2843/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                              GZ 10.000/0045-III/4a/2005

 

 

 

 

                                                                                                                            Wien, 08. Juni 2005

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2877/J-NR/2005 betreffend den nach wie vor nicht vorhandenen Kulturbericht 2003 sowie den nach wie vor nicht vorhandenen Rechnungshofbericht zum KHM, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 12. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Da die Bundesmuseen gemäß Handelgesetzbuch vom Ende des Berichtsjahres eine neunmonatige Frist, d.h. bis Ende September des Folgejahres, zur Vorlage der betriebswirtschaftlichen Daten haben, ist eine Vorlage des Kulturberichtes frühestens Anfang Dezember des Folgejahres möglich.

 

Die parallele Erarbeitung des Evaluierungsberichtes der österreichischen Bundesmuseen brachte die angesprochene zeitliche Verzögerung mit sich. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Kulturbericht 2003 dem National- und dem Bundesrat am 14. April 2005 mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung übermittelt wurde.

 

Ad 2. bis 4.:

Die zeitliche Mindestvorgabe ergibt sich aus der unter Frage 1 genannten neunmonatigen Frist.

 

Ad 5. und 6.:

Die Frist wurde von allen Bundesmuseen eingehalten.

 

Ad 7.:

Die Besucherzahlen in den einzelnen Bundesmuseen betrugen im Jahr 2003

 

Kunsthistorisches Museum                        1,357.911

Naturhistorisches Museum                            302.976

Albertina                                                         804.678

Österr. Galerie Belvedere                              360.065

Volkskundemuseum                                        18.398

Ethnographisches Museum                             15.351

MAK                                                                174.103

MUMOK                                                          125.417

Technisches Museum                                   276.685

Pathologisch-anatomisches Museum             14.836

Österr. Nationalbibliothek                               173.153

 

Bundesmuseen gesamt                             3,623.573

Dies bedeutet eine Steigerung der Besucherzahlen gegenüber 2002 um 21,07%.

 

Ad 8. und 9.:

Die Bundesmuseen erhalten als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes eine gesetzlich festgelegte Basisabgeltung. Es obliegt dem eigenen Wirkungsbereich des/der Geschäftsführers/in, das Ankaufsbudget aus dieser Basisabgeltung bzw. aus erwirtschafteten Erlösen festzusetzen.

 

Ad 10.:

Von den Geschäftsführer/innen der Bundesmuseen wurden folgende Kuratorentätigkeiten gemeldet:

Direktor Köb (MUMOK):

2003:Kunstprojekte „Lok-Motive“ und „Concrete-Art“ für die Kulturhauptstadt Graz 2003: € 6.000,--,

2003: „Walk me“ Kunstkonzept für den 5. Bezirk: € 1.500,--,

2001-2004: Konzept eines Skulpturenprojektes für die BUWOG-Neubauten als Vorsitzender des Beirates nur Spesen/Stundenersatz

2001-2005: Konzept und Umsetzung der künstlerischen Ausgestaltung des Rathausneubaus Innsbruck: Teilhonorar € 9.000,--

2003: Ausschreibung und Juryvorsitz für die künstlerische Ausgestaltung des Anker-Hauses in Wien: € 5.000,--

 

Alle anderen Geschäftsführer/innen übten keine Kurator/innentätigkeit aus bzw. haben keine entsprechenden Honorare bezogen.

 

Ad 11.:

Am 29. April 2004

 

Ad 12.:

Am 22. Juli 2004

 

Ad 13. bis 16.:

Die Generaldirektion des Kunsthistorischen Museums wurde am 6. Mai 2004 um Stellungnahme zum Rohbericht des Rechnungshofes ersucht. Diese Stellungnahme erfolgte im Rahmen einer Dienstbesprechung mit Vertretern des Kunsthistorischen Museums. Der Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums hat zum Rohbericht keine Eingaben an das Ressort gemacht.

Die Zeitplanung für die Fertigstellung von Prüfberichten des Rechnungshofes fällt nicht in den Kompetenzbereich des BMBWK. Fragen nach etwaigen Verzögerungen bei der Fertigstellung des Prüfberichts können nur vom Rechnungshof selbst beantwortet werden.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.