2898/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2005
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.500/0003-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2939/J-NR/2005 betreffend ökologisch und
anderweitig nachteilige Verwendung von Bundesmitteln bei Aus- und Neubauten von
Landesstraßen, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
am 25. April 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Fragen 1 bis 4:
In welcher Weise, zB. durch entsprechende Kriterien o.ä., wurde seitens
des BMVIT bei der Übertragung der Bundesstraßen B an die Länder sichergestellt,
dass diese Mittel
a) sparsam und effizient,
b) nicht zum finanziellen Vorteil Einzelner,
c) nicht zum Nachteil der Umwelt,
d) nicht zum Nachteil der Lebensqualität der AnrainerInnen,
e) nicht für die Verkehrssicherheit negativ beeinflussende Projekte
eingesetzt werden?
Welche entsprechenden Initiativen wurden von Ihnen und Ihren
VorgängerInnen gegenüber Ihren RegierungskollegInnen gesetzt?
Falls keine derartigen Kriterien vereinbart und/oder keine
entsprechenden Initiativen gesetzt wurden: Warum ist dies nicht erfolgt?
Welche Schritte werden Sie diesbezüglich in Zukunft setzen, angesichts
der im Motiventeil am Beispiel des vom Bund mitfinanzierten
Landesstraßenprojektes Umfahrung Groß Haslau/Ostvariante in Niederösterreich
beschriebenen Missstände und Fehlentwicklungen?
Antwort:
Die betroffenen Straßen sind Landesstraßen bzw. Straßen anderer
Straßenerhalter, jedenfalls im Normalfall keine Bundesstraßen, weshalb das
bmvit keinen Einfluss auf die konkrete Verwendung der Mittel hat. Der Bund (das
BMF) hat sich lediglich die widmungsgemäße Verwendung der Mittel (Finanzierung
von Straßen) vorbehalten.
Die Mittel werden entsprechend dem Zweckzuschussgesetz an die
Bundesländer aufgeteilt, weshalb die Zuständigkeit ausschließlich beim
Bundesministerium für Finanzen liegt.
Ich darf hiezu auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.
2938/J des Herrn Bundesministers für Finanzen verweisen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass die Zielvorgaben und
Kontrollen betreffend Bauprogramm, Planungen und Projekte, die die Abgeordneten
nun fordern, genau den Rechten entsprechen, die durch die Verländerung der
Bundesstraßen B und die Auflösung der Sektion
"Bundesstraßenverwaltung" im Jahre 2002 zur Gänze vom Bund auf die
Bundesländer übertragen wurden.
Mit freundlichen Grüßen