2845/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

                                   

Parlament

1017 Wien                                                                           

 

                                                            Wien, am    . Juni  2005

 

                                                             

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kaipel, Parnigoni und Genossen haben am 19. April 2005 unter der Nr. 2931/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Beschaffung der neuen Polizeiautos“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Innenressort ist - ebenso wie andere Bundesdienststellen - an das Gesetz über die Errichtung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG)  und die dazu erlassenen Verordnungen des BM.F gebunden und daher verpflichtet, Beschaffungen von Sachgütern bzw. Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die in den Zuständigkeitsbereich der BBG fallen, über die BBG abzuhandeln.

 

Zu Frage 2:

Die Möglichkeit des Einspruches  gegen ein derartiges Beschaffungsverfahren ist im Bundesvergabegesetz 2002 normiert und kann von jedem Bieter nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden.

 

Zu Frage 3:

Die zuständige Fachabteilung gab Anforderungen an die einzelnen Fahrzeugkategorien bekannt. Für die vergaberechtskonforme Umsetzung war die BBG zuständig.

 

Zu Frage 4:

Die Fahrzeuge für die offizielle Fahrzeugdesignpräsentation wurden aus bestehenden BBG-Verträgen abgerufen.

 

Zu Frage 5:

Nein.

 

Zu Frage 6:

Die Forderung von 174 km/h wurde aufgrund intensiver Marktforschung von der BBG  definiert, um einerseits die Nutzeranforderungen zu erfüllen und andererseits einen möglichst breiten Wettbewerb zu  erreichen.

 

Zu Frage 7:

Die Anforderungen an das Kofferraumvolumen wurden von der zuständigen Fachabteilung des BM.I anhand der mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände in der jeweiligen Ausschreibungskategorie bekannt gegeben; eine Forderung von 800 Liter war in der Ausschreibung nicht enthalten.

 

Zu Frage 8:

Diese Parameter wurden von der BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Überlegungen festgelegt.

 

Zu Frage 9:

Nein – die Definition erfolgte durch die BBG unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen.

 

Zu Frage 10:

Der Begriff „Image-Schaden“ wurde vom BM.I nicht verwendet.

 

Zu Frage 11:

Die Anforderungen an die technischen Spezifikationen wurden von der technischen Fachabteilung aufgrund der einsatztaktischen Anforderungen bekannt gegeben.

 

Zu Frage 12:

In den Jahren 2005 und 2006 werden nach dzt. Stand insgesamt 1100 Kfz benötigt. Hinsichtlich der Fahrzeugtypen kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da das hiefür notwendige Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung  läuft.

 

Zu Frage 13:

Die Fahrzeugauslieferung wird nach dzt. Stand im Herbst 2005 beginnen, statt wie ursprünglich ins Auge gefasst vor dem Sommer.

 

Zu Frage 14:

Die Fahrzeuge werden dann je nach Dringlichkeit des bestehenden Bedarfes an die jeweiligen Landespolizeikommandos verteilt, die wiederum die Fahrzeuge nach ihren Prioritäten innerhalb des Bundeslandes aufteilen werden.

 

Zu Frage 15:

Es ist kein unmittelbarer Schaden entstanden. Der durch die Neuausschreibung erforderliche Personaleinsatz hielt sich auf Grund der Vorarbeiten in engen Grenzen.

 

Zu Frage 16:

Die Aussage der BBG war zum Zeitpunkt „Dezember 2004“ inhaltlich richtig. Seitens des BM.I wurde die Einsatzbereitschaft durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt.

 

Zu Frage 17:

Es ist nicht bekannt, wer die Formulierung „dilettantische kriminelle Ausschreibung“ getätigt haben soll.

 

 

Zu Frage 18:

Mit dem Bundesministerium für Finanzen wurden keine diesbezüglichen Gespräche geführt. Die Geschäftsführung der BBG hat gegenüber dem Bundesministerium für Inneres lediglich in Aussicht gestellt, dass möglicherweise rechtliche Schritte gegen die Zeitschrift  „Die Presse“ eingeleitet werden.

 

Zu Frage 19:

Das BM.I sieht keinerlei Anhaltspunkte, die auf eine „kriminelle“ Ausschreibung hinweisen würden. Lediglich ein möglicher Anbieter hat einen Einspruch erhoben, dem vom Bundesvergabeamt als zuständige Prüfungsinstanz stattgegeben wurde.  Die rechtliche Konsequenz daraus ist, dass ein neues Ausschreibungsverfahren abzuwickeln ist.

 

Zu Frage 20:

Gemäß des bestehenden Rahmenvertrages der BBG wurden insgesamt 27 Stück Polizeiautos der Marke VW im neuen Design ausgeliefert.

 

Seit November 2004 werden im Einsatzgebiet der BPD Wien zwei Fahrzeuge und im Einsatzgebiet der BPD Linz ein Fahrzeug eingesetzt. Alle anderen Kfz sind seit Jänner 2005 im Einsatz.

 

Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:

 

Behörde/Kommando

 

LGK Burgenland

2 Stk.

LGK Kärnten

1 Stk.

LGK Niederösterreich

2 Stk.

LGK Oberösterreich

2 Stk.

LGK Salzburg

2 Stk.

LGK Steiermark

2 Stk.

LGK Tirol

2 Stk.

LGK Vorarlberg

1 Stk.

BPD Graz

2 Stk.

BPD Innsbruck

1 Stk.

BPD Linz

3 Stk.

BPD Salzburg

1 Stk.

BPD Schwechat

1 Stk.

BPD Wien

5 Stk.

 

 

Zu Frage 21:

Sämtliche Fahrzeuge wurden vom BM.I durch Abruf aus bestehenden BBG - Verträgen im Jahr 2004 beschafft; die Gesamtkosten beliefen sich auf Euro 781.756,12.

 

Zu Frage 22:

Die drei  Fahrzeuge, die dann mit dem neuen Polizei-Design versehen wurden, wurden vom BM.I im November 2003 auf Grundlage des bestehenden BBG-Vertrages bestellt.

 

Die Gesamtkosten beliefen sich auf Euro 75.116,44.

 

Zu Frage 23:

Das neue Design der Polizeifahrzeuge wird nicht lackiert, sondern durch Aufkleben von rückstandsfrei ablösbaren Folien auf silbermet. lackierte Kfz angebracht.

 

 

 

Zu Frage 24:

Eine derartige Vorgangsweise ist dem BM.I nicht bekannt.

 

Zu Frage 25:

Die Motorräder wurden auf Grundlage eines von der BBG durchgeführten Ausschreibungsverfahrens – das nicht beeinsprucht wurde  – beschafft. 

Die Anforderungen an die technischen Spezifikationen wurden aufgrund der Nutzeranforderungen von der technischen Fachabteilung des BM.I bekannt gegeben.

Das BM.F war, wie im Bundeshaushaltsgesetz vorgesehen, in das Vorhaben eingebunden.

Die Motorräder werden ebenfalls in der Farbe silbermetallic gekauft und mit dem neuen Design versehen.

Vor Zuschlagserteilung wurde keine Firma beauftragt.

Es wurden bis dato 71 Stück Motorräder der Marke BMW R 1150 RT im neuen Polizei-Design auf Basis des geltenden BBG-Vertrages beschafft, wobei sich die Gesamtkosten auf Euro 1.267.626,10 beliefen.

 

Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Behörde/Kommando

BMW R1150 RT

LGK Burgenland

5

LGK Kärnten

5

LGK Niederösterreich

15

LGK Oberösterreich

4

LGK Salzburg

8

LGK Steiermark

3

LGK Tirol

7

LGK Vorarlberg

2

BPD Graz

4

BPD Wien

16

BPD Linz

1

BPD Villach

1

Summe

71