2859/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0053-I/4/2005

»

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

 

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2900/J vom 12. April 2005 der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschaffung von Waren und Dienstleistungen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Bundesregierung hat im Jahr 2000 als eine der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung eine umfassende Neuorganisation des Beschaffungs-
wesens des Bundes beschlossen. Der Gesetzgeber legte im Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) die Rahmenbedingungen für die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes durch ökonomisch sinnvolle Volumens- und Bedarfsbündelung fest.

 

Durch die Konzentration der Beschaffungsvorgänge konnten einerseits bessere Einkaufspreise erzielt werden, andererseits wurde den Ressorts da-
mit die Möglichkeit eingeräumt, ihre Beschaffungsprozesse zu optimieren.

 

Das von der BBG im Jahr 2004 erwirtschaftete Einsparungspotential beträgt rund 50 Mio. Euro. Damit wurde wieder ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Verwaltungsreform geleistet. Jeder in der Verwaltung eingesparte Euro kommt dem Steuerzahler und letztlich wieder der Wirtschaft, insbesondere auch den KMUs, zugute.

 

Für die heimische Wirtschaft stellen die KMUs eine wichtige Säule dar, die maßgeblich zu unserem Steueraufkommen und damit zur Erhaltung der Standortqualität Österreichs beitragen. Allein die Senkung der Körper-
schaftsteuer bringt eine Nettoentlastung von 975 Mio. Euro. Davon profi-
tieren rund 100 000 Unternehmen - etwa  80 % davon sind KMUs. Weitere Maßnahmen zur Förderung der klein- und mittelständischen Unternehmen stellen die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne bis 100.000,- Euro, die Abschaffung der 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung, die allgemeine Senkung der Lohn- und Einkommensteuer und die Abschaffung der Bagatellsteuern wie der Schaumweinsteuer oder der Biersteuer dar.

 

In diesem Zusammenhang weise ich aber darauf hin, dass öffentliche Auf-
tragsvergaben jedenfalls den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes sowie den Grundsätzen des EG-Vertrages unterliegen. Insbesondere ist das Prinzip der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu be-
achten. Die BBG hält sich strikt an diese gesetzlich vorgegebenen Rahmen-
bedingungen.

 

Die Öffnung des Beschaffungswesens für den Wettbewerb ist als tragender Grundsatz des EU-Vergaberechts anzusehen. Zentrale Be-

schaffungsmethoden tragen gemäß EU-Richtlinie 2004/18/EG zur Ver-
besserung des Wettbewerbs und damit zur Rationalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens bei.

 

Es ist mir ein besonderes Anliegen, meiner verfassungsgesetzlichen Ver-
pflichtung zur Auskunftserteilung gem. Art 52 B-VG nachzukommen, weise aber darauf hin, dass dieser Verpflichtung im Einzelfall gesetzliche Vorgaben entgegenstehen. Insbesondere habe ich die Amtsverschwiegenheit gem. Art 20 Abs. 3 B-VG, das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz gem. § 1 Abs. 2 Datenschutzgesetz und § 21 Abs. 5 BVergG 2002 (Geheimhaltungspflichten von Bietern und Bewerbern und Auftraggebern) zu wahren.

 

Stellt im Einzelfall die Beantwortung einer Frage einen unverhältnismäßigen Aufwand dar beziehungsweise sind die geforderten Daten in der gebotenen Zeit oder in der gebotenen Datentiefe nicht eruierbar, ersuche ich um Verständnis, dass ich derartige Fragen nicht beantworten werde.

 

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1., 2., 3., 4., 5., 7., 8. und 9.:

Im Hinblick auf die geforderte Datentiefe ist mangels zentraler statistischer Erfassung der angefragten Daten eine fundierte Beantwortung der Fragen nicht ohne unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich.

 


Zu 6.:

Zahlungen gemäß Rechnungsabschluss

Lebens-mittel

Freiwillige Sozialleistungen

(Essensbons)

Reinigungs-mittel

Sonstige Roh- und Hilfsstoffe (Lacke)

1999

15.139,-

256.869,-

21.761,-

17.591,-

2000

18.549,-

218.643,-

26.352,-

12.290,-

2001

19.574,-

185.653,-

22.628,-

22.026,-

2002

18.596,-

226.014,-

17.425,-

27.519,-

2003

25.498,-

171.771,-

21.786,-

103.179,-

2004

37.905,-

173.540,-

34.459,-

91.443,-

 

 

Zahlungen gemäß Rechnungsabschluss

Büromaterial/

Papier

Drucksachen

EDV-Verbrauchs-güter

Chem. Mittel

1999

143.746,-

477.124,-

1.076,-

211,-

2000

125.022,-

764.382,-

0,-

534,-

2001

132.503,-

729.173,-

457,-

658,-

2002

156.366,-

715.577,-

0,-

314,-

2003

126.601,-

582.928,-

432,-

3.076,-

2004

142.493,-

966.340,-

9.797,-

720,-

 

Alle angegebenen Beträge verstehen sich in EUR.

 

Mit freundlichen Grüßen