2870/AB XXII. GP

 

Eingelangt am 10.06.2005
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0070-I/A/3/2005

Wien, am      9. Juni 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2924/J der Abgeordneten Renate Csörgits und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die WHO berichtete am 12. April 2005 auf ihrer Website über die Vorkommnisse. Darin wurden die betroffenen Länder aufgelistet, deren Regierungen direkt von der WHO informiert wurden (inhaltlich verantwortlich: Herr Dr. Klaus Stöhr/Influenza-Programm WHO/Genf). Diese Information wurde von den Medien aufgegriffen. Eine direkte Information des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen ist unterblieben.

 

Frage 2:

In meinem Ressort nahm die Generaldirektion für öffentliche Gesundheit (Sektion III) noch am selben Tag direkten Kontakt mit der WHO auf und konnte am 13. April 2005 ca. 9:00 Herrn Dr. Klaus Stöhr direkt erreichen. Dieser bestätigte, dass keine Labors in Österreich betroffen waren.

 

Sicherheitshalber wurde von der GD Öffentliche Gesundheit (Sektion III meines Ressorts) das Österreichische Influenza-Referenzlabor kontaktiert, welches den Sachverhalt ebenfalls bestätigte.

 

Frage 3:

Die betroffenen Regierungen wurden seitens der WHO in korrekter Weise direkt informiert. Seitens der GD Öffentliche Gesundheit wurde aus gegebenem Anlass ergänzend angeregt, dass die WHO in Zukunft derartige Ereignisse an alle nationalen WHO-Kontaktpunkte meldet solle. Bei der diesjährigen World Health Assembly wurde in diesem Sinne eine Revision der Internationalen Gesundheitsregeln verabschiedet, welche bezüglich der Informationspolitik im Gesundheitsbereich deutliche Verbesserungen beinhaltet.

 

Frage 4a:

Nein.

 

Frage 4b:

Die Liste der angeschriebenen Labors war dem Aussender bekannt, darauf befanden sich nach Angaben der WHO keine österreichischen Labors.

 

Frage 5:

Aufgrund der Ereignisse im September 2001 wurde das EU-Health Security Committee (HSC) gegründet, welches zusammen mit der Bioterrorismus Task Force der Health Threats Unit der Europäischen Kommission für die rasche Abklärung von (bio)terroristischen Vorfällen einschließlich der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen zuständig ist. (Bio)terroristische Ereignisse werden durch die Bioterrorismus Task Force über ein Frühwarnsystem (= RAS-BICHAT – Rapid Alert System for biological and chemical alerts and threats) rund um die Uhr (24h/7Tage) an das HSC weitergeleitet, welches umgehend die Mitgliedstaaten informiert, welche ihre nationalen Aktionspläne aktivieren können. Zusätzlich besteht ein weiteres EU-Frühwarnsystem  für Infektionskrankheiten (=EWRS – Early Warning and Response System).

 

Frage 6:

Erreger von Tierkrankheiten sind einfuhrbewilligungspflichtig (Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001). Sie unterliegen demnach der grenztierärztlichen Kontrolle. Das wird auch durch das Tierseuchengesetz 1909 i.d.g.F. durch Strafsanktion bei Nichteinhaltung der Vorgaben abgesichert.

 

Produkte dürfen nicht von Labors übernommen werden, die nicht die entsprechenden Vorgaben vorweisen können. Es gibt viele Erreger, die sowohl tier- als auch humanpathogen sind. Somit ist bereits ein Teil durch die Veterinärbehörde abgedeckt.

 

Was ausschließlich humanpathogene Erreger betrifft, wird derzeit noch geklärt, wo und in welcher Form eine Regelung in Anlehnung an die Vorgaben für Erreger von Tiererkrankungen möglich ist.

 

Frage 7:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 3.

 

Frage 8:

Mein Ressort wird in einem derartigen Fall die Medien ehestmöglich in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin