2893/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.06.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1010 Wien

(5-fach)

 

 

GZ: BMSG-40001/0032-IV/A/9/2005

Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2932/J der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig u.a. wie folgt:

 

 

Die Anfrage der Abgeordneten gibt mir die Möglichkeit auch zum einzigartigen Projekt der Behindertenmilliarde eine erweiterdende Stellungnahme abzugeben.

 

 

Vor der Einführung der Behindertenmilliarde im Jahr 2000 waren

32.147 behinderte Menschen arbeitslos, darunter 11.866 Frauen, 2.423 Jugendliche und 14.910 ältere Menschen.

 

Es gab keine koordinierte und zielgerichtete arbeitsmarktpolitische Planung und Umsetzung für diese Zielgruppe.

 

Behinderte Menschen waren in diesem System auf sich alleine gestellt. Es gab kaum eine koordinierte Behindertenpolitik. Ein von den Betroffenen gefordertes Gleichstellungsgesetz wurde nicht umgesetzt.

 

Die Projekte waren von politischer Ressortverantwortlichkeit abhängig. Daher war auch eine Nachhaltigkeit der Projekte kaum gegeben.

 

Nunmehr konnten wir durch die Einführung der sog. „Behindertenmilliarde“ im Jahr 2001 und weitere Fördermaßnahmen meines Ressorts zu einem sehr positiven Effekt am Arbeitsmarkt beitragen.

 

Während die Gesamtarbeitslosigkeit im Zeitraum 2003 bis 2004 um 1,58 % angestiegen ist, konnte vergleichsweise die Arbeitslosigkeit von Behinderten um 5,51 % gesenkt werden.

 

Bei Frauen dieser Zielgruppe sank die Arbeitslosenzahl sogar um 5,87 %. Der Anteil der Behinderten an den Gesamtarbeitslosen wurde im Jahr 2004 von 12,7 % auf 11,8 % minimiert. Alleine durch die Behindertenmilliarde konnten bisher insgesamt mehr als 17.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen gesichert und neu geschaffen werden. Davon mehr als 7.000 für behinderte Frauen.

 

Zukunft:

 

Aufgrund der Fortführung aller Förderinitiativen, insbesondere der Behindertenmilliarde, die für das Jahr 2005 um weitere € 175.000, auf insgesamt € 68.868.000, erhöht wurde, werden wir auch weiterhin mehr Menschen mit Behinderung in Beschäftigung bringen.

 

Das bedeutet die Sicherung von etwa 9.000 Beschäftigungsverhältnissen und die Schaffung von mehr als 4.700 neuen Arbeitsplätzen für das Jahr 2005! Darüber hinaus konnten im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung bereits im Vorjahr knapp 1.300 Ausbildungsplätze geschaffen werden, womit das mit 500 neuen Ausbildungsverträgen quantifizierte Ziel weit übertroffen wurde.

Die Bundesregierung hat mit der Behindertenmilliarde einen bedeutenden arbeits­marktpolitischen Schwerpunkt gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesse­rung der Situation steht die berufliche Integration. Da aber eine erfolgreiche Einglie­derung in das Erwerbsleben ein entsprechendes soziales Umfeld voraussetzt, ist es notwendig, auch begleitende Maßnahmen zu setzen, wie zum Beispiel behinderte Menschen durch eine umfassende professionelle Beratung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen, den Zugang zu Informations- und Kommu­nikationstechnologien zu erleichtern, aber auch die Öffentlichkeit für die Anliegen behinderter Menschen zu sensibilisieren.

 

Mit der „Behindertenmilliarde“ ist es jedenfalls gelungen, ein Förderinstrument aufzubauen, das nicht nur in Österreich Anerkennung gefunden hat, sondern auch im europäischen Raum auf Interesse stößt. Internationale Experten haben sich wiederholt mit den Schwerpunktsetzungen und Ergebnissen beschäftigt.

 

Fragen 1 bis 5:

 

Der Herr Staatssekretär hat dafür Sorge zu tragen, dass alle im Rahmen der Be­schäftigungsoffensive und des Europäischen Sozialfonds durchgeführten Projekte effizient und effektiv von der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes abge­wickelt werden. Wir haben mit dem Staatssekretariat somit eine kompetente Ansprechstelle gerade für eine koordinierte nationale Behindertenpolitik eingerichtet. Der Hinweis auf den Broschüren und Folders der im Rahmen der Beschäftigungsoffensive geförderten Projekte ist daher keinesfalls irreführend sondern macht nur viele andere mögliche Projektträger auf die Ansprechpartner für eine nationale Behindertenpolitik aufmerksam. Auch aus diesem Grund wird sie nicht ersetzt. Es hat auch diesbezüglich keine Weisung gegeben, sondern durch das Ausscheiden von Vizekanzler a.D. Bundesminister a.D. Mag. Herbert Haupt aus der Bundesregierung nur eine Neuaufteilung der Kompetenz, dem das Bundessozialamt automatisch entsprochen hat.

Diese Adaptierung des Logos bewirkte keine zusätzlichen Kosten, da das neue Logo nur für zukünftige Publikationen vorgesehen ist. Eine Änderung bzw. ein Neudruck bereits vorhandener Schriftwerke, in denen das bisherige Logo verwendet wurde, ist nicht vorgesehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Ursula Haubner