Zu 2867/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0091-I/A/3/2005

Wien, am    23 . Juni 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Im Nachhang zu der bereits unter GZ BMGF 11001/0064-I/A/3/2005 ergangenen Beantwortung der an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen

Anfrage Nr. 2881/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen darf ich ergänzend Folgendes ausführen:

 

Frage 1:

Laut Meldungen der Lebensmittelaufsichtsbehörden wurden österreichweit 380 Proben der Warengruppe 18.01 Kindernährmittel entnommen.

 

 

Bundesland

Gesamtanzahl

1)

2)

3)

Wien

62

8

9

45

Burgenland

 6

1

1

4

Niederösterreich

81

37

6

38

Steiermark

66

 

 

 

Oberösterreich

29

5

3

21

Salzburg

18

2

6

10

Kärnten

10

3

5

2

Tirol

76

5

16

55

Vorarlberg

32

 

 

32

 

1) Säuglingsanfangs- und Folgenahrung

2) Beikost auf Getreidebasis

3) Beikost mit Obst, Gemüse und Fleisch etc.

 

Frage 2:

Im Jahr 2004 wurden in der AGES 392 Proben der Warengruppe „Kindernährmittel“ untersucht (amtliche Proben und Privatproben).

In Beilage 1 sind die Produktgruppen ersichtlich.

 

An der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Vorarlberg wurden 32 Proben (Beikost in Gläschen) untersucht.

 

Von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten wurden 13 Proben (Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Beikost) geprüft.

 

Frage 3:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jede einzelne Probe auf alle angeführten Parameter untersucht wurde. Die Auswahl der Prüfparameter der jeweiligen Proben erfolgte nach gesetzlichen und fachlichen Gesichtspunkten.

Die Untersuchungsparameter der AGES sind in Beilage 2 ersichtlich.

 

An der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Vorarlberg wurden sämtliche Produkte im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktaktion auf ESBO (Epoxydized Soy Bean Oil) untersucht. Auf Grund der Schwerpunktsetzung wurde ausschließlich auf ESBO geprüft und keine weiteren Untersuchungen vorgenommen.

 

Von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten wurden

·         3 Proben auf Getreideprolamine,

·         3 Proben bakteriologisch und

·         8 Proben (in Zusammenhang mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum) organoleptisch (Geruch und Geschmack) und auf Insektenbefall geprüft.

Auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat und Schwermetalle wurde keine Probe geprüft.

 

Frage 4:

An der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Vorarlberg ergab die Untersuchung bei 6 Erzeugnissen eine deutliche Belastung mit ESBO (über 30 mg/kg). Diese Proben wurden als verdorben beurteilt. Sieben Erzeugnisse wurden wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen der LMKV beanstandet. Grund dafür waren Angaben, die als nicht „deutlich lesbar“ im Sinne des § 3 Abs. 1 lit. a LMKV zu beurteilen waren.

 

Von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten wurde folgende Beurteilung der Proben übermittelt:

 

Von der AGES wurden 36 Proben beanstandet. Es wurden

 

 

Frage 5:

Im Zuge der Untersuchung und Begutachtung der übermittelten Proben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 werden die Untersuchungsergebnisse einer Risikobewertung durch die Fachgutachter/innen unterzogen. Diese Risikobewertung ist in den entsprechenden Fachgutachten berücksichtigt.

 

Frage 6:

Alle Beanstandungen werden mittels amtlicher Untersuchungszeugnisse den zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörden zur weiteren Veranlassung übermittelt. Entsprechende Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim zuständigen Bezirksgericht wurden von der Lebensmittelaufsichtsbehörde veranlasst.

 

Beanstandungen beziehen sich grundsätzlich auf das Lebensmittelgesetz 1975, insbesondere aber auf die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Beikostver-ordnung, Lebensmittelhygieneverordnung und die Nährwertkennzeichnungs-verordnung.

 

Frage 7:

Es wurde die Einhaltung folgender spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für Säuglingsnahrung überprüft:

 

Frage 8:

Es erfolgte bei 2 Proben eine Beanstandung nach der Beikostverordnung (Kennzeichnung).

 

Fragen 9 bis 14:

Im Jahre 2004 erfolgte keine spezielle Untersuchung auf Chlormequat.

 

In den Jahren 2002 und 2003 wurde auf Grund von Medienberichten und Meldungen aus der BRD verstärkt auf Chlormequat untersucht. In diesem Zusammenhang darf ich auf die Beantwortung der Fragen 17 bis 20 der parlamentarischen Anfrage 1775/J aus 2004 und insbesondere auf Anhang 3, in dem eine Auflistung der Ergebnisse der Untersuchung auf Chlormequat erfolgt ist, hinweisen.

 

 

Beilagen 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.