2905/AB XXII. GP

Eingelangt am 24.06.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

 

 

 

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0122-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2958/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:

Es wurden keine weiteren derartige Vereinbarungen abgeschlossen.

Frage 2:

Ich habe nachstehende Förderungen an den Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich als Staatssekretärin genehmigt bzw. die Auszahlung bewilligt:

·        am 14. November 2003 die Auszahlung der 2. Rate der Basis- und Projektförderungsmittel für das Jahr 2003 in der Höhe von € 58.138,30,

·        am 26. April 2004 die Auszahlung der 1. Rate der Basis- und Projektförderungsmittel für das Jahr 2004 in der Höhe von € 58.138,30 und

·        am 23. Juli 2004 die Auszahlung der 2. Rate der Basis- und Projektförderungsmittel für das Jahr 2004 in der Höhe von € 58.138,30.

Ich habe als Bundesministerin am 10. Mai 2005 die Auszahlung der 1. Rate der Basis- und Projektförderungsmittel für das Jahr 2005 in der Höhe von € 58.138,30  an den Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich genehmigt.

Frage 3:

Die Publikation „tangente – ring freiheitlicher jugend – das magazin“ wurde von mir gefördert.

Weiters wurde in den "Burgenland Nachrichten" (Ausgabe Februar 2005) ‑ wie in vielen anderen Medien auch ‑ mittels eines Inserats über die Pensionsharmonisierung informiert.

Frage 4:

Ja, diese Befugnis wurde mir durch die Geschäftsordnung eingeräumt.

Frage 5:

Nein. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die einzige maßgebliche Rechtsgrundlage für die Basis- und Projektförderung für den Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich im Jahr 2003 ‑ neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - die Genehmigungs- und Auszahlungsschreiben vom 14. Mai 2003 und vom 19. November 2003 darstellen, die von der fachlich zuständigen Sektion erstellt wurden.

Frage 6:

Der Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich hat im Jahre 2001 eine Basis- und Projektförderung in Höhe von € 319.760,48, im Jahre 2002 eine Basis- und Projektförderung in Höhe von € 319.760,60 und im Jahre 2003 eine Basis- und Projektförderung in Höhe von € 116.276,60 erhalten.

Die Höhe der Basis- und Projektförderung errechnet sich gemäß § 7 Abs. 2 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) bzw. ab dem 27. November 2001 auch nach dem Artikel 16 Ziffer 1 des 2. Euro-Umstellungsgesetzes-Bund wie folgt:

Nachdem von der FPÖ zum 1. Jänner des Antragjahres jeweils 52 Abgeordnete zum Nationalrat im Parlament vertreten waren, hat der RFJ als parteipolitische Jugendorganisation der FPÖ 6 x ATS 700.000,- (2001) bzw. 6 x € 50.871,- (2002) für die Anzahl ihrer Abgeordneten plus € 14.534,60 für die Anzahl ihrer Mitglieder erhalten.

Im Jahre 2003 waren am 1. Jänner nur mehr 18 Abgeordnete zum Nationalrat im Parlament vertreten. Somit hat der RFJ als parteipolitische Jugendorganisation der FPÖ nur mehr 2 x € 50.871,- für die Anzahl ihrer Abgeordneten plus € 14.534,60 für die Anzahl ihrer Mitglieder erhalten, was eine Summe von € 116.276,60 ergibt.

Frage 7:

Im Jahre 2004 hat der RFJ – hinsichtlich der Berechnung siehe Frage 6 – die Summe von € 116.276,60 beantragt und erhalten. Für das Jahr 2005 hat der RFJ ebenfalls die Summe von € 116.276,60 beantragt. Die 1. Rate der Basis- und Projektförderung in der Höhe von € 58.138,30 wird derzeit ausbezahlt.

Frage 8:

Soweit die Befugnis angesprochen ist, als Staatsekretär/in Verträge namens des Bundes abzuschließen, richtet sich diese hinsichtlich des gemäß Art. 78 Abs. 3 B-VG übertragenen Geschäftsbereichs nach der jeweils aktuellen Geschäftseinteilung und hinsichtlich der Genehmigungsvorbehalte nach der jeweils aktuellen Geschäftsordnung des betroffenen Ressorts.

Die Befugnisse eines Parteiobmanns bzw. einer Parteiobfrau sind nach den Statuten der Partei und den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen zu beurteilen.

Frage 9:

Die bereits erwähnten Genehmigungs- und Auszahlungsschreiben vom 14. Mai 2003 und vom 19. November 2003, die die rechtliche Grundlage für die Basis- und Projektförderung für den Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich im Jahr 2003 darstellen, enthalten keine derartige Bedingung.

Frage 10:

Im Jahre 2004 wurde ein Inserat zu Kosten von € 800,- in der „tangente – ring freiheitlicher jugend – das magazin“ geschalten.

Weiters wurde dieses Magazin in den Jahren 2003 bis 2004 als Projekt im Rahmen der Basis- und Projektförderung für den Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich gefördert und zwar im Jahr 2003 mit € 17.767,10 und im Jahr 2004 mit € 26.057,23, wobei das Projekt „Mitgliederzeitschrift „Tangente““ jeweils ordnungsgemäß abgerechnet wurde.

 

 

Fragen 11 und 12:

Dazu stellte der Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich fest, dass namentlich gekennzeichnete Artikel und Beiträge nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wiedergeben und nur von den zeichnenden Personen selbst zu vertreten sind.

Mit freundlichen Grüßen