2879/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.06.2005
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Anfragebeantwortung

 

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0009-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017  Wien

Wien, 14. Juni 2005

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2915/J-NR/2005 betreffend radikales Gedanken-gut bei der Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes, die die Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde am 14. April 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Sie der Meinung dass Ihr neuer Mitarbeiter - dessen zentrale Aufgabe es ist, die Positionspapiere des BMVIT zu zentralen Themen der Sektion Innovation gegenüber der EU zu finalisieren und EU-Strategien abzustimmen - wirklich geeignet ist, das Interesse Österreichs optimal zu berücksichtigen?

 

Antwort:

Die Erstellung von Positionspapieren im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs erfolgt laufend und findet in einem Koordinierungsprozess auf mehreren Ebenen statt. EU-Praktikanten wirken dabei unterstützend, aber keineswegs eigenverantwortlich bei der Erarbeitung von Texten mit. Von einer Finalisierung der Positionspapiere und Abstimmung von EU-Strategien kann daher nicht die Rede sein.

Die an Herrn Mag. Andreas Zacharasiewicz gestellten Aufgaben im Rahmen der Österreichischen EU-Präsidentschaft in der Sektion III des bmvit, Bereich Innovation und Telekommunikation, wurden bis dato fristgerecht, objektiv und ordnungsgemäß erledigt.

 

 

Fragen 2 und 3:

Sind Ihnen die oben angeführten Zitate Ihres Mitarbeiters Andreas Zacharasiewicz bekannt?

 

Wenn ja, waren Ihnen die oben angeführten Zitate Ihres Mitarbeiters Andreas Zacharasiewicz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt?

 

Antwort:

Die angeführten Zitate sind mir erst jetzt, nach Durchsicht und Beantwortung der von Ihren an mich gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2915/J bekannt.

 

Frage 4 und 5:

Teilen Sie die in den Zitaten vertretenen Aussagen von Andreas Zacharasiewicz?

 

Würden Sie die in den Zitaten getroffenen Aussagen als „von gestern bezeichnen“?

 

Antwort:

Die Aussagen von Herrn Mag. Zacharasiewicz beruhen auf dessen privater Meinung. In Hinblick auf das in Österreich geltende Grundrecht der Meinungsfreiheit ist eine Wertung bzw. Kommentierung von privat getätigten Aussagen jedem Menschen selbst überlassen. In meiner Funktion als Arbeitgeber habe ich lediglich die Leistungserbringung meiner Mitarbeiter im Rahmen der ihnen gestellten Aufgaben zu bewerten.

 

Frage 6:

Wenn ja, wann werden Sie den befristeten Vertrag mit Andreas Zacharasiewicz vorzeitig auflösen?

 

Antwort:

Private Meinungen und privat getätigte Aussagen von Mitarbeitern stellen weder ein Aufnahmekriterium noch einen Entlassungsgrund dar. 

 

Frage 7 und 8:

Welche zertifizierten beruflichen Qualifikationen im Themenbereich Europäische Union (z. B. Ausbildung, Fremdsprachenkenntnisse) haben Andreas Zacharasiewicz zu dem geeignetsten Kandidaten für diesen hochsensiblen Posten gemacht?

 

Warum glauben Sie, dass gerade Andreas Zacharasiewicz besonders geeignet ist, die Positionspapiere für Ihr Ministerium  und für die Bundesregierung während der EU-Präsidentschaft z. B. zum Thema Forschung optimal und ausgewogen im Interesse aller ÖsterrreicherInnen zu verfassen?

 

Antwort:

Herr Mag. Zacharasiewicz verfügt über ein abgeschlossenes Studium der Politikwissenschaften und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse. Ich gehe davon aus, dass Herr Mag. Zacharasiewicz auch weiterhin, die an ihn gerichteten Aufgaben professionell und im Interesse Österreichs erledigen wird.

 

Frage 9:

Für welche konkreten Themenbereiche hat Andreas Zacharasiewicz bereits Positionspapiere geschrieben?

 

Antwort:

Das Produzieren von Stellungnahmen, Positionspapieren, Weisungen, etc. im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung der EU-Ratpräsidentschaft Österreichs 2006 erfolgt laufend und findet in einem Koordinierungsprozess auf mehreren Ebenen statt. Herr Mag. Zacharasiewicz wirkt dabei lediglich unterstützend, nicht eigenverantwortlich.

 

Frage 10:

Welche Art von Vertrag hat Andreas Zacharasiewicz?

 

Antwort:

Mit Mag. Andreas Zacharasiewicz wurde ein befristeter Vertrag für die Verwendung im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006 gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossen. Inhaltlich ist der Vertrag durch Richtlinie und Genehmigung des Bundeskanzleramtes determiniert.

 

Frage 11:

Wie lange läuft der Vertrag von Andreas Zacharasiewicz?

 

Antwort:

Das Dienstverhältnis wurde auf bestimmte Zeit bis 31. August 2006 eingegangen.

 

Frage 12:

Wieviel verdient Andreas Zacharasiewicz jährlich aufgrund seiner Tätigkeit im BMVIT?

 

Antwort:

Zur Höhe des Entgelts kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben machen.

 

Frage 13:

Wie lautet die konkrete Arbeitsplatzbeschreibung für Andreas Zacharasiewicz?

 

Antwort:

Verwendung im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006.

 

Fragen 14 bis 16:

Wie lautete die offizielle Ausschreibung für den Job von Andreas Zacharasiewicz?

 

Wo wurde die Ausschreibung veröffentlicht?

 

Wieviel Bewerbungen gab es aufgrund dieser Ausschreibung?

 

Antwort:

Eine öffentliche Ausschreibung gemäß Ausschreibungsgesetz ist bei keiner Aufnahme von Bediensteten im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung der Österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2006 erfolgt, da gemäß § 24 Z 5 lit a und b des Ausschreibungsgesetzes 1989 bei Dienstverhältnissen, deren Dauer von der Aufgabenstellung her begrenzt sind und einen Zeitraum von zwei Jahren nicht übersteigen, von einer Ausschreibung abgesehen werden kann.

 

Frage 17:

Gibt es über diesen Fall hinaus und zusätzlich zu den bereits bekannten Fällen („Die Presse“, 9. April 2005 : Das Gorbach-Phänomen ... Rödler, Reichhardt, Fürnkranz, Fr. Schindler, Gassauer, Trattner, Ebner...) noch weitere spezielle Beschäftigungs- und Auftragsverhältnisse in Ihrem Ministerium?

 

Antwort:

In meinem Ministerium gibt es keine speziellen Beschäftigungs- und Auftragsverhältnisse. Die Mitarbeiter des BMVIT werden nach den geltenden rechtlichen Grundsätzen angestellt.

 

Frage 18:

Inwieweit können Sie hundertprozentig sicherstellen, dass das anscheinend von Herrn Andreas Zacharasiewicz vertretenen Gedankengut nicht indirekt bei der Erstellung von Positionspapieren in Schlüsselbereichen der kommenden EU-Präsidentschaft doch einfließt?

 

Antwort:

Hierbei möchte ich Sie auf die Antwort zur Frage 1 verweisen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen