2891/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.06.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0028-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3056/J-NR/2005 betreffend Interessenskonflikte
durch geschäftliche Involvierung, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 17. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 und 3:
Ist es zutreffend, dass sie in der
Zeit Ihrer Zuständigkeit als Mitglied der Vorarlberger Landesregierung die
Silvretta-Nova-Gruppe Ihres - wie Sie selbst am 13.5.2005 im ORF erklärt haben
- "guten Freundes" Klaus mit mehreren großzügigen Genehmigungen für
Ausbau- und Erweiterungsprojekte bedacht haben?
Welche weiteren Berührungspunkte
zwischen den Interessen der Silvretta-Nova-Gruppe Ihres "guten
Freundes" Klaus und Ihrem politischen Wirken hat es a) in der Zeit Ihres
Wirkens als Mitglied der Vorarlberger Landesregierung, b) seit Ihrem
Amtsantritt als Mitglied der Bundesregierung gegeben?
Antwort:
Unter meiner Amtszeit als
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wurde seitens der
Silvretta Nova Bergbahnen AG lediglich die Sechsersesselbahn Nova errichtet,
wobei die Konzession allerdings bereits im März 2001 durch die damalige
Bundesministerin Forstinger verliehen worden war. Auch die Erteilung der
Baugenehmigung erfolgte somit nicht innerhalb meiner Amtszeit. Auf Grund des
Zuständigkeitsüberganges gemäß Seilbahngesetz 2003 wurde die
Betriebsbewilligung durch das Land Vorarlberg im Dezember 2004 erteilt.
Der Neubau der Muttersbergbahn
erfolgte im Jahre 2002 unter dem damaligen Bundesminister Reichhold.
Ein Antrag zum Neubau von
Seilbahnanlagen bei den Diedamskopfbahnen der Silvretta Nova Gruppe wurde in
meinem Ressort bisher noch nicht eingebracht.
Sämtliche Verfahren wurden
selbstverständlich auf Grundlage zustimmender Gutachten aller betroffener
Experten, wie etwa auch Forst- und Naturschutzrecht ordnungsgemäß durchgeführt.
Im Jahr 2002 wurde von der Muttersberg Seilbahn GmbH
(Mehrheitsgesellschafter ist die Silvretta Nova Bergbahnen AG) eine Kabinenbahn
(Muttersbergseilbahn) in Bludenz neu errichtet und in Betrieb genommen.
Sämtliche Genehmigungen erfolgten unter der Amtszeit von Bundesminister
Reichhold.
Es gab keinerlei Berührungspunkte
zwischen Interessen der Silvretta-Nova-Gruppe und meinem politischem Wirken;
die Genehmigungsverfahren wurden gesetzeskonform und ohne jede Intervention
durchgeführt.
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass beim von
Ihnen als zuständigem Mitglied der Bundesregierung zu verantwortenden geplanten
Verkauf der Bodenseeschifffahrt der ÖBB die Silvretta-Nova-Gruppe Ihres
"guten Freundes" Klaus in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum
Bekanntwerden der Verkaufsabsichten als Interessentin auftrat?
Antwort:
Grundsätzlich
ist die Idee der ÖBB, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, nicht neu. So
hat bereits im Frühjahr 2000 der damalige ÖBB-Generaldirektor Helmut Draxler
angedacht, die Schifffahrt auf dem Bodensee und dem Wolfgangsee sowie die
Bahnen auf Schafberg und Scheeberg abzustoßen.
Nunmehr hat die Silvretta-Nova-Gruppe - ebenso wie andere potentielle Interessenten - nach Bekanntwerden der Verkaufabsichten der Bodensee Schifffahrt durch die ÖBB-Personenverkehrs AG ihr Interesse bekundet. Der Verkauf wird ausschliesslich von der ÖBB-Personenverkehrs AG nach den gesetzlichen Bestimmungen (Ausschreibung, Vergabeverfahren etc.) abzuwickeln sein. Ich möchte hiezu weiters - wie schon des öfteren - festhalten: Das Unternehmen ÖBB ist mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 und des AktG obliegt daher die Führung der Geschäfte in der ÖBB-Personenverkehrs AG, d.h. auch die Aufnahme oder Abgabe von Geschäftszweigen der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich) und der jeweiligen Organe. Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Sogar das eingeschränkte Weisungsrecht des Bundesministers gemäß § 12 BBG 92 findet sich in den neuen vom Nationalrat beschlossenen Bestimmungen nicht mehr. Ich habe und werde daher auch auf den von der ÖBB-Personenverkehrs AG beabsichtigten Verkauf der Bodenseeschifffahrt keinen wie immer gearteten Einfluss nehmen.
Frage 4:
Ist es zutreffend, dass Sie als
Verkehrsminister unter anderem für die Oberste Seilbahnbehörde, für
Seilbahnsicherheit und über das Verkehrs-Arbeitsinspektorat u.a. für die
entsprechenden Kontrollen zuständig sind?
Antwort:
Ja, dies ist richtig.
Frage 5:
Können Sie nachweisen, dass die
Silvretta-Nova-Gruppe diesbezüglich nicht besser gestellt wurde als andere
Unternehmen der Branche?
Antwort:
Wie sich schon aus der Aktenlage
ergibt, wurde die Silvretta-Nova-Gruppe in keinem Fall bessergestellt als andere
Unternehmen der Branche.
Frage 6:
Ist es zutreffend, dass Sie am 13.5.
den Medien gegenüber erklärt haben, für Ihre Zeit nach der Politik - also
absehbar spätestens nach den nächsten Nationalratswahlen - einen Wechsel in die
Silvretta-Nova-Gruppe Ihres "guten Freundes" Klaus zu beabsichtigen?
Antwort:
Ich habe dies wahrheitsgetreu als
eine Möglichkeit dargestellt, weil ich nach meiner Zeit als Politiker kein
Versorgungsfall auf Kosten des Steuerzahlers sein will und werde.
Fragen 7 bis 9:
Was sagen Sie zu den mehrfachen
eklatanten Interessenskonflikten, die sich aus dieser Konstellation
rückblickend wie vor allem auch derzeit und in Zukunft ergeben?
Halten Sie es ernsthaft für
verantwortbar, diesen Zustand eklatanter Interessenkonflikte zwischen Ihren von
Ihnen selbst öffentlich gemachten beruflichen Zukunftsplänen und Ihrer
politischen Funktion bis zu eineinhalb weitere Jahre anhalten zu lassen?
Wann werden Sie die erforderlichen
Konsequenzen aus diesen eklatanten Interessenkonflikten ziehen?
Antwort:
Es gab keinerlei
Interessenskonflikte, sämtliche Seilbahnverfahren wurden durch die
Seilbahnbehörde meines Ressorts ausschließlich entsprechend der Gesetzeslage
abgewickelt.
Mit freundlichen Grüßen