2886/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2005
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde, haben
am
19. April 2005 unter der Nr. 2927/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Berechnungen von Statistik Austria zum öffentlichen Defizit
und
öffentlichen
Schuldenstand („Maastricht-Indikatoren“) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Vom Eurostat wurde die Sektorzuordnung
der öffentlichen Spitäler gemäß dem Euro-
päischen System der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 1995) geprüft.
Dabei ging es darum, ob die öffentlichen
Spitäler - der österreichischen Praxis ent-
sprechend - als Marktproduzenten im
Sinne des ESVG'95 dem Sektor „Nicht-Finan-
zielle Kapitalgesellschaften",
oder als „Nichtmarktproduzenten" dem Sektor „Staat" zu-
zuordnen seien. Von Bedeutung war in diesem Zusammenhang, inwieweit die
Abgel-
tung einzelner Leistungen gemäß Leistungsbezogener Krankenanstaltenfinanzierung
(LKF) als Produktionserlöse im Sinne des
ESVG'95 gelten. Die Art und Weise der Fi-
nanzierung des Betriebsabgangs war
grundsätzlich kein Thema der Prüfung. Die Bun-
desanstalt Statistik Austria hat aber
im Zuge der Prüfung aus eigenem Eurostat über
die Finanzierungsmodalitäten umfassend informiert.
Als Ergebnis der
Prüfung hat Eurostat im Schreiben von 23.2.2005 an Statistik Aus-
tria wörtlich
folgendes festgehalten:
„Eurostat considers that State government hospitals can still continue
at
present to be classified outside general
government. However we still have
doubts on whether the System could be defined as
based on true market
pricing and the issue will have to be continued to be closely monitored
in the
future. We would also like to be informed of
any future legislative change to
the system in this respect, as this
could have some implications on the
classification of health units.”
Zu Frage 2:
Das an Eurostat übermittelte Material
umfaßte unter anderem detaillierte Beschrei-
bungen
des LKF- Systems, methodische Darstellungen, Detaildaten zu den Kranken-
anstalten, die
Abschlüsse einzelner Landesfonds und eine detaillierte Darlegung der
Art und Weise der Finanzierung des Betriebsabgangs.
Der Beschluß des Steiermärkischen
Landtages Nr. 1224 wurde nicht übermittelt, da
die Finanzierung des Betriebsabgangs nicht Gegenstand der Prüfung war.
Zu Frage 3:
Diese Frage bezieht
sich grundsätzlich auf Sachverhalte, die nicht Gegenstand der
Bundesvollziehung
sind. Es kann daher nur insoweit Auskunft gegeben werden, so-
weit der Bundesanstalt Statistik Austria Informationen zur Verfügung stehen.
Laut
Statistik Austria ist der Stand an aushaftenden Darlehen zur Finanzierung der
Be-
triebsabgänge
der Landeskrankenanstalten in den Landesrechnungsabschlüssen
nicht
enthalten. Den Landesrechnungsabschlüssen sind nur die in den jeweiligen
Budgetjahren
gewährten Darlehen zu entnehmen.
Zu Frage 4:
Die Statistik Austria wird auch in
Hinkunft Zahlungen an Landeskrankenanstalten, die
verzinst und
rückzahlbar sind, als Darlehen und damit als finanzielle Transaktion ver-
buchen. Die Rechtmäßigkeit dieser Verbuchung
ergibt sich aus Abschnitt 5.70c
ESVG 1995.