2858/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.06.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0049-I/4/2005
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2909/J vom 12. April 2005 der Abgeordneten Ing. Erwin
Kaipel und Kollegen, betreffend beim Bundes-
vergabeamt (BVA) beeinspruchte Entscheidungen der
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H (BBG) beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Die
Bundesregierung hat im Jahr 2000 als eine der Maßnahmen zur
Budgetkonsolidierung eine umfassende Neuorganisation des Beschaffungs-
wesens des Bundes beschlossen. Der Gesetzgeber legte im Bundesgesetz über die
Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(BB-GmbH-Gesetz) die Rahmenbedingungen für die Optimierung der
Einkaufsbedingungen des Bundes durch ökonomisch sinnvolle Volumens- und
Bedarfsbündelung fest.
Das
von der BBG im Jahr 2004 erwirtschaftete Einsparungspotential bei den
Einkaufspreisen beträgt rund 50 Mio. Euro. Damit wurde wieder ein wich-
tiger Beitrag zur nachhaltigen Verwaltungsreform geleistet.
Öffentliche
Auftragsvergaben unterliegen jedenfalls den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
sowie den Grundsätzen des EG-Vertrages. Insbe-
sondere ist das Prinzip der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und
Transparenz zu beachten. Jegliche Bevorzugung von Unternehmen und damit
Diskriminierung anderer Unternehmen ist somit rechtlich unzulässig. Die BBG
hält sich strikt an diese gesetzlich vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen.
Es
ist mir ein besonderes Anliegen, meiner verfassungsgesetzlichen Ver-
pflichtung zur Auskunftserteilung gemäß Art. 52 B-VG nachzukommen. Stellt
jedoch im Einzelfall die Beantwortung einer Frage einen unverhältnis-
mäßigen Aufwand dar beziehungsweise sind die geforderten Daten in der gebotenen
Zeit oder in der gebotenen Datentiefe nicht eruierbar, ersuche ich um
Verständnis, dass ich derartige Fragen nicht beantworten werde.
Zu 1. und 2.:
Die Fragen 1. und 2. fallen in die
federführende Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit. Daher verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2. der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2896/J vom 12. April 2005 des Herrn
Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
Zu 3. und 4.:
Wie mir die Geschäftsführung der BBG
mitteilt, werden in der BBG-Datenbank grundsätzlich nur Daten von Lieferanten –
nicht aber jene von Bietern beziehungsweise Bewerbern - geführt. Die
systematische Sammlung und Auswertung von Daten sämtlicher Bieter
beziehungsweise Bewerber aller Ausschreibungen ist mit einem
unverhältnismäßigen Verwaltungsauf-
wand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht
beantworten kann.
Zu 5.:
Nach Mitteilung der BBG handelt es sich
ausschließlich um Unternehmen mit Sitz in Österreich.
Zu 6. und 7.:
Diesbezüglich verweise ich auf die
Website des Bundesvergabeamtes (www.bva.gv.at) der die gegenständlichen Entscheidungen des
Bundesver-
gabeamtes entnommen werden können.
Zu 8.:
Wie mir die Geschäftsführung der BBG
berichtet, haben bei allen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 09N-100/03
(Beschaffung von Projektoren) und 04N-131/04 (Lieferung von Reinigungsmitteln)
die von der BBG ur-
sprünglich ermittelten Bestbieter gemäß den einschlägigen Vergaberechts-
vorschriften den Zuschlag erhalten.
Die Auflistung sämtlicher Auftragnehmer
ist mit hohem Verwaltungsauf-
wand verbunden, da es bei den meisten Ausschreibungen aufgrund der Vergabe in
Lose unzählige Zuschlagsempfänger gibt. Diesbezüglich ersuche ich aus
verwaltungsökonomischen Gründen die Zuschläge dem Supplement S des Amtsblattes
der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht im Internet unter http://ted.publications.eu.int/official/, zu
entnehmen.
Zu 9.:
Wie mir die BBG mitteilt, mussten von
insgesamt 325 Ausschreibungen seit Gründung der BBG bloß folgende fünf
Ausschreibungen wiederholt werden: