2905/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.06.2005
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BM
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0122-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2958/J der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Es wurden keine weiteren derartige Vereinbarungen
abgeschlossen.
Frage 2:
Ich habe nachstehende Förderungen an den Verein Ring
Freiheitlicher Jugend Österreich als Staatssekretärin genehmigt bzw. die
Auszahlung bewilligt:
·
am
14. November 2003 die Auszahlung der 2. Rate der Basis- und
Projektförderungsmittel für das Jahr 2003 in der Höhe von € 58.138,30,
·
am
26. April 2004 die Auszahlung der 1. Rate der Basis- und
Projektförderungsmittel für das Jahr 2004 in der Höhe von € 58.138,30 und
·
am
23. Juli 2004 die Auszahlung der 2. Rate der Basis- und Projektförderungsmittel
für das Jahr 2004 in der Höhe von € 58.138,30.
Ich habe als Bundesministerin am 10. Mai 2005 die
Auszahlung der 1. Rate der Basis- und Projektförderungsmittel für das Jahr 2005
in der Höhe von € 58.138,30 an den
Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich genehmigt.
Frage 3:
Die
Publikation „tangente – ring freiheitlicher jugend – das magazin“ wurde von mir
gefördert.
Weiters
wurde in den "Burgenland Nachrichten" (Ausgabe Februar 2005) ‑ wie
in vielen anderen Medien auch ‑ mittels eines Inserats über die
Pensionsharmonisierung informiert.
Frage 4:
Ja, diese Befugnis wurde mir
durch die Geschäftsordnung eingeräumt.
Frage 5:
Nein. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin,
dass die einzige maßgebliche Rechtsgrundlage für die Basis- und
Projektförderung für den Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich im Jahr
2003 ‑ neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - die Genehmigungs-
und Auszahlungsschreiben vom 14. Mai 2003 und vom 19. November 2003
darstellen, die von der fachlich zuständigen Sektion erstellt wurden.
Frage 6:
Der Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich hat
im Jahre 2001 eine Basis- und Projektförderung in Höhe von € 319.760,48, im
Jahre 2002 eine Basis- und Projektförderung in Höhe von € 319.760,60 und im Jahre
2003 eine Basis- und Projektförderung in Höhe von € 116.276,60 erhalten.
Die Höhe der Basis- und Projektförderung errechnet
sich gemäß § 7 Abs. 2 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) bzw. ab dem 27.
November 2001 auch nach dem Artikel 16 Ziffer 1 des 2.
Euro-Umstellungsgesetzes-Bund wie folgt:
Nachdem von der FPÖ zum 1. Jänner des Antragjahres
jeweils 52 Abgeordnete zum Nationalrat im Parlament vertreten waren, hat der
RFJ als parteipolitische Jugendorganisation der FPÖ 6 x ATS 700.000,- (2001)
bzw. 6 x € 50.871,- (2002) für die Anzahl ihrer Abgeordneten plus € 14.534,60
für die Anzahl ihrer Mitglieder erhalten.
Im Jahre 2003 waren am 1. Jänner nur mehr 18
Abgeordnete zum Nationalrat im Parlament vertreten. Somit hat der RFJ als
parteipolitische Jugendorganisation der FPÖ nur mehr 2 x € 50.871,- für die
Anzahl ihrer Abgeordneten plus € 14.534,60 für die Anzahl ihrer Mitglieder
erhalten, was eine Summe von € 116.276,60 ergibt.
Frage 7:
Im Jahre 2004 hat der RFJ – hinsichtlich der
Berechnung siehe Frage 6 – die Summe von € 116.276,60 beantragt und
erhalten. Für das Jahr 2005 hat der RFJ ebenfalls die Summe von € 116.276,60
beantragt. Die 1. Rate der Basis- und Projektförderung in der Höhe von
€ 58.138,30 wird derzeit ausbezahlt.
Frage 8:
Soweit die Befugnis
angesprochen ist, als Staatsekretär/in Verträge namens des Bundes
abzuschließen, richtet sich diese hinsichtlich des gemäß Art. 78 Abs. 3 B-VG
übertragenen Geschäftsbereichs nach der jeweils aktuellen Geschäftseinteilung
und hinsichtlich der Genehmigungsvorbehalte nach der jeweils aktuellen
Geschäftsordnung des betroffenen Ressorts.
Die Befugnisse eines
Parteiobmanns bzw. einer Parteiobfrau sind nach den Statuten der Partei und den
allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zu beurteilen.
Frage 9:
Die bereits erwähnten Genehmigungs- und
Auszahlungsschreiben vom 14. Mai 2003 und vom 19. November 2003, die
die rechtliche Grundlage für die Basis- und Projektförderung für den Verein
Ring Freiheitlicher Jugend Österreich im Jahr 2003 darstellen, enthalten keine
derartige Bedingung.
Frage 10:
Im Jahre 2004 wurde ein Inserat zu Kosten von € 800,-
in der „tangente – ring freiheitlicher jugend – das magazin“ geschalten.
Weiters wurde dieses Magazin in den Jahren 2003 bis
2004 als Projekt im Rahmen der Basis- und Projektförderung für den Verein Ring
Freiheitlicher Jugend Österreich gefördert und zwar im Jahr 2003 mit
€ 17.767,10 und im Jahr 2004 mit € 26.057,23, wobei das Projekt
„Mitgliederzeitschrift „Tangente““ jeweils ordnungsgemäß abgerechnet wurde.
Fragen 11 und 12:
Dazu stellte der Verein Ring Freiheitlicher Jugend
Österreich fest, dass namentlich gekennzeichnete Artikel und Beiträge nicht
unbedingt die Meinung der Redaktion wiedergeben und nur von den zeichnenden
Personen selbst zu vertreten sind.
Mit freundlichen Grüßen