2898/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0003-I/CS3/2005     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

Wien, 22. Juni 2005

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2939/J-NR/2005 betreffend ökologisch und anderweitig nachteilige Verwendung von Bundesmitteln bei Aus- und Neubauten von Landesstraßen, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 25. April 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 4:

In welcher Weise, zB. durch entsprechende Kriterien o.ä., wurde seitens des BMVIT bei der Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder sichergestellt, dass diese Mittel

a) sparsam und effizient,

b) nicht zum finanziellen Vorteil Einzelner,

c) nicht zum Nachteil der Umwelt,

d) nicht zum Nachteil der Lebensqualität der AnrainerInnen,

e) nicht für die Verkehrssicherheit negativ beeinflussende Projekte eingesetzt werden?

 

Welche entsprechenden Initiativen wurden von Ihnen und Ihren VorgängerInnen gegenüber Ihren RegierungskollegInnen gesetzt?

 

Falls keine derartigen Kriterien vereinbart und/oder keine entsprechenden Initiativen gesetzt wurden: Warum ist dies nicht erfolgt?

 

Welche Schritte werden Sie diesbezüglich in Zukunft setzen, angesichts der im Motiventeil am Beispiel des vom Bund mitfinanzierten Landesstraßenprojektes Umfahrung Groß Haslau/Ostvariante in Niederösterreich beschriebenen Missstände und Fehlentwicklungen?

 

Antwort:

Die betroffenen Straßen sind Landesstraßen bzw. Straßen anderer Straßenerhalter, jedenfalls im Normalfall keine Bundesstraßen, weshalb das bmvit keinen Einfluss auf die konkrete Verwendung der Mittel hat. Der Bund (das BMF) hat sich lediglich die widmungsgemäße Verwendung der Mittel (Finanzierung von Straßen) vorbehalten.

 

Die Mittel werden entsprechend dem Zweckzuschussgesetz an die Bundesländer aufgeteilt, weshalb die Zuständigkeit ausschließlich beim Bundesministerium für Finanzen liegt.  

Ich darf hiezu auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2938/J des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.

 

Abschließend möchte ich feststellen, dass die Zielvorgaben und Kontrollen betreffend Bauprogramm, Planungen und Projekte, die die Abgeordneten nun fordern, genau den Rechten entsprechen, die durch die Verländerung der Bundesstraßen B und die Auflösung der Sektion "Bundesstraßenverwaltung" im Jahre 2002 zur Gänze vom Bund auf die Bundesländer übertragen wurden.  

 

 

Mit freundlichen Grüßen