2843/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.06.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0045-III/4a/2005
Wien, 08. Juni 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2877/J-NR/2005 betreffend den nach wie vor nicht vorhandenen Kulturbericht 2003 sowie den nach wie vor nicht vorhandenen Rechnungshofbericht zum KHM, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen am 12. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Da die Bundesmuseen gemäß Handelgesetzbuch vom Ende des Berichtsjahres eine neunmonatige Frist, d.h. bis Ende September des Folgejahres, zur Vorlage der betriebswirtschaftlichen Daten haben, ist eine Vorlage des Kulturberichtes frühestens Anfang Dezember des Folgejahres möglich.
Die parallele Erarbeitung des Evaluierungsberichtes der österreichischen Bundesmuseen brachte die angesprochene zeitliche Verzögerung mit sich. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Kulturbericht 2003 dem National- und dem Bundesrat am 14. April 2005 mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung übermittelt wurde.
Ad 2. bis 4.:
Die zeitliche Mindestvorgabe ergibt sich aus der unter Frage 1 genannten neunmonatigen Frist.
Ad 5. und 6.:
Die Frist wurde von allen Bundesmuseen eingehalten.
Ad 7.:
Die Besucherzahlen in den einzelnen Bundesmuseen betrugen im Jahr 2003
Kunsthistorisches Museum 1,357.911
Naturhistorisches Museum 302.976
Albertina 804.678
Österr.
Galerie Belvedere 360.065
Volkskundemuseum 18.398
Ethnographisches Museum 15.351
MAK 174.103
MUMOK 125.417
Technisches Museum 276.685
Pathologisch-anatomisches Museum 14.836
Österr. Nationalbibliothek 173.153
Bundesmuseen
gesamt 3,623.573
Dies bedeutet
eine Steigerung der Besucherzahlen gegenüber 2002 um 21,07%.
Ad 8. und 9.:
Die Bundesmuseen erhalten als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes eine gesetzlich festgelegte Basisabgeltung. Es obliegt dem eigenen Wirkungsbereich des/der Geschäftsführers/in, das Ankaufsbudget aus dieser Basisabgeltung bzw. aus erwirtschafteten Erlösen festzusetzen.
Ad 10.:
Von den Geschäftsführer/innen der Bundesmuseen wurden folgende Kuratorentätigkeiten gemeldet:
Direktor Köb (MUMOK):
2003:Kunstprojekte „Lok-Motive“ und „Concrete-Art“ für die Kulturhauptstadt Graz 2003: € 6.000,--,
2003: „Walk me“ Kunstkonzept für den 5. Bezirk: € 1.500,--,
2001-2004: Konzept eines Skulpturenprojektes für die BUWOG-Neubauten als Vorsitzender des Beirates nur Spesen/Stundenersatz
2001-2005: Konzept und Umsetzung der künstlerischen Ausgestaltung des Rathausneubaus Innsbruck: Teilhonorar € 9.000,--
2003: Ausschreibung und Juryvorsitz für die künstlerische Ausgestaltung des Anker-Hauses in Wien: € 5.000,--
Alle anderen Geschäftsführer/innen übten keine Kurator/innentätigkeit aus bzw. haben keine entsprechenden Honorare bezogen.
Ad 11.:
Am 29. April 2004
Ad 12.:
Am 22. Juli 2004
Ad 13. bis 16.:
Die Generaldirektion des Kunsthistorischen Museums wurde am 6. Mai 2004 um Stellungnahme zum Rohbericht des Rechnungshofes ersucht. Diese Stellungnahme erfolgte im Rahmen einer Dienstbesprechung mit Vertretern des Kunsthistorischen Museums. Der Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums hat zum Rohbericht keine Eingaben an das Ressort gemacht.
Die Zeitplanung für die Fertigstellung von Prüfberichten des Rechnungshofes fällt nicht in den Kompetenzbereich des BMBWK. Fragen nach etwaigen Verzögerungen bei der Fertigstellung des Prüfberichts können nur vom Rechnungshof selbst beantwortet werden.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.