2890/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Dr. Hannes Bauer,
Kolleginnen und Kollegen haben am
19. April 2005 unter der Nr. 2925/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend die Entlassung eines Linzer Lehrers an der österreichischen Schule
in Istanbul wegen der
Verwendung des Begriffs "Kurdistan" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Mein Ressort wurde im Wege der österreichischen
Vertretungsbehörden in der Türkei von der
Schulleitung im
Frühjahr 2004 über den Vorfall und die Tatsache einer diesbezüglichen
Schulinspektion durch die türkische
Schulbehörde informiert.
Im
Rahmen von Kulturverhandlungen im Juni 2004 in Ankara auf Ebene der
Sektionsleiter für
Kultur der Außenministerien wurde von
türkischer Seite mündlich in Aussicht gestellt, sich bei den
zuständigen Regierungsstellen dafür
zu verwenden, dass der Vorfall keine negativen Folgen für den
betroffenen Lehrer haben werde.
Dennoch
wurde Anfang August vom türkischen Arbeitsministerium die Arbeitsgenehmigung
entzogen. Die österreichische Schulleitung
hat davon die österreichischen Vertretungsbehörden in
Ankara und Istanbul informiert.
Zu Frage 3:
An
meine Amtsvorgängerin erging am 9. August 2004 eine schriftliche Information
über die
Tatsache der entzogenen Arbeitsgenehmigung
und über in Aussicht genommene Maßnahmen.
Zu Frage 4:
Ja.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Frage 6:
Es wurde vereinbart, bei den türkischen Behörden entsprechend zu intervenieren.
Zu Frage 7:
Intervention
des Leiters der Kulturpolitischen Sektion bei der Generaldirektorin im
türkischen
Außenministerium im Juni 2004 in Ankara; mehrere Demarchen der Österreichischen
Botschaft
(Botschafter und Geschäftsträgerin) im Außenministerium, Arbeitsministerium und
Unterrichtsministerium in Ankara, sowie Interventionen gegenüber dem türkischen
Botschafter in
Wien. Dem Lehrer wurde auch der Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft
Ankara
kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus stand mein Ressort in regelmäßigem persönlichen
Kontakt mit dem betroffenen Lehrer.
Zu Frage 8:
Meiner Auffassung nach ist die Maßnahme überzogen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Über Anraten des türkischen Vertrauensanwaltes wurde dem
Lehrer dieser Rat erteilt, doch wurde
auch klar gemacht, dass die Entscheidung bei ihm liege.
Zu Frage 11:
Dieser Zeitpunkt betrifft meine Amtsvorgängerin.
Zu Frage 12:
Siehe meine Beantwortung zu den Fragen 9 und 10.
Zu Frage 13:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Zu den Fragen 14 bis 16:
Am 3. September 2004 wurde dem Direktor der Schule vom
türkischen Studienrat die baldige
Arbeitsgenehmigung in
Aussicht gestellt. Dies hat der Direktor dem Lehrer mitgeteilt.
Die
Erteilung der Arbeitsgenehmigung obliegt dem Arbeitsministerium, das vor seiner
Entscheidung die Meinung der fachlich
betroffenen Stelle, des türkischen Unterrichtsministeriums,
einholt. Das türkische Unterrichtsministerium hat nach Vorsprache der
Schulleitung beim
Bildungsdirektor und einem Schreiben des Lehrers tatsächlich eine positive
Stellungnahme
abgegeben. Diese positive Stellungnahme ist
notwendig, aber nicht hinreichend. Der zweite Schritt,
die Erteilung der Arbeitsgenehmigung, ist bislang nicht gesetzt worden.
Zu den Fragen 17 und 18:
Ich
habe mich laufend über den Stand der Angelegenheit sowie die gesetzten
österreichischen
Schritte informieren lassen. Dass die
türkischen Behörden immer noch säumig mit der Ausstellung
der Arbeitsgenehmigung sind, davon wurde ich am 14. Dezember 2004 informiert.
Daraufhin wurde die Angelegenheit in
allen Kontakten mit der türkischen Seite erörtert, auch ich
habe das Thema neuerlich bei meinem rezenten Treffen mit meinem türkischen
Amtskollegen im
Rahmen des
Europa-Forums Wachau am 4./5. Juni 2005 persönlich angesprochen.
Um
Ähnliches in Hinkunft zu vermeiden, wurde der türkischen Seite ein Zusatz zu
dem
bestehenden kulturellen Memorandum of
Understanding unterbreitet, das auf eine bessere politische
Unterstützung der Schule abzielt. Die entsprechenden Verhandlungen
fanden am 13. Juni in Wien
statt. Es ist dabei gelungen, dass erstmals in einem gemeinsamen offiziellen
Text (Annex zum
kulturellen Memorandum of Understanding) Bestimmungen über das St. Georgs
Kolleg und die
besondere Brückenfunktion der Schule aufgenommen wurden.
Zu Frage 19:
Der Fall zeigt, dass nach wie vor unterschiedliche Auffassungen in wichtigen Bereichen bestehen.
Zu Frage 20:
Nein.