2897/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.06.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0046-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2948/J-NR/2005

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen  haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Nahrungsergänzungsmittel/Gefälschte Arzneimittel – Doping & Gesundheitsgefährdung – Gerichtliche Verfahren“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Beantwortung der Anfrage erfolgte auf Grundlage der vom Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellten Daten und der Berichterstattung durch die Oberstaatsanwaltschaften Wien, Linz, Graz und Innsbruck. Die – bei einigen Fragen erforderliche - manuelle Durchsicht sämtlicher Register und Verfahrensakten würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis ersuche, wenn davon Abstand genommen wurde.

Zu 1:

Die Produktbezeichnungen lassen – mangels statistischer Erfassung in der Verfahrensautomation Justiz – keine Zuordnung zu konkreten Strafverfahren zu. Zu diesem Anfragepunkt konnten mir die Staatsanwaltschaften daher keine Informationen mitteilen.

Zu 2:

Mit derartigen Strafsachen waren die Staatsanwaltschaften Salzburg, Linz, Leoben, Klagenfurt, Graz, Innsbruck, Wien und Wiener Neustadt befasst.

Von insgesamt 15 Anzeigen in den Jahren 2002, 2003 und 2004 bundesweit wurden 14 erledigt.

Zu 3:

Staatsanwaltschaft

Anzeigen/Jahr

Salzburg

1 Anzeige 2003

Linz

1 Anzeige 2002 (aus der sich aber vier getrennt geführte Verfahren ergaben)

Leoben

1 Anzeige 2003

Klagenfurt

1 Anzeige 2004

Graz

1 Anzeige 2003, 1 Anzeige 2004

Innsbruck

4 Anzeigen 2002, 2 Anzeigen 2003, 1 Anzeige 2004

Wr. Neustadt

1 Anzeige 2003

 

Zu 4:

Neben § 84a AMG wurde noch folgende Straftatbestände angezeigt:

Zu 5:

Insgesamt wurden im Jahr 2002 folgende Anzeigen erstattet:

Zu 6 und 7:

Sieben Anzeigen wurden zurückgelegt; aus einer Anzeige (des Hauptzollamts Linz) ergaben sich vier getrennt geführte Verfahren, die aus folgenden Gründen beendet wurden:

Zu 8:

Es kam zu einer Verurteilung. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 6 Wochen verhängt, die unter Setzung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen wurde.

Zu 9:

In einem Fall wurde Diversion angewandt (Zahlung einer Geldbuße von 700 Euro).

Zu 10:

Sämtliche Anzeigen bzw. Strafverfahren sind erledigt.

Zu 11:

Insgesamt wurden im Jahre 2003 folgende Anzeigen erstattet:

Zu 12 und 13:

Fünf Strafanzeigen wurden zurückgelegt:

Zu 14:

Ich gehe davon aus, dass das Jahr 2003 gemeint ist. Es kam zu einer Verurteilung.

Zu 15:

Diversion kam in keinem Fall zur Anwendung.

Zu 16:

Keines.

Zu 17:

Insgesamt wurden im Jahre 2004 folgende Anzeigen erstattet:

Zu 18 und 19:

Zwei Anzeigen wurden zurückgelegt, dies aus folgenden Gründen:

Zu 20:

Es kam zu keiner Verurteilung.

Zu 21:

Diversion kam in keinem Fall zur Anwendung.

Zu 22:

Ein Verfahren ist noch offen. In diesem sind noch Vorerhebungen wegen §§ 84a Abs. 1 Z 3 AMG; 146, 147 Abs. 2 , 148 (zweiter Fall) StGB anhängig. Diese gestalten sich auf Grund des international aufgezogenen Handels mit Steroiden und des daraus resultierenden Umfanges der Erhebungs- und Vernehmungstätigkeit schwierig.

 

. Juni 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)