2856/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0047-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

                                                                                                                              Wien, 8. Juni 2005                                   

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2912/J-NR/2005 betreffend Forschungsförderung für Gentech-Marille, die die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen am 12. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Nein.

 

Ad 2.:

Nein, in nächster Zeit soll nicht mit Freisetzungsversuchen begonnen werden. Über einen allfälligen Freisetzungsantrag wird die Öffentlichkeit in jedem Fall informiert werden; die Vorgangsweise ist im Gentechnikgesetz (GTG, BGBl. Nr. 510/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/2004) und der Anhörungsverordnung (BGBl. II Nr.61/1997 i.d.F. BGBl. II Nr.164/1998) klar geregelt. Insbesondere hat die Behörde entsprechende Kundmachungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in zwei örtlichen Tageszeitungen und an der Anschlagtafel der Gemeinde zu veröffentlichen (§ 43 Abs. 1 GTG).

 

Ad 3.:

Die Frage möglicher Auswirkungen einer Freisetzung (§ 1 Z 1 GTG) kann nur bei Vorliegen eines konkreten Antrages bzw. bei Durchführung eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 39 GTG beantwortet werden. Im Zuge eines Genehmigungsverfahrens ist ein öffentliches Anhörungsverfahren durchzuführen sowie ein Gutachten des zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses der Gentechnikkommission und die Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzuholen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die Frage seriös beantwortet werden.

 

Ad 4.:

Für das Projekt „Charakterisierung transgener Obstbäume und Untersuchungen direkter und indirekter biologischer Wechselwirkungen“ wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur € 240.256,39 zur Verfügung gestellt. Über eine allfällige Fortführung des Projektes liegt keine Entscheidung vor.

 

Ad 5.:

Die Arbeiten mit transgenen Zierkirschenbäumen waren Bestandteil des vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam beauftragten Sicherheitsforschungsprojektes „Charakterisierung transgener Obstbäume und Untersuchungen direkter und indirekter biologischer Wechselwirkungen“ (BMBWK-GZ 70.043/2-Pr/4/2000), für das vom Ressort € 240.256,39 zur Verfügung gestellt wurden. Zwecks Untersuchung der grundsätzlichen Funktionsweise wurden bei der japanischen Zierkirsche (Prunus subhirtella) zwei gut nachweisbare Markergene eingebracht. Sie erlauben, die Aktivität des Genkonstruktes in unterschiedlichen Gewebeteilen der Pflanze qualitativ und quantitativ zu vergleichen und mögliche jahreszeitliche Änderungen festzustellen. Nähere Informationen über die transgenen Zierkirschbäume und über Ziele und Zeitraum der Versuche sind im Internet (www.boku.ac.at/Sicherheitsforschung) öffentlich zugänglich.

Für Arbeiten zu transgenen Reben wurden vom Ressort keine Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Ad 6.:

Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden derzeit keine sonstigen Forschungsprojekte mit transgenen Pflanzen unterstützt.

 

Ad 7.:

Um herauszufinden welche Zellen die neue Erbinformation stabil in das Genom aufgenommen haben, ist es notwendig so genannte Selektionsmarker zu verwenden.

Bei der Herstellung der transgenen Marillen wurde als Selektionsmarker das Kanamycin-Resistenzgen (npt II) verwendet. Zur Sicherheit der Verwendung dieses Markergens, das von den Projektplanern mit Bedacht ausgewählt wurde, hat auch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit eine Stellungnahme abgegeben (EFSA Journal (2004) 48, 1-18.). Eine Beschreibung des Genkonstrukts ist im Internet ebenfalls auf der genannten Website öffentlich zugänglich.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.