2873/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.06.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

                                               

 

 

Wien, am 9. Juni 2005

 

Die Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen haben am 21. April 2005 unter der ZL 2936/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „rassistischer Überfall auf den Menschenrechtsaktivisten Dr. Di Tutu Bukasa“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt entspricht im Wesentlichen der Erkenntnislage des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Betreffend die Verletzungen, die Dr. BUKASA erlitt, und möglichen Spätfolgen können aus datenschutz-rechtlichen Gründen keine näheren Auskünfte erteilt werden.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Im Zuge der durchgeführten Ermittlungen wurden von Dr. BUKASA auf Lichtbildern vier Personen als mögliche Täter bezeichnet. Die Verdächtigen wurden am 13. April 2005 bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht. Zwei der Verdächtigen wurden bereits einvernommen, diese bestritten jedoch die Tat. Hinsichtlich der anderen beiden Verdächtigen sind die Ermittlungen noch im Gange.

 

Die Erhebungen wurden und werden mit vermehrtem Personaleinsatz geführt. Über kriminaltaktische Maßnahmen kann keine Aussage getätigt werden.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung führt eine Statistik über alle zur Anzeige gelangten Tathandlungen mit fremdenfeindlichem und antisemitischem Hintergrund. Vergleicht man die letzten drei Jahre, so ergibt sich hier sowohl ein Rückgang von fremdenfeindlichen als auch von antisemitischen Tathandlungen.

 

Zu Frage 9:

Die Sicherheitsbehörden wurden angewiesen, bei der Planung von Streifen- und Überwachungsdiensten vor allem auf Örtlichkeiten, bei denen mit einem verstärkten Auftreten von Personen der Skinheadszene zu rechnen ist, besonders Bedacht zu nehmen und alle in Betracht kommenden Präventionsmöglichkeiten auszuschöpfen. Im Zusammen-hang mit Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, Popkonzerten, und dergleichen ist durch entsprechende Maßnahmen vorzusorgen, dass insbesondere fremdenfeindliche und rassistische Übergriffe verhindert werden. Darüber hinaus wurde veranlasst, dass nach Einlangen einschlägiger Hinweise / Anzeigen ein sofortiges Einschreiten sicher zu stellen ist und die weiteren Ermittlungen zügig und mit besonderer Sorgfalt durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden Exekutivbeamte/innen hinsichtlich allfälliger rassistischer Motivlagen entsprechend sensibilisiert.

 

Zu Frage 10:

Nein.