2904/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.06.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

                       

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                        (5-fach)

 

 

GZ: BMSG-20001/0032-II/2005                        Wien, 23.06.2005

 

 

 

Betreff:       Parlament

Parlamentarische Anfrage der Abg. Maier u.a. betr. Sozialversicherungsbeiträge- Überfällige Beiträge, Nr. 2945/J

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2945/J der Abgeordneten Maier u.a. betreffend „Sozialversicherungsbeiträge- Überfällige Beiträge“ wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag 31.12.2004 überfälligen Beiträge, wobei unter überfällig die Summe jener Beiträge verstanden wird, die auf Grund der Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt schon abgeführt sein müssten?

 

Gebietskrankenkassen

Rückstände in Mio. Euro

31. Dezember 2004 *)

WGKK

360,1

NÖGKK

103,1

BGKK

24,9

OÖGKK

146,8

StGKK

116,0

KGKK

39,7

SGKK

60,1

TGKK

60,1

VGKK

19,7

Alle GKK

930,5

*) 930,5 Mio.€ = 3,5 % der fälligen Beiträge

Zu Frage 2:

Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfungen im Jahr 2004?

 

Ergebnisse SV-Beiträge

Jänner – Dezember 2004

(von im Kalendermonat abgerechneten Fällen)

 

F-Prüfer

SV-Prüfer

Gesamt

Jänner 2004

2,740.542

4,755.391

7,495.933

Februar 2004

2,740.542

4,755.392

7,495.934

März 2004

5,204.684

7,717.147

12,921.831

April 2004

5,027.222

6,642.710

11,669.932

Mai 2004

2,155.747

9,346.633

11,502.380

Juni 2004

2,431.131

14,900.056

17,331.187

Juli 2004

2,326.824

8,976.867

11,303.691

August 2004

1,414.580

8,356.683

9,771.263

September 2004

4,344.503

9,373.265

13,717.768

Oktober 2004

3,013.497

11,214.888

14,228.385

November 2004

2,176.185

10,882.988

13,059.173

Dezember 2004

1,975.482

6,079.901

8,055.383

Jänner-Dezember 2004

35,550.939

103,001.921

138,552.860

 

 

Zu Frage 3:

Ist es richtig, dass nach dem Erkenntnis 2002/08/0165 des Verwaltungsgerichtshofes hierzulande tätige ArbeitnehmerInnen die Meldung zur Sozialversicherung dann selbst erstatten und die SV-Beiträge aus dem Dienstverhältnis persönlich entrichten müssen, wenn es keine Betriebsstätte in Österreich gibt?

Ja, dies ergibt sich aus dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes.

 

Zu Frage 4:

Ist es richtig, dass in diesem Fall die Arbeitgeber auch nicht für allfällige Beitragsschulden haften?

Ja, dies hat der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls ausgesprochen.

 

 

Zu Frage 5:

Welche Erfahrungen haben Sie bzw. die einzelnen Sozialversicherungsträger mit dieser Rechtslage bislang gemacht?

Es gibt bislang keine Erfahrungen mit dieser Rechtslage, da das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes erst im Februar 2005 dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der zuständigen Gebietskrankenkasse zugestellt wurde.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Ursula Haubner