2856/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0047-III/4a/2005
Wien, 8. Juni 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2912/J-NR/2005 betreffend Forschungsförderung für Gentech-Marille, die die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen am 12. April 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Nein.
Ad 2.:
Nein, in nächster Zeit
soll nicht mit Freisetzungsversuchen begonnen werden. Über einen allfälligen
Freisetzungsantrag wird die Öffentlichkeit in jedem Fall informiert werden; die
Vorgangsweise ist im Gentechnikgesetz (GTG, BGBl. Nr. 510/1994, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 73/2004) und der Anhörungsverordnung
(BGBl. II Nr.61/1997 i.d.F. BGBl. II Nr.164/1998) klar geregelt. Insbesondere
hat die Behörde entsprechende Kundmachungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in
zwei örtlichen Tageszeitungen und an der Anschlagtafel der Gemeinde zu
veröffentlichen (§ 43 Abs. 1 GTG).
Ad 3.:
Die Frage möglicher
Auswirkungen einer Freisetzung (§ 1 Z 1 GTG) kann nur bei Vorliegen eines
konkreten Antrages bzw. bei Durchführung eines Genehmigungsverfahrens gemäß §
39 GTG beantwortet werden. Im Zuge eines Genehmigungsverfahrens ist ein
öffentliches Anhörungsverfahren durchzuführen sowie ein Gutachten des zuständigen
wissenschaftlichen Ausschusses der Gentechnikkommission und die Stellungnahme
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft einzuholen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens kann die
Frage seriös beantwortet werden.
Ad 4.:
Für das Projekt „Charakterisierung transgener
Obstbäume und Untersuchungen direkter und indirekter biologischer Wechselwirkungen“
wurden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur € 240.256,39
zur Verfügung gestellt. Über eine allfällige Fortführung des Projektes liegt
keine Entscheidung vor.
Ad 5.:
Die Arbeiten mit
transgenen Zierkirschenbäumen waren Bestandteil des vom Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemeinsam beauftragten
Sicherheitsforschungsprojektes „Charakterisierung transgener Obstbäume und
Untersuchungen direkter und indirekter biologischer Wechselwirkungen“ (BMBWK-GZ
70.043/2-Pr/4/2000), für das vom Ressort € 240.256,39 zur Verfügung
gestellt wurden. Zwecks Untersuchung der grundsätzlichen Funktionsweise wurden
bei der japanischen Zierkirsche (Prunus subhirtella) zwei gut
nachweisbare Markergene eingebracht. Sie erlauben, die Aktivität des
Genkonstruktes in unterschiedlichen Gewebeteilen der Pflanze qualitativ und
quantitativ zu vergleichen und mögliche jahreszeitliche Änderungen festzustellen.
Nähere Informationen über die transgenen Zierkirschbäume und über Ziele und
Zeitraum der Versuche sind im Internet (www.boku.ac.at/Sicherheitsforschung)
öffentlich zugänglich.
Für Arbeiten zu transgenen Reben
wurden vom Ressort keine Mittel zur Verfügung gestellt.
Ad 6.:
Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur werden derzeit keine sonstigen Forschungsprojekte mit transgenen
Pflanzen unterstützt.
Ad 7.:
Um herauszufinden welche Zellen
die neue Erbinformation stabil in das Genom aufgenommen haben, ist es notwendig
so genannte Selektionsmarker zu verwenden.
Bei der Herstellung der
transgenen Marillen wurde als Selektionsmarker das Kanamycin-Resistenzgen (npt
II) verwendet. Zur Sicherheit der Verwendung dieses Markergens, das von den
Projektplanern mit Bedacht ausgewählt wurde, hat auch die Europäische Agentur
für Lebensmittelsicherheit eine Stellungnahme abgegeben (EFSA Journal (2004)
48, 1-18.). Eine Beschreibung des Genkonstrukts ist im Internet ebenfalls auf
der genannten Website öffentlich zugänglich.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.