2890/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
19. April 2005 unter der Nr. 2925/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Entlassung eines Linzer Lehrers an der österreichischen Schule in Istanbul wegen der
Verwendung des Begriffs "Kurdistan" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Mein Ressort wurde im Wege der österreichischen Vertretungsbehörden in der Türkei von der
Schulleitung im Frühjahr 2004 über den Vorfall und die Tatsache einer diesbezüglichen
Schulinspektion durch die türkische Schulbehörde informiert.

Im Rahmen von Kulturverhandlungen im Juni 2004 in Ankara auf Ebene der Sektionsleiter für
Kultur der Außenministerien wurde von türkischer Seite mündlich in Aussicht gestellt, sich bei den
zuständigen Regierungsstellen dafür zu verwenden, dass der Vorfall keine negativen Folgen für den
betroffenen Lehrer haben werde.

Dennoch wurde Anfang August vom türkischen Arbeitsministerium die Arbeitsgenehmigung
entzogen. Die österreichische Schulleitung hat davon die österreichischen Vertretungsbehörden in
Ankara und Istanbul informiert.


Zu Frage 3:

An meine Amtsvorgängerin erging am 9. August 2004 eine schriftliche Information über die
Tatsache der entzogenen Arbeitsgenehmigung und über in Aussicht genommene Maßnahmen.

Zu Frage 4:

Ja.

Zu Frage 5:

Ja.

Zu Frage 6:

Es wurde vereinbart, bei den türkischen Behörden entsprechend zu intervenieren.

Zu Frage 7:

Intervention des Leiters der Kulturpolitischen Sektion bei der Generaldirektorin im türkischen
Außenministerium im Juni 2004 in Ankara; mehrere Demarchen der Österreichischen Botschaft
(Botschafter und Geschäftsträgerin) im Außenministerium, Arbeitsministerium und
Unterrichtsministerium in Ankara, sowie Interventionen gegenüber dem türkischen Botschafter in
Wien. Dem Lehrer wurde auch der Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Ankara
kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stand mein Ressort in regelmäßigem persönlichen
Kontakt mit dem betroffenen Lehrer.


Zu Frage 8:

Meiner Auffassung nach ist die Maßnahme überzogen.

Zu den Fragen 9 und 10:

Über Anraten des türkischen Vertrauensanwaltes wurde dem Lehrer dieser Rat erteilt, doch wurde
auch klar gemacht, dass die Entscheidung bei ihm liege.

Zu Frage 11:

Dieser Zeitpunkt betrifft meine Amtsvorgängerin.

Zu Frage 12:

Siehe meine Beantwortung zu den Fragen 9 und 10.

Zu Frage 13:

Siehe Antwort zu Frage 7.


Zu den Fragen 14 bis 16:

Am 3. September 2004 wurde dem Direktor der Schule vom türkischen Studienrat die baldige
Arbeitsgenehmigung in Aussicht gestellt. Dies hat der Direktor dem Lehrer mitgeteilt.

Die Erteilung der Arbeitsgenehmigung obliegt dem Arbeitsministerium, das vor seiner
Entscheidung die Meinung der fachlich betroffenen Stelle, des türkischen Unterrichtsministeriums,
einholt. Das türkische Unterrichtsministerium hat nach Vorsprache der Schulleitung beim
Bildungsdirektor und einem Schreiben des Lehrers tatsächlich eine positive Stellungnahme
abgegeben. Diese positive Stellungnahme ist notwendig, aber nicht hinreichend. Der zweite Schritt,
die Erteilung der Arbeitsgenehmigung, ist bislang nicht gesetzt worden.

Zu den Fragen 17 und 18:

Ich habe mich laufend über den Stand der Angelegenheit sowie die gesetzten österreichischen
Schritte informieren lassen. Dass die türkischen Behörden immer noch säumig mit der Ausstellung
der Arbeitsgenehmigung sind, davon wurde ich am 14. Dezember 2004 informiert.

Daraufhin wurde die Angelegenheit in allen Kontakten mit der türkischen Seite erörtert, auch ich
habe das Thema neuerlich bei meinem rezenten Treffen mit meinem türkischen Amtskollegen im
Rahmen des Europa-Forums Wachau am 4./5. Juni 2005 persönlich angesprochen.

Um Ähnliches in Hinkunft zu vermeiden, wurde der türkischen Seite ein Zusatz zu dem
bestehenden kulturellen Memorandum of Understanding unterbreitet, das auf eine bessere politische
Unterstützung der Schule abzielt. Die entsprechenden Verhandlungen fanden am 13. Juni in Wien
statt. Es ist dabei gelungen, dass erstmals in einem gemeinsamen offiziellen Text (Annex zum
kulturellen Memorandum of Understanding) Bestimmungen über das St. Georgs Kolleg und die
besondere Brückenfunktion der Schule aufgenommen wurden.


Zu Frage 19:

Der Fall zeigt, dass nach wie vor unterschiedliche Auffassungen in wichtigen Bereichen bestehen.

Zu Frage 20:

Nein.