2893/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.06.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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Herrn Präsidenten des Nationalrates Univ.Prof.
Dr. Andreas Khol Parlament 1010 Wien |
(5-fach) |
GZ:
BMSG-40001/0032-IV/A/9/2005 |
Wien, |
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2932/J der Abgeordneten
Ulrike Königsberger-Ludwig u.a. wie folgt:
Die
Anfrage der Abgeordneten gibt mir die Möglichkeit auch zum einzigartigen Projekt
der Behindertenmilliarde eine erweiterdende Stellungnahme abzugeben.
Vor
der Einführung der Behindertenmilliarde im Jahr 2000 waren
32.147
behinderte Menschen arbeitslos, darunter 11.866 Frauen, 2.423 Jugendliche und
14.910 ältere Menschen.
Es
gab keine koordinierte und zielgerichtete arbeitsmarktpolitische Planung und Umsetzung
für diese Zielgruppe.
Behinderte
Menschen waren in diesem System auf sich alleine gestellt. Es gab kaum eine
koordinierte Behindertenpolitik. Ein von den Betroffenen gefordertes Gleichstellungsgesetz
wurde nicht umgesetzt.
Die
Projekte waren von politischer Ressortverantwortlichkeit abhängig. Daher war
auch eine Nachhaltigkeit der Projekte kaum gegeben.
Nunmehr
konnten wir durch die Einführung der sog. „Behindertenmilliarde“ im Jahr 2001
und weitere Fördermaßnahmen meines Ressorts zu einem sehr positiven Effekt am
Arbeitsmarkt beitragen.
Während
die Gesamtarbeitslosigkeit im Zeitraum 2003 bis 2004 um 1,58 % angestiegen ist,
konnte vergleichsweise die Arbeitslosigkeit von Behinderten um 5,51 % gesenkt
werden.
Bei
Frauen dieser Zielgruppe sank die Arbeitslosenzahl sogar um 5,87 %. Der Anteil
der Behinderten an den Gesamtarbeitslosen wurde im Jahr 2004 von 12,7 % auf
11,8 % minimiert. Alleine durch die Behindertenmilliarde konnten bisher
insgesamt mehr als 17.000 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen
gesichert und neu geschaffen werden. Davon mehr als 7.000 für behinderte
Frauen.
Zukunft:
Aufgrund
der Fortführung aller Förderinitiativen, insbesondere der Behindertenmilliarde,
die für das Jahr 2005 um weitere € 175.000, auf insgesamt € 68.868.000, erhöht
wurde, werden wir auch weiterhin mehr Menschen mit Behinderung in Beschäftigung
bringen.
Das bedeutet die Sicherung von etwa
9.000 Beschäftigungsverhältnissen und die Schaffung von mehr als 4.700 neuen
Arbeitsplätzen für das Jahr 2005! Darüber hinaus konnten im Rahmen der
Integrativen Berufsausbildung bereits im Vorjahr knapp 1.300 Ausbildungsplätze
geschaffen werden, womit das mit 500 neuen Ausbildungsverträgen quantifizierte
Ziel weit übertroffen wurde.
Die Bundesregierung hat mit der
Behindertenmilliarde einen bedeutenden arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt
gesetzt. Im Zentrum der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation steht die
berufliche Integration. Da aber eine erfolgreiche Eingliederung in das
Erwerbsleben ein entsprechendes soziales Umfeld voraussetzt, ist es notwendig,
auch begleitende Maßnahmen zu setzen, wie zum Beispiel behinderte Menschen durch
eine umfassende professionelle Beratung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten
Leben zu unterstützen, den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien
zu erleichtern, aber auch die Öffentlichkeit für die Anliegen behinderter
Menschen zu sensibilisieren.
Mit der „Behindertenmilliarde“ ist es
jedenfalls gelungen, ein Förderinstrument aufzubauen, das nicht nur in
Österreich Anerkennung gefunden hat, sondern auch im europäischen Raum auf
Interesse stößt. Internationale Experten haben sich wiederholt mit den
Schwerpunktsetzungen und Ergebnissen beschäftigt.
Fragen 1 bis 5:
Der Herr Staatssekretär hat dafür Sorge
zu tragen, dass alle im Rahmen der Beschäftigungsoffensive und des
Europäischen Sozialfonds durchgeführten Projekte effizient und effektiv von der
jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes abgewickelt werden. Wir haben
mit dem Staatssekretariat somit eine kompetente Ansprechstelle gerade für eine
koordinierte nationale Behindertenpolitik eingerichtet. Der Hinweis auf den
Broschüren und Folders der im Rahmen der Beschäftigungsoffensive geförderten
Projekte ist daher keinesfalls irreführend sondern macht nur viele andere
mögliche Projektträger auf die Ansprechpartner für eine nationale
Behindertenpolitik aufmerksam. Auch aus diesem Grund wird sie nicht ersetzt. Es
hat auch diesbezüglich keine Weisung gegeben, sondern durch das Ausscheiden von
Vizekanzler a.D. Bundesminister a.D. Mag. Herbert Haupt aus der Bundesregierung
nur eine Neuaufteilung der Kompetenz, dem das Bundessozialamt automatisch
entsprochen hat.
Diese Adaptierung des Logos bewirkte
keine zusätzlichen Kosten, da das neue Logo nur für zukünftige Publikationen
vorgesehen ist. Eine Änderung bzw. ein Neudruck bereits vorhandener
Schriftwerke, in denen das bisherige Logo verwendet wurde, ist nicht
vorgesehen.
Mit
freundlichen Grüßen
Ursula
Haubner