2855/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2005
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Präsident des Rechnungshofes

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die unter Zl. 3001/J-NR/2005 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 11. Mai 2005 betreffend Erfüllung der Behinderten-
einstellungspflicht 2004 beehre ich mich, gemäß der in der gegenständlichen Anfrage
enthaltenen Aufstellung zur Berechnungsgrundlage, wie folgt zu beantworten:

Zu

In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2004 die Einstellungspflicht gemäß
Behindertensteinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt?

1.       Personalstand insgesamt:                   300

2.                                                                 abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte        12

288

3.                                                                 Ermittelte Pflichtzahl (288/25)      11
abzüglich

4.                                                                 beschäftigte begünstigte Behinderte         12
hievon doppelt anrechenbar
     3     15

5.                    Erfüllung der Beschäftigungspflicht                    +4

Zum Stichtag 31.12.2004 wurde die Pflichtzahl für den Rechnungshof mit 11 ermittelt
und die Beschäftigungspflicht mit +4 erfüllt.