2891/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.06.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0028-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, 17. Juni 2005

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3056/J-NR/2005 betreffend Interessenskonflikte durch geschäftliche Involvierung, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 17. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 3:

Ist es zutreffend, dass sie in der Zeit Ihrer Zuständigkeit als Mitglied der Vorarlberger Landesregierung die Silvretta-Nova-Gruppe Ihres - wie Sie selbst am 13.5.2005 im ORF erklärt haben - "guten Freundes" Klaus mit mehreren großzügigen Genehmigungen für Ausbau- und Erweiterungsprojekte bedacht haben?

 

Welche weiteren Berührungspunkte zwischen den Interessen der Silvretta-Nova-Gruppe Ihres "guten Freundes" Klaus und Ihrem politischen Wirken hat es a) in der Zeit Ihres Wirkens als Mitglied der Vorarlberger Landesregierung, b) seit Ihrem Amtsantritt als Mitglied der Bundesregierung gegeben?

 

Antwort:

Unter meiner Amtszeit als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wurde seitens der Silvretta Nova Bergbahnen AG lediglich die Sechsersesselbahn Nova errichtet, wobei die Konzession allerdings bereits im März 2001 durch die damalige Bundesministerin Forstinger verliehen worden war. Auch die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte somit nicht innerhalb meiner Amtszeit. Auf Grund des Zuständigkeitsüberganges gemäß Seilbahngesetz 2003 wurde die Betriebsbewilligung durch das Land Vorarlberg im Dezember 2004 erteilt.

 

Der Neubau der Muttersbergbahn erfolgte im Jahre 2002 unter dem damaligen Bundesminister Reichhold.

 

Ein Antrag zum Neubau von Seilbahnanlagen bei den Diedamskopfbahnen der Silvretta Nova Gruppe wurde in meinem Ressort bisher noch nicht eingebracht.

Sämtliche Verfahren wurden selbstverständlich auf Grundlage zustimmender Gutachten aller betroffener Experten, wie etwa auch Forst- und Naturschutzrecht ordnungsgemäß durchgeführt.

 

Im Jahr 2002  wurde von der Muttersberg Seilbahn GmbH (Mehrheitsgesellschafter ist die Silvretta Nova Bergbahnen AG) eine Kabinenbahn (Muttersbergseilbahn) in Bludenz neu errichtet und in Betrieb genommen. Sämtliche Genehmigungen erfolgten unter der Amtszeit von Bundesminister Reichhold.

 

Es gab keinerlei Berührungspunkte zwischen Interessen der Silvretta-Nova-Gruppe und meinem politischem Wirken; die Genehmigungsverfahren wurden gesetzeskonform und ohne jede Intervention durchgeführt.

 

Frage 2:

Ist es zutreffend, dass beim von Ihnen als zuständigem Mitglied der Bundesregierung zu verantwortenden geplanten Verkauf der Bodenseeschifffahrt der ÖBB die Silvretta-Nova-Gruppe Ihres "guten Freundes" Klaus in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Bekanntwerden der Verkaufsabsichten als Interessentin auftrat?

 

Antwort:

Grundsätzlich ist die Idee der ÖBB, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, nicht neu. So hat bereits im Frühjahr 2000 der damalige ÖBB-Generaldirektor Helmut Draxler angedacht, die Schifffahrt auf dem Bodensee und dem Wolfgangsee sowie die Bahnen auf Schafberg und Scheeberg abzustoßen.

 

Nunmehr hat die Silvretta-Nova-Gruppe - ebenso wie andere potentielle Interessenten - nach Bekanntwerden der Verkaufabsichten der Bodensee Schifffahrt durch die ÖBB-Personenverkehrs AG ihr Interesse bekundet. Der Verkauf wird  ausschliesslich von der ÖBB-Personenverkehrs AG nach den gesetzlichen Bestimmungen (Ausschreibung, Vergabeverfahren etc.) abzuwickeln sein. Ich möchte hiezu weiters - wie schon des öfteren - festhalten: Das Unternehmen ÖBB ist mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab 1.1.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 1 BBG 92 und des AktG obliegt daher die Führung der Geschäfte in der ÖBB-Personenverkehrs AG, d.h. auch die Aufnahme oder Abgabe von Geschäftszweigen der ausschließlichen Entscheidung des Managements der ÖBB (kaufmännischer Bereich) und der jeweiligen Organe. Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind daher nicht möglich. Sogar das eingeschränkte Weisungsrecht des Bundesministers gemäß § 12 BBG 92 findet sich in den neuen vom Nationalrat beschlossenen Bestimmungen nicht mehr. Ich habe und werde daher auch auf den von der ÖBB-Personenverkehrs AG beabsichtigten Verkauf der Bodenseeschifffahrt keinen wie immer gearteten Einfluss nehmen.

 

Frage 4:

Ist es zutreffend, dass Sie als Verkehrsminister unter anderem für die Oberste Seilbahnbehörde, für Seilbahnsicherheit und über das Verkehrs-Arbeitsinspektorat u.a. für die entsprechenden Kontrollen zuständig sind?

 

Antwort:

Ja, dies ist richtig.

 

Frage 5:

Können Sie nachweisen, dass die Silvretta-Nova-Gruppe diesbezüglich nicht besser gestellt wurde als andere Unternehmen der Branche?

 

Antwort:

Wie sich schon aus der Aktenlage ergibt, wurde die Silvretta-Nova-Gruppe in keinem Fall bessergestellt als andere Unternehmen der Branche.

 

Frage 6:

Ist es zutreffend, dass Sie am 13.5. den Medien gegenüber erklärt haben, für Ihre Zeit nach der Politik - also absehbar spätestens nach den nächsten Nationalratswahlen - einen Wechsel in die Silvretta-Nova-Gruppe Ihres "guten Freundes" Klaus zu beabsichtigen?

 

Antwort:

Ich habe dies wahrheitsgetreu als eine Möglichkeit dargestellt, weil ich nach meiner Zeit als Politiker kein Versorgungsfall auf Kosten des Steuerzahlers sein will und werde.

 

Fragen 7 bis 9:

Was sagen Sie zu den mehrfachen eklatanten Interessenskonflikten, die sich aus dieser Konstellation rückblickend wie vor allem auch derzeit und in Zukunft ergeben?

 

Halten Sie es ernsthaft für verantwortbar, diesen Zustand eklatanter Interessenkonflikte zwischen Ihren von Ihnen selbst öffentlich gemachten beruflichen Zukunftsplänen und Ihrer politischen Funktion bis zu eineinhalb weitere Jahre anhalten zu lassen?

 

Wann werden Sie die erforderlichen Konsequenzen aus diesen eklatanten Interessenkonflikten ziehen?

 

Antwort:

Es gab keinerlei Interessenskonflikte, sämtliche Seilbahnverfahren wurden durch die Seilbahnbehörde meines Ressorts ausschließlich entsprechend der Gesetzeslage abgewickelt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen