2870/AB XXII. GP
Eingelangt
am 10.06.2005
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
GZ:
BMGF-11001/0070-I/A/3/2005
Wien, am 9. Juni 2005
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2924/J der Abgeordneten Renate Csörgits
und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die WHO berichtete am 12. April
2005 auf ihrer Website über die Vorkommnisse. Darin wurden die betroffenen
Länder aufgelistet, deren Regierungen direkt von der WHO informiert wurden
(inhaltlich verantwortlich: Herr Dr. Klaus Stöhr/Influenza-Programm WHO/Genf).
Diese Information wurde von den Medien aufgegriffen. Eine direkte Information
des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen ist unterblieben.
Frage 2:
In meinem Ressort nahm die
Generaldirektion für öffentliche Gesundheit (Sektion III) noch am selben Tag
direkten Kontakt mit der WHO auf und konnte am 13. April 2005 ca. 9:00
Herrn Dr. Klaus Stöhr direkt erreichen. Dieser bestätigte, dass keine Labors in
Österreich betroffen waren.
Sicherheitshalber wurde von der GD
Öffentliche Gesundheit (Sektion III meines Ressorts) das Österreichische
Influenza-Referenzlabor kontaktiert, welches den Sachverhalt ebenfalls
bestätigte.
Frage 3:
Die betroffenen Regierungen wurden
seitens der WHO in korrekter Weise direkt informiert. Seitens der GD
Öffentliche Gesundheit wurde aus gegebenem Anlass ergänzend angeregt, dass die
WHO in Zukunft derartige Ereignisse an alle nationalen WHO-Kontaktpunkte
meldet solle. Bei der diesjährigen World Health Assembly wurde in diesem Sinne
eine Revision der Internationalen Gesundheitsregeln verabschiedet, welche bezüglich
der Informationspolitik im Gesundheitsbereich deutliche Verbesserungen
beinhaltet.
Frage 4a:
Nein.
Frage 4b:
Die Liste der angeschriebenen
Labors war dem Aussender bekannt, darauf befanden sich nach Angaben der WHO
keine österreichischen Labors.
Frage 5:
Aufgrund der Ereignisse im
September 2001 wurde das EU-Health Security Committee (HSC) gegründet, welches
zusammen mit der Bioterrorismus Task Force der Health Threats Unit der
Europäischen Kommission für die rasche Abklärung von (bio)terroristischen
Vorfällen einschließlich der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen zuständig ist.
(Bio)terroristische Ereignisse werden durch die Bioterrorismus Task Force über
ein Frühwarnsystem (= RAS-BICHAT – Rapid Alert System for biological and
chemical alerts and threats) rund um die Uhr (24h/7Tage) an das HSC
weitergeleitet, welches umgehend die Mitgliedstaaten informiert, welche ihre
nationalen Aktionspläne aktivieren können. Zusätzlich besteht ein weiteres
EU-Frühwarnsystem für
Infektionskrankheiten (=EWRS – Early Warning and Response System).
Frage 6:
Erreger von Tierkrankheiten sind
einfuhrbewilligungspflichtig (Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001). Sie
unterliegen demnach der grenztierärztlichen Kontrolle. Das wird auch durch das
Tierseuchengesetz 1909 i.d.g.F. durch Strafsanktion bei Nichteinhaltung der
Vorgaben abgesichert.
Produkte dürfen nicht von Labors
übernommen werden, die nicht die entsprechenden Vorgaben vorweisen können. Es
gibt viele Erreger, die sowohl tier- als auch humanpathogen sind. Somit ist
bereits ein Teil durch die Veterinärbehörde abgedeckt.
Was ausschließlich humanpathogene Erreger betrifft, wird derzeit noch
geklärt, wo und in welcher Form eine Regelung in Anlehnung an die Vorgaben für
Erreger von Tiererkrankungen möglich ist.
Frage 7:
Ich verweise auf meine Ausführungen
zu Frage 3.
Frage 8:
Mein Ressort wird in einem
derartigen Fall die Medien ehestmöglich in Kenntnis setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin