2845/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017
Wien
Wien,
am . Juni 2005
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Kaipel, Parnigoni und Genossen
haben am 19. April 2005 unter der Nr. 2931/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Beschaffung der neuen Polizeiautos“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen
wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Innenressort ist
- ebenso wie andere Bundesdienststellen - an das Gesetz über die Errichtung der
Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und
die dazu erlassenen Verordnungen des BM.F gebunden und daher verpflichtet,
Beschaffungen von Sachgütern bzw. Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die in
den Zuständigkeitsbereich der BBG fallen, über die BBG abzuhandeln.
Zu Frage 2:
Die Möglichkeit des
Einspruches gegen ein derartiges
Beschaffungsverfahren ist im Bundesvergabegesetz 2002 normiert und kann von
jedem Bieter nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden.
Zu Frage 3:
Die zuständige
Fachabteilung gab Anforderungen an die einzelnen Fahrzeugkategorien bekannt.
Für die vergaberechtskonforme Umsetzung war die BBG zuständig.
Zu Frage 4:
Die Fahrzeuge für die
offizielle Fahrzeugdesignpräsentation wurden aus bestehenden BBG-Verträgen
abgerufen.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Die Forderung von 174
km/h wurde aufgrund intensiver Marktforschung von der BBG definiert, um einerseits die
Nutzeranforderungen zu erfüllen und andererseits einen möglichst breiten
Wettbewerb zu erreichen.
Zu Frage 7:
Die Anforderungen an das Kofferraumvolumen
wurden von der zuständigen Fachabteilung des BM.I anhand der mitzuführenden
Ausrüstungsgegenstände in der jeweiligen Ausschreibungskategorie bekannt
gegeben; eine Forderung von 800 Liter war in der Ausschreibung nicht enthalten.
Zu Frage 8:
Diese Parameter wurden von der BBG unter Berücksichtigung der
Nutzeranforderungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Überlegungen
festgelegt.
Zu Frage 9:
Nein – die Definition erfolgte durch die BBG unter Berücksichtigung der
Nutzeranforderungen.
Zu Frage 10:
Der Begriff „Image-Schaden“ wurde vom BM.I nicht verwendet.
Zu Frage 11:
Die Anforderungen an die technischen Spezifikationen wurden von der
technischen Fachabteilung aufgrund der einsatztaktischen Anforderungen bekannt
gegeben.
Zu Frage 12:
In
den Jahren 2005 und 2006 werden nach dzt. Stand insgesamt 1100 Kfz
benötigt. Hinsichtlich der Fahrzeugtypen kann derzeit keine Aussage getroffen
werden, da das hiefür notwendige Ausschreibungsverfahren zur
Beschaffung läuft.
Zu Frage 13:
Die Fahrzeugauslieferung wird nach dzt. Stand im Herbst 2005 beginnen,
statt wie ursprünglich ins Auge gefasst vor dem Sommer.
Zu Frage 14:
Die Fahrzeuge werden dann je nach Dringlichkeit des bestehenden Bedarfes
an die jeweiligen Landespolizeikommandos verteilt, die wiederum die Fahrzeuge
nach ihren Prioritäten innerhalb des Bundeslandes aufteilen werden.
Zu Frage 15:
Es ist kein unmittelbarer Schaden entstanden. Der durch die
Neuausschreibung erforderliche Personaleinsatz hielt sich auf Grund der
Vorarbeiten in engen Grenzen.
Zu Frage 16:
Die Aussage der BBG war zum Zeitpunkt „Dezember 2004“ inhaltlich
richtig. Seitens des BM.I wurde die Einsatzbereitschaft durch entsprechende
Maßnahmen sichergestellt.
Zu Frage 17:
Es ist nicht
bekannt, wer die Formulierung „dilettantische kriminelle Ausschreibung“
getätigt haben soll.
Zu Frage 18:
Mit dem
Bundesministerium für Finanzen wurden keine diesbezüglichen Gespräche geführt.
Die Geschäftsführung der BBG hat gegenüber dem Bundesministerium für Inneres
lediglich in Aussicht gestellt, dass möglicherweise rechtliche Schritte gegen
die Zeitschrift „Die Presse“ eingeleitet werden.
Zu Frage 19:
Das BM.I sieht keinerlei Anhaltspunkte, die auf eine „kriminelle“
Ausschreibung hinweisen würden. Lediglich ein möglicher Anbieter hat einen
Einspruch erhoben, dem vom Bundesvergabeamt als zuständige Prüfungsinstanz
stattgegeben wurde. Die rechtliche
Konsequenz daraus ist, dass ein neues Ausschreibungsverfahren abzuwickeln ist.
Zu Frage 20:
Gemäß des bestehenden Rahmenvertrages der BBG wurden insgesamt 27 Stück
Polizeiautos der Marke VW im neuen Design ausgeliefert.
Seit November 2004 werden im Einsatzgebiet der BPD Wien zwei Fahrzeuge
und im Einsatzgebiet der BPD Linz ein Fahrzeug eingesetzt. Alle anderen Kfz
sind seit Jänner 2005 im Einsatz.
Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
Behörde/Kommando |
|
LGK Burgenland |
2 Stk. |
LGK Kärnten |
1 Stk. |
LGK Niederösterreich |
2 Stk. |
LGK Oberösterreich |
2 Stk. |
LGK Salzburg |
2 Stk. |
LGK Steiermark |
2 Stk. |
LGK Tirol |
2 Stk. |
LGK Vorarlberg |
1 Stk. |
BPD Graz |
2 Stk. |
BPD Innsbruck |
1 Stk. |
BPD Linz |
3 Stk. |
BPD Salzburg |
1 Stk. |
BPD Schwechat |
1 Stk. |
BPD Wien |
5 Stk. |
Zu Frage 21:
Sämtliche Fahrzeuge wurden vom BM.I durch Abruf aus bestehenden BBG -
Verträgen im Jahr 2004 beschafft; die Gesamtkosten beliefen sich auf Euro
781.756,12.
Zu Frage 22:
Die drei Fahrzeuge, die
dann mit dem neuen Polizei-Design versehen wurden, wurden vom BM.I im November
2003 auf Grundlage des bestehenden BBG-Vertrages bestellt.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf Euro 75.116,44.
Zu Frage 23:
Das neue Design der Polizeifahrzeuge wird nicht lackiert, sondern durch
Aufkleben von rückstandsfrei ablösbaren Folien auf silbermet. lackierte Kfz
angebracht.
Zu Frage 24:
Eine derartige Vorgangsweise ist dem BM.I nicht bekannt.
Zu Frage 25:
Die Motorräder wurden auf Grundlage eines von der BBG durchgeführten
Ausschreibungsverfahrens – das nicht beeinsprucht wurde – beschafft.
Die Anforderungen an die technischen Spezifikationen wurden aufgrund der
Nutzeranforderungen von der technischen Fachabteilung des BM.I bekannt gegeben.
Das BM.F war, wie im Bundeshaushaltsgesetz vorgesehen, in das Vorhaben
eingebunden.
Die Motorräder werden ebenfalls in der Farbe silbermetallic gekauft und
mit dem neuen Design versehen.
Vor Zuschlagserteilung wurde keine Firma beauftragt.
Es wurden bis dato 71 Stück Motorräder der Marke BMW R 1150 RT im neuen
Polizei-Design auf Basis des geltenden BBG-Vertrages beschafft, wobei sich die
Gesamtkosten auf Euro 1.267.626,10 beliefen.
Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:
Behörde/Kommando |
BMW R1150 RT |
LGK Burgenland |
5 |
LGK Kärnten |
5 |
LGK Niederösterreich |
15 |
LGK Oberösterreich |
4 |
LGK Salzburg |
8 |
LGK Steiermark |
3 |
LGK Tirol |
7 |
LGK Vorarlberg |
2 |
BPD Graz |
4 |
BPD Wien |
16 |
BPD Linz |
1 |
BPD Villach |
1 |
Summe |
71 |