscheinlich 2001 in die Gemeinschaft eingeführt wurden. Weiters sind 10 kg Saatgut der nicht genehmigten GV-Maissorte "zu wissenschaftlichen Zwecken" nach Spanien und Frankreich eingeführt worden. Das Saatgut wurde bereits vernichtet.

 

Ich habe umgehend prüfen lassen, ob solche Importe nach Österreich erfolgt sind. Die genannten Produkte wurden nach Angaben der Europäischen Kommission und auch aufgrund der Einfuhrstatistiken nicht nach Österreich importiert, jedoch kann ein Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten nicht ausgeschlossen werden. Die Stichprobenkontrollen der AGES haben aber gezeigt, dass ein Vorhandensein von Bt 10 Mais in Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut nicht nachgewiesen werden konnte.

 

Die Europäische Kommission beschloss am 18. April 2005 (unter Befassung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit), von Exporteuren bzw. Importeuren Garantieerklärungen dafür zu verlangen, dass die genannten Futtermittel (Maiskleber und Treber) nicht mit Maislinie Bt 10 verunreinigt sind (Entscheidung Nr. 2005/317).

 

Umgehend danach wurden die österreichischen Zollstellen über die Einfuhrbeschränkungen informiert und angewiesen, dass die genannten Futtermittel mit Ursprung aus den USA nunmehr nur nach Vorliegen eines durch die AGES anerkannten Analyseberichtes über das Nichtvorhandensein von Bt 10 Mais nach Österreich importiert werden können. Aus Gründen der besonderen Vorsicht haben die Zollstellen vor der Durchführung des Zollverfahrens das Bundesamt für Ernährungssicherheit (Futtermittelkontrollbehörde) zu verständigen. Diese Verständigung hat auch in jenen Fällen zu erfolgen, bei denen ein Analysebericht aus den USA vorliegt. Die Durchführung des Zollverfahrens ist jedenfalls erst zulässig, wenn die Futtermittelaufsichtsbehörde der Zollstelle die Zustimmung zur Einfuhr erteilt hat.

 

Zur Umsetzung der Entscheidung Nr. 2005/317 wurde umgehend die Änderung der Futtermittelverordnung 2000 veranlasst und wurde mittlerweile im BGBl. II Nr. 132 vom 12.5.2005 verlautbart.

 

Zu Frage 4:

 

Seit 25.04.2005 ist eine spezifische qualitative Methode zum Nachweis von Bt 10 Mais verfügbar. Diese wurde vom JRC der Europäischen Kommission (in Ispra, I) allen Mitgliedstaaten der EU zur Verfügung gestellt, nachdem die Fa. Syngenta mit der Beibringung einer solchen beauftragt wurde.

 

Zu den Fragen 5 und 8:

 

Da das Vorhandensein von Bt 10 Mais erst im März 2005 bekannt wurde und eine spezifische Methode (noch ohne Positivkontrollen) erst seit 25.4.2005 zur Verfügung steht, gibt es noch keine spezifischen Untersuchungsergebnisse auf Bt 10 Mais.

Es werden alle Lebens-, Futtermittel- und Saatgutproben bei einem positiven Screening-Ergebnis automatisch auf alle möglichen GVO-Events untersucht – darunter auch Bt 11 Mais. Aufgrund der großen Ähnlichkeit zwischen Bt 10 und Bt 11 Mais wurde Bt 10 über die Routinemethode für Bt 11 erfasst. Daher können über ein mögliches Vorkommen von Bt 10 Mais im Rahmen der Untersuchungsergebnisse für Bt 11 Mais zumindest Rückschlüsse gezogen werden.

 

Auflistung der Ergebnisse für Bt 11 Mais für 2001 bis 2005:

Lebensmittel: In keiner der untersuchten Lebensmittelproben wurde Bt 11 Mais gefunden.

Saatgut: In keiner der untersuchten Saatgutproben wurde Bt 11 Mais gefunden.

Futtermittel: 2001: Eine Probe positiv <0,2% Bt 11 Mais.

Ab 2002: In keiner der untersuchten Futtermittelproben wurde Bt 11 Mais gefunden.

 

Auf Grund der vorliegenden Daten kann daher davon ausgegangen werden, dass in Österreich keine Schäden entstanden sind.

 

Zu Frage 6:

 

Für alle in der EU zugelassenen und in Zulassung befindlichen GVO-Konstrukte gibt es:

·                     Screeningverfahren, die auch noch nicht zugelassene GVO-Events (=Konstrukte) erfassen.

·                     Spezifische qualitative und quantitative Verfahren (z.T. in Ausarbeitung, s.u.).

Die AGES ist Mitglied im ENGL des JRC (European Network of GMO-Laboratories) für Saatgut, Lebens- und Futtermittel und ist dort auch aktiv in die Entwicklung und Validierung neuester Nachweisverfahren eingebunden und außerdem in die Zulassungsverfahren des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen nach RL 2001/18 bzw. VO 1829/2003 involviert und verfügt damit über die aktuellsten Informationen des jeweiligen GVO.

 

Zu Frage 7:

 

Laut Schätzung der Aufwendungen der AGES/BAES für das Arbeitsprogramm 2005 ergeben sich für die einzelnen Bereiche folgende Aufwendungen:

 

Saatgut: In der Saatgutzertifizierung und Zulassung einschließlich Importüberwachung und in der Saatgutverkehrskontrolle und Sortenzulassung werden umfassende Maßnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung des Saatgutgesetzes 1997 sowie der Saatgut-Gentechnik-Verordnung gesetzt.

Jährlich werden ca. 215.000 EURO unmittelbar für die „GVO-Überwachung, Monitoring und Untersuchung bei Saatgut“ seitens  AGES/BAES aufgewandt (siehe dazu auch jährliche Berichte in der AGES-homepage). Umfassende Vorsorge- und Vermeidungsmaßnahmen in der Saatguterzeugung in Österreich, inkl. Information und Schulung der Landwirte und Wirtschaftsbeteiligten, sind Bestandteil des Monitoringsystems.

 

Futtermittel: Die Kosten für die GVO-Analytik in diesem Bereich betragen ca. 100.000 EURO pro Jahr.

 

Lebensmittel: Im „Lebensmittelgesetz – Aktions-/Monitoringplan - GVO-Analytik“, werden jährlich unmittelbar ca. 115.000 EURO für Untersuchungen und Begutachtung von Warenproben im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingesetzt.

Darüber hinaus gibt es auch mittelbare Aufwendungen der AGES/BAES für Studien, Methodenvalidierung und -entwicklung, diverse Stellungnahmen, Mitwirkung in diversen EU- und internationalen Gremien etc. im Zusammenhang mit Themenstellungen zu GVO.

 

Zu Frage 9:

 

Die Europäische Kommission wurde im betreffenden Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit und von mir im Landwirtschaftsministerrat am 26.4.2005 aufgefordert, alle Maßnahmen zu setzen, die eine Wiederholung solcher Vorfälle verhindert. Es müssen insbesondere ein harmonisierter Ansatz und eine einheitliche Vorgangsweise für die Kontrollen und die Überwachung angewendet werden. Ich habe daher die Kommission nachdrücklich auf ihren Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit hingewiesen.

 

Zu Frage 10:

 

Selbstverständlich setze ich mich auch weiterhin dafür ein, dass Importe nicht zugelassener GVOs nicht vorkommen.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Die Europäische Kommission kündigte an, durch die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) den Mitgliedstaaten eine Datenbank mit validierten Nachweismethoden für alle zugelassenen und (soweit bekannt) nicht zugelassenen GVOs zur Verfügung zu stellen, damit zukünftig Importe nicht zugelassener GVOs vermieden werden können. Die Kommission beabsichtigt, weitere Überlegungen wie etwa den Einsatz eines Frühwarnsystems anzustellen. Meine restriktive Haltung betreffend die Zulassung von genetisch veränderten Produkten habe ich bereits mehrfach ausgesprochen. Auch im Zusammenhang mit der Bt 10 Mais Diskussion in Brüssel habe ich wiederholt meine Bedenken in dieser Hinsicht vorgebracht. Aus diesen Gründen werde ich mich auch nicht für eine Zulassung von Bt 11 Mais für den Anbau aussprechen.

 

 

Der Bundesminister: