2858/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0049-I/4/2005

 

»Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2909/J vom 12. April 2005 der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel und Kollegen, betreffend beim Bundes-
vergabeamt (BVA) beeinspruchte Entscheidungen der Bundesbeschaffungs-Gesellschaft m.b.H (BBG) beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Bundesregierung hat im Jahr 2000 als eine der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung eine umfassende Neuorganisation des Beschaffungs-
wesens des Bundes beschlossen. Der Gesetzgeber legte im Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) die Rahmenbedingungen für die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes durch ökonomisch sinnvolle Volumens- und Bedarfsbündelung fest.

 

Das von der BBG im Jahr 2004 erwirtschaftete Einsparungspotential bei den Einkaufspreisen beträgt rund 50 Mio. Euro. Damit wurde wieder ein wich-
tiger Beitrag zur nachhaltigen Verwaltungsreform geleistet.

 

Öffentliche Auftragsvergaben unterliegen jedenfalls den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes sowie den Grundsätzen des EG-Vertrages. Insbe-
sondere ist das Prinzip der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten. Jegliche Bevorzugung von Unternehmen und damit Diskriminierung anderer Unternehmen ist somit rechtlich unzulässig. Die BBG hält sich strikt an diese gesetzlich vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen.

 

Es ist mir ein besonderes Anliegen, meiner verfassungsgesetzlichen Ver-
pflichtung zur Auskunftserteilung gemäß Art. 52 B-VG nachzukommen. Stellt jedoch im Einzelfall die Beantwortung einer Frage einen unverhältnis-
mäßigen Aufwand dar beziehungsweise sind die geforderten Daten in der gebotenen Zeit oder in der gebotenen Datentiefe nicht eruierbar, ersuche ich um Verständnis, dass ich derartige Fragen nicht beantworten werde.

 

Zu 1. und 2.:

Die Fragen 1. und 2. fallen in die federführende Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Daher verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2. der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2896/J vom 12. April 2005 des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu 3. und 4.:

Wie mir die Geschäftsführung der BBG mitteilt, werden in der BBG-Datenbank grundsätzlich nur Daten von Lieferanten – nicht aber jene von Bietern beziehungsweise Bewerbern - geführt. Die systematische Sammlung und Auswertung von Daten sämtlicher Bieter beziehungsweise Bewerber aller Ausschreibungen ist mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsauf-
wand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.

 

Zu 5.:

Nach Mitteilung der BBG handelt es sich ausschließlich um Unternehmen mit Sitz in Österreich.

 

Zu 6. und 7.:

Diesbezüglich verweise ich auf die Website des Bundesvergabeamtes (www.bva.gv.at) der die gegenständlichen Entscheidungen des Bundesver-
gabeamtes entnommen werden können.

 

Zu 8.:

Wie mir die Geschäftsführung der BBG berichtet, haben bei allen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 09N-100/03 (Beschaffung von Projektoren) und 04N-131/04 (Lieferung von Reinigungsmitteln) die von der BBG ur-
sprünglich ermittelten Bestbieter gemäß den einschlägigen Vergaberechts-
vorschriften den Zuschlag erhalten.

 

Die Auflistung sämtlicher Auftragnehmer ist mit hohem Verwaltungsauf-
wand verbunden, da es bei den meisten Ausschreibungen aufgrund der Vergabe in Lose unzählige Zuschlagsempfänger gibt. Diesbezüglich ersuche ich aus verwaltungsökonomischen Gründen die Zuschläge dem Supplement S des Amtsblattes der Europäischen Gemeinschaften, veröffentlicht im Internet unter http://ted.publications.eu.int/official/, zu entnehmen.

 

Zu 9.:

Wie mir die BBG mitteilt, mussten von insgesamt 325 Ausschreibungen seit Gründung der BBG bloß folgende fünf Ausschreibungen wiederholt werden:

 

  1. Beschaffung von Projektoren (09N-100/03) mit einem Auftragswert von ca. 700.000,-- Euro. Dem Einspruch wurde stattgegeben, das Verfahren wurde widerrufen und die Leistung neu ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte an die OMEGA-HandelsGmbH.

 

  1. Vergabe von Sicherheitskontrollen auf dem Flughafen Wien
    (03N-87/03), mit einem Auftragswert von ca. 68 Mio. Euro. Dem Ein-
    spruch gegen die Ausschreibung wurde stattgegeben, das Verfahren widerrufen und die Leistung neu ausgeschrieben. Der
    Zuschlag erfolgte an VIAS.

 

  1. Beschaffung von Kraftfahrzeugen (01N-128/04) mit einem Auftrags-
    wert von ca. 120 Mio. Euro. Dem Einspruch gegen die Ausschreibung wurde stattgegeben, das Verfahren widerrufen. Teile der Leistung sind derzeit neu ausgeschrieben. Ein diesbezügliches Ergebnis ist noch offen.

 

  1. Beschaffung von Reinigungsmitteln (04N-131/04), mit einem Auftrags-
    wert von ca. 6,8 Mio. Euro. Dem Einspruch wurde stattgegeben, das Verfahren wurde widerrufen. Diese Leistung wird neu ausgeschrieben.

 

  1. Beschaffung von Bürodrehsesseln (09N-100/04): Dem Einspruch gegen die Ausschreibung wurde stattgegeben. Das Erkenntnis des Ver-
    waltungsgerichtshofes (VwGH) liegt noch nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen