2841/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.06.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

                      

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

                     

DVR: 0000051

 

 

 

Wien, am       . Juni 2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kurt Gartlehner und GenossInnen haben am 15.04.2005 unter der Nummer 2919/J-NR-05 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auflösung der Polizeihundestaffel in Steyr“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Diensthundestaffel in Steyrdorf wird verlegt. Die Standortverlegung wird mit einer durchgehenden Verfügbarkeit von Diensthundeführern und Diensthunden begründet.

 

Zu Frage 4:

Monatlich ca. € 660

 

Zu Frage 5:

Das Personalkonzept sieht für Oberösterreich 48 Planstellen und Gesamtösterreich 401 Planstellen vor.

 

Zu Frage 6:

Derzeit für Steyr 5, für Linz 11 Diensthundeführer/Diensthunde, zukünftig sind für Linz 26 Diensthundeführer/Diensthunde beabsichtigt.

 

Zu Frage 7:

Ja. Die Mietkosten betragen € 1011,90 inkl. MWSt..

 

Zu Frage 8:

Da der Vermieter einer vorzeitigen Auflösung bzw. Abfindung des Mietvertrages derzeit nicht zustimmt, werden die Räumlichkeiten im eingeschränkten Ausmaß – ein Teil des Miet-objektes wird aus dem Vertrag herausgelöst – im Rahmen der Patrouillentätigkeit in der Stadt STEYR und in den Bezirken Steyr-Land und Linz-Land weiterhin genutzt. Die Miet-kosten können diese Maßnahme um € 140, dh. auf € 871,90 gesenkt werden.

 

Zu Frage 9:

Die Unterbringung der Diensthundeinspektion LINZ erfolgt im Winterhafen 21, A – 4020 Linz. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Superedifikat, welches sich im Besitz des Bundesministeriums für Inneres befindet. Es fallen weder Miet-, noch Adaptierungs- bzw. Errichtungskosten an.

 

Zu Frage 10:

Diensthunde leben grundsätzlich im Familienverband des Diensthundeführers. Falls ein Diensthund kurzfristig in der tierschutzgerecht ausgestatteten Zwingeranlage der Dienst-hundeinspektion in Linz eingestellt werden muss (zB im Falle eines Krankenhaus-aufenthaltes eines alleinstehenden Diensthundeführers, während eines Erholungsurlaubes, wenn der Diensthund nicht mitgenommen werden kann, etc.), erfolgt die Betreuung durch andere Diensthundeführer.

 

Zu Frage 11:

Ein aus der Beziehung mit der Bezugperson herausgelöster Diensthund (wenn der Diensthund aus persönlichen Gründen nicht mehr gehalten werden kann) kann bei entsprechendem Einfühlungsvermögen des neuen Diensthundeführers ohne Bedenken und Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens des betreffenden Tieres einem anderen Diensthundeführer zugewiesen werden.

 

Zu Frage 12:

Es erfolgt grundsätzlich keine „Versetzung“ eines Diensthundes ohne Diensthundeführer. Eine örtliche Veränderung hat, sofern das Team zusammen bleibt, keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung des Diensthundes.

 

Zu Frage 13:

Suchtmittelspürhund ca. € 17 280

Sprengmittelspürhund ca. € 19 200

 

Zu Frage 14:

Das Tierschutzgesetz (TSchG) BGBl.Nr. 118/2004 sieht vor, dass Tiere im Sinne der §§ 37 und 40 TSchG auch ohne Zustimmung des Halters (der Bezugspersonen)  aus ihrer Umgebung entfernt werden können. 

   

Zu Frage 15:

Die Verfügung, wo ein Diensthund zum Einsatz gebracht wird, erfolgt auf Grund der jeweiligen, aktuellen strategischen Bedürfnisse. Die diesbezügliche Entscheidung bleibt, da sich Diensthunde im Eigentum des Bundesministeriums für Inneres befinden, dem Bundesministerium für Inneres vorbehalten.

 

Zu Frage 16:

Ja. Weiters wird auf die Beantwortung der Fragen 1-3 verwiesen.

 

Zu Frage 17:

Ja.

 

Zu Frage 18:

Mutmaßungen und Ansichten sind kein Gegenstand der von mir zu verantwortenden Vollziehung  und fallen daher nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

 

Zu Frage 19:

Sowohl aus strategischen aber auch aus wirtschaftlichen Gründen sind Verlegungen von Diensthundegruppen erforderlich. Da die Planungen hiezu im Gang sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werde.