2855/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2005
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Präsident des Rechnungshofes
Anfragebeantwortung
Die unter Zl. 3001/J-NR/2005 gestellte Anfrage der
Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen
und Freunde vom 11. Mai 2005 betreffend Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht
2004 beehre ich mich, gemäß der in der gegenständlichen Anfrage
enthaltenen
Aufstellung zur Berechnungsgrundlage, wie folgt zu beantworten:
Zu
In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2004 die
Einstellungspflicht gemäß
Behindertensteinstellungsgesetz
in Ihrem Ressort erfüllt?
1. Personalstand
insgesamt: 300
2.
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 12
288
3.
Ermittelte Pflichtzahl (288/25) 11
abzüglich
4.
beschäftigte begünstigte Behinderte
12
hievon doppelt anrechenbar 3 15
5. Erfüllung der Beschäftigungspflicht +4
Zum Stichtag 31.12.2004 wurde die Pflichtzahl für den
Rechnungshof mit 11 ermittelt
und
die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.