2881/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.06.2005
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BM für soziale Sicherheit Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-90180/0011-III/1/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2920/J der Abgeordneten Mag.
Johann Maier u.a.betreffend „Elektroscooter – Produktsicherheit“, wie
folgt:
zu Frage 1:
Die angekündigte österreichweite
Marktüberprüfung wurde auf eine Probenziehung von 10 Elektroscootern zur
Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung abgeändert.
Durchgeführt wurde
-
die Überprüfung der bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit gemäß der Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 2. Februar 1995 sowie
-
eine sicherheitstechnische Überprüfung
in Anlehnung an die Europäische Norm prEN 14764 – (provisorische Norm) für
Fahrräder zur Benutzung auf öffentlichen Straßen – Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfverfahren.
Über das Ergebnis der
Geschwindigkeitsüberprüfung aber auch über die grundsätzliche gesetzliche
Einstufung von Elektroscootern wurden die Händler/Importeure bereits
informiert.
Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung
liegt seit Ende April 2005 vor und wird demnächst den betroffenen Unternehmen
zur Kenntnis gebracht.
Die einzelnen Prüfgutachten sind auch
auf der Homepage des BMSG unter www.produktsicherheit.gv.at abrufbar.
Fragen 2 entfällt.
zu Frage 3:
Die Überprüfungen fanden im Zeitraum
Juni 2004 und Dezember 2004 bis April 2005 statt.
Die Sicherheitsprüfung hat vor allem im
Bereich der „Billigprodukte“ einige Sicherheitsmängel (blockierende
Vorderbremse bei 1 Produkt, scharfe Kanten und Ecken, Sattelstangen ohne
Markierung des höchstmöglichen Standes, instabile Sättel) aufgezeigt.
zu Frage 4:
Da die Prüfgutachten erst seit Ende
April 2005 vorliegen, kam es noch zu keinen konkreten Maßnahmen nach dem PSG.
zu Frage 5:
keine
zu Frage 6:
Basierend auf dem Ergebnis der
Sicherheitsprüfung ist geplant, mit Hilfe der
Produktsicherheits-Aufsichtsbehörden eine österreichweite Marktüberwachung
bezüglich
-
der aufgezeigten Sicherheitsmängel
sowie
-
der Einhaltung der Fahrradverordnung
durchzuführen.
Abschließend sei erwähnt, dass laut EHLASS
keine Unfälle mit Elektroscootern bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen