2907/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2005
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0061-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
„Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2942/J vom 27. April 2005 der Abgeordneten Heinz
Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Zahlungen an die Bundesländer
für Einsatzgeräte der Feuerwehren, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen
leistete aus Mitteln des Katastrophenfonds im Jahr 2004 folgende Zahlungen zur
Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder:
Burgenland: € 768.000,--
Kärnten: € 4.127.000,--
Niederösterreich: € 4.337.000,--
Oberösterreich: € 3.941.000,--
Salzburg: € 1.304.000,--
Steiermark: € 3.255.000,--
Tirol: € 1.878.000,--
Vorarlberg: € 977.000,--
Wien: € 3.848.000,--
Zu 2.:
Für Zahlungen an die Länder zum Zweck
der Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren sind für das Jahr 2005
Mittel in Höhe von € 22.335.000,-- veranschlagt, für das Jahr 2006 betragen die
für solche Zahlungen vorgesehenen Mittel € 23.772.000,--.
Zu 3.:
Im ersten Quartal des Jahres 2005
erfolgten Zahlungen in folgender Höhe:
Burgenland: € 213.000,--
Kärnten: € 530.000,--
Niederösterreich: € 1.185.000,--
Oberösterreich: € 1.055.000,--
Salzburg: € 487.000,--
Steiermark: € 907.000,--
Tirol: € 516.000,--
Vorarlberg: € 269.000,--
Wien: € 2.477.000,--
Diese Mittel wurden unter dem
Voranschlagsansatz 1/53408/7303/200 veranschlagt.
Zu 4. und 5.:
Gemäß den Bestimmungen des
Katastrophenfondsgesetzes 1996 können die Mittel ausschließlich zur Beschaffung
von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder geleistet werden. Die
Verwendung dieser Mittel im
Zusammenhang mit Zahlungen für Einsatzgeräte
anderer Organisationen ist laut Gesetzestext nicht vorgesehen. Daher erübrigt
sich die weitere Beantwortung der Fragen 4 und 5.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Grasser eh.