2879/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.06.2005
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Anfragebeantwortung
BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0009-I/CS3/2005 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2915/J-NR/2005 betreffend
radikales Gedanken-gut bei der Vorbereitung des österreichischen
EU-Ratsvorsitzes, die die Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde am 14.
April 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Sind Sie der Meinung dass Ihr neuer Mitarbeiter - dessen
zentrale Aufgabe es ist, die Positionspapiere des BMVIT zu zentralen Themen der
Sektion Innovation gegenüber der EU zu finalisieren und EU-Strategien abzustimmen
- wirklich geeignet ist, das Interesse Österreichs optimal zu berücksichtigen?
Antwort:
Die Erstellung von Positionspapieren im Rahmen der
EU-Präsidentschaft Österreichs erfolgt laufend und findet in einem
Koordinierungsprozess auf mehreren Ebenen statt. EU-Praktikanten wirken dabei
unterstützend, aber keineswegs eigenverantwortlich bei der Erarbeitung von
Texten mit. Von einer Finalisierung der Positionspapiere und Abstimmung von
EU-Strategien kann daher nicht die Rede sein.
Die an Herrn Mag. Andreas Zacharasiewicz gestellten
Aufgaben im Rahmen der Österreichischen EU-Präsidentschaft in der Sektion III
des bmvit, Bereich Innovation und Telekommunikation, wurden bis dato
fristgerecht, objektiv und ordnungsgemäß erledigt.
Fragen 2 und 3:
Sind Ihnen die oben angeführten Zitate Ihres Mitarbeiters
Andreas Zacharasiewicz bekannt?
Wenn ja, waren Ihnen die oben angeführten Zitate
Ihres Mitarbeiters Andreas Zacharasiewicz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
bekannt?
Antwort:
Die angeführten Zitate sind mir erst jetzt, nach
Durchsicht und Beantwortung der von Ihren an mich gerichteten schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2915/J bekannt.
Frage 4 und 5:
Teilen Sie die in den Zitaten vertretenen Aussagen von
Andreas Zacharasiewicz?
Würden Sie die in den Zitaten getroffenen Aussagen
als „von gestern bezeichnen“?
Antwort:
Die Aussagen von Herrn Mag. Zacharasiewicz beruhen
auf dessen privater Meinung. In Hinblick auf das in Österreich geltende
Grundrecht der Meinungsfreiheit ist eine Wertung bzw. Kommentierung von privat
getätigten Aussagen jedem Menschen selbst überlassen. In meiner Funktion als
Arbeitgeber habe ich lediglich die Leistungserbringung meiner Mitarbeiter im Rahmen
der ihnen gestellten Aufgaben zu bewerten.
Frage 6:
Wenn ja, wann werden Sie den befristeten Vertrag mit
Andreas Zacharasiewicz vorzeitig auflösen?
Antwort:
Private Meinungen und privat getätigte Aussagen von
Mitarbeitern stellen weder ein Aufnahmekriterium noch einen Entlassungsgrund
dar.
Frage 7 und 8:
Welche zertifizierten beruflichen Qualifikationen im
Themenbereich Europäische Union (z. B. Ausbildung, Fremdsprachenkenntnisse)
haben Andreas Zacharasiewicz zu dem geeignetsten Kandidaten für diesen
hochsensiblen Posten gemacht?
Warum glauben Sie, dass gerade Andreas Zacharasiewicz
besonders geeignet ist, die Positionspapiere für Ihr Ministerium und für die Bundesregierung während der
EU-Präsidentschaft z. B. zum Thema Forschung optimal und ausgewogen im
Interesse aller ÖsterrreicherInnen zu verfassen?
Antwort:
Herr Mag. Zacharasiewicz verfügt über ein
abgeschlossenes Studium der Politikwissenschaften und ausreichende
Fremdsprachenkenntnisse. Ich gehe davon aus, dass Herr Mag. Zacharasiewicz auch
weiterhin, die an ihn gerichteten Aufgaben professionell und im Interesse
Österreichs erledigen wird.
Frage 9:
Für welche konkreten Themenbereiche hat Andreas
Zacharasiewicz bereits Positionspapiere geschrieben?
Antwort:
Das Produzieren von Stellungnahmen,
Positionspapieren, Weisungen, etc. im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und
Aufarbeitung der EU-Ratpräsidentschaft Österreichs 2006 erfolgt laufend und
findet in einem Koordinierungsprozess auf mehreren Ebenen statt. Herr Mag.
Zacharasiewicz wirkt dabei lediglich unterstützend, nicht eigenverantwortlich.
Frage 10:
Welche Art von Vertrag hat Andreas Zacharasiewicz?
Antwort:
Mit Mag. Andreas Zacharasiewicz wurde ein
befristeter Vertrag für die Verwendung im Zusammenhang mit der Vorbereitung,
Durchführung und Aufarbeitung der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006
gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Inhaltlich ist der
Vertrag durch Richtlinie und Genehmigung des Bundeskanzleramtes determiniert.
Frage 11:
Wie lange läuft der Vertrag von Andreas Zacharasiewicz?
Antwort:
Das Dienstverhältnis wurde auf bestimmte Zeit bis
31. August 2006 eingegangen.
Frage 12:
Wieviel verdient Andreas Zacharasiewicz jährlich
aufgrund seiner Tätigkeit im BMVIT?
Antwort:
Zur Höhe des Entgelts kann ich aus
datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen.
Frage 13:
Wie lautet die konkrete Arbeitsplatzbeschreibung für
Andreas Zacharasiewicz?
Antwort:
Verwendung im Zusammenhang mit der Vorbereitung,
Durchführung und Aufarbeitung der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006.
Fragen 14 bis 16:
Wie lautete die offizielle Ausschreibung für den Job von
Andreas Zacharasiewicz?
Wo wurde die Ausschreibung veröffentlicht?
Wieviel Bewerbungen gab es aufgrund dieser Ausschreibung?
Antwort:
Eine öffentliche Ausschreibung gemäß
Ausschreibungsgesetz ist bei keiner Aufnahme von Bediensteten im Zusammenhang
mit der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung der Österreichischen
EU-Ratspräsidentschaft 2006 erfolgt, da gemäß § 24 Z 5 lit a und b des
Ausschreibungsgesetzes 1989 bei Dienstverhältnissen, deren Dauer von der
Aufgabenstellung her begrenzt sind und einen Zeitraum von zwei Jahren nicht
übersteigen, von einer Ausschreibung abgesehen werden kann.
Frage 17:
Gibt es über diesen Fall hinaus und zusätzlich zu den
bereits bekannten Fällen („Die Presse“, 9. April 2005 : Das Gorbach-Phänomen
... Rödler, Reichhardt, Fürnkranz, Fr. Schindler, Gassauer, Trattner, Ebner...)
noch weitere spezielle Beschäftigungs- und Auftragsverhältnisse in Ihrem
Ministerium?
Antwort:
In meinem Ministerium gibt es keine speziellen
Beschäftigungs- und Auftragsverhältnisse. Die Mitarbeiter des BMVIT werden nach
den geltenden rechtlichen Grundsätzen angestellt.
Frage 18:
Inwieweit können Sie hundertprozentig sicherstellen, dass
das anscheinend von Herrn Andreas Zacharasiewicz vertretenen Gedankengut nicht
indirekt bei der Erstellung von Positionspapieren in Schlüsselbereichen der
kommenden EU-Präsidentschaft doch einfließt?
Antwort:
Hierbei möchte ich Sie auf die Antwort zur Frage 1
verweisen.
Mit freundlichen Grüßen