2919/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 
JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0029-I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Rest-Hinterseer, Kolleginnen und

Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2962/J, betreffend inhaltliche

Positionierung zum Programm für die Entwicklung des

ländlichen Raumes (ELER)

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Kolleginnen und Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2962/J, betreffend inhaltliche Positionierung zum Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die einleitende Behauptung, dass „die inhaltliche Positionierung Österreichs zum Kommissionsvorschlag vom ELER offiziell noch nicht erfolgt“ sei, kann nicht nachvollzogen werden. Diesbezüglich darf in Erinnerung gerufen werden, dass kurz nach der Beschlussfassung des Vorschlages durch die Europäische Kommission die Agrarminister im Juli 2004 eine öffentliche Debatte zum Verordnungsentwurf über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums   (ELER) durchgeführt haben.

 

Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass im November 2004 die Österreich-Konferenz mit dem Titel “Den ländlichen Raum nachhaltig entwickeln“ stattgefunden hat, wo der Startschuss für die Programmerstellung für die Ländliche Entwicklung für die nächste Periode gegeben wurde. Im Rahmen dieser offiziellen Veranstaltung, zu welcher sämtliche Vertreter aus den Bereichen der Politik, der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie NGOs eingeladen waren, habe ich inhaltlich Position zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER bezogen.

 

Zu den Fragen 1, 3, 9, 11 und 12:

 

Seit der Eröffnungsdebatte vom Juli 2004 hat sich der Rat Landwirtschaft bis dato in insgesamt vier Sitzungen mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER befasst. Die Debatten wurden auf Grundlage der von der Präsidentschaft vorgeschlagenen Fragestellungen strukturiert geführt. Nachstehend wird die Position Österreichs für bestimmte Bereiche des Kommissionsvorschlags dargestellt:

 

Der Kommissionsvorschlag stellt eine passende Grundlage für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in Österreich dar. Die im Rahmen der Konferenz zur Ländlichen Entwicklung in Salzburg diskutierten Aspekte der Vereinfachung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums haben im Legislativvorschlag ihren Niederschlag gefunden. Die einheitliche Programmplanung, die Finanzierung durch einen einzigen Fonds sowie die einheitlichen Vorschriften für die Kontrolle werden die Umsetzung der ländlichen Entwicklungsprogramme erheblich erleichtern.

 

Österreich unterstützt selbstverständlich auch die neu festgelegten Ziele der zukünftigen Politik des ländlichen Raums, die im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Europäischen Räte von Lissabon und Göteborg stehen.

 

Der strategische Ansatz bei der Programmierung ist aus österreichischer Sicht sehr positiv zu beurteilen. Auf jeden Fall darf aber bei der Festlegung der Gemeinschaftsstrategie nicht außer Acht gelassen werden, dass genügend Raum für die Umsetzung der nationalen Politik für den ländlichen Raum bleibt. Diesbezüglich hat Österreich die Forderung ausgesprochen, das Europäische Agrarmodell, das nach wie vor Gültigkeit hat, als Kernelement neben den Lissabon- und Göteborg-Zielen in der Gemeinschaftsstrategie zu verankern. Zum Verfahren der Programmierung ist noch anzumerken, dass die zusätzlichen Schritte nicht zu Verzögerungen bei der Genehmigung der Programme führen dürfen.

Die Zusammenführung der Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung in Schwerpunktachsen ist logisch und entspricht den Zielsetzungen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Allerdings ist die vorgeschlagene Festlegung einer Mindestbeteiligung der Gemeinschaftsmittel je Achse, inklusive LEADER, für Österreich nicht nachvollziehbar. Vielmehr erscheint es angemessener zu sein, dass die Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsraum bei der Ausstattung der Achsen für die Ländliche Entwicklung entsprechend ihrer nationalen Strategie und unter Berücksichtigung der besonderen Situation und der spezifischen Bedürfnisse erhalten.

 

Was die Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Produkte betrifft, vertritt Österreich nicht die Auffassung, dass die Förderung der Nahrungsmittelindustrie auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt werden soll. Gerade im Hinblick auf die Lissabon-Strategie sollte diese Einschränkung bei der Förderung von Investitionen nicht bestehen.

 

Auch im Forstbereich ist die derzeit vorgeschlagene Einschränkung auf Mikrounternehmen als sehr restriktiv zu beurteilen. Österreich hat daher vorgeschlagen, auch kleine Unternehmen der Forstwirtschaft – also solche mit mehr als zehn und weniger als 50 Beschäftigte – als Förderwerber in diesem Bereich vorzusehen.

 

Bei der im Diskussionsverlauf neu im Verordnungsentwurf aufgenommenen Maßnahme der horizontalen und vertikalen Kooperationen zwischen dem Landwirtschaftssektor und der Nahrungsmittelindustrie, wäre eine Ausweitung auf den Forstbereich begrüßenswert.

 

Die Integration der Gemeinschaftsinitiative LEADER als eigenem Schwerpunkt in die Mainstream-Programme wird begrüßt, wenngleich die Stellung des LEADER-Instruments zu den drei Schwerpunktachsen noch klarer definiert werden muss. Die Einbehaltung der Reserve für LEADER stellt einen Widerspruch zum explizit formulierten Ziel der Vereinfachung der Administration der Politik der Ländlichen Entwicklung dar und sollte daher aus österreichischer Sicht nicht weiter verfolgt werden.

 

Die Zuteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Umsetzung in der Vergangenheit sowie die Rücksicht auf besondere Situationen und Bedürfnisse stellt eine vernünftige Grundlage dar, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bisherigen Politik für den ländlichen Raum sicherstellen soll.

 

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der vorliegende Vorschlag eine passende Grundlage für die Gestaltung der Politik des ländlichen Raums im Zeitraum 2007 - 2013 darstellt. Die Neuausrichtung der Programmierung und die Zusammenführung der Maßnahmen zu Achsen werden grundsätzlich begrüßt, einzelne Teilaspekte bedürfen jedoch noch einer näheren Prüfung, insbesondere was die finanzielle Mindestausstattung der einzelnen Achsen betrifft.

 

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Entwurf des Berichtes zum Vorschlag der Kommission für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 der EU-Abgeordneten Schierhuber in der Funktion als Berichterstatterin für den Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlamentes erstellt wurde. Dieser Entwurf wurde im Ausschuss gemeinsam mit zahlreichen weiteren Änderungsanträgen am 25. April 2005 behandelt. Danach wird der endgültige Bericht als Stellungnahme des Europäischen Parlamentes dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt.

 

Die Diskussionen zum Verordnungsentwurf über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums werden unabhängig voneinander in den jeweiligen Gremien oder Institutionen, d. h. einerseits im Rat Landwirtschaft und andererseits im Europäischen Parlament, geführt. Die Ergebnisse sind auch als solche zu verstehen und zu respektieren.

 

Die Frage der Befürwortung und der Unterstützung von Änderungsanträgen ist ausschließlich im Ausschuss des Parlamentes bzw. im Plenum zu behandeln. Es liegt mir daher fern, mich zu dem zitierten Entwurf zu äußern. Nach offizieller Übermittlung der Stellungnahme des Europäischen Parlamentes hat sich der Rat Landwirtschaft mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Aus der oben angeführten Darstellung der Positionen auf Ratsebene (siehe zu Frage 1) kann aber geschlossen werden, inwieweit sich die Änderungsanträge im Bericht der Berichterstatterin mit meinen Positionen auf Ratsebene decken.

 

Zu Frage 4:

 

Was die Finanzierung von Natura 2000 betrifft, geht es darum, dass die vorhandenen Gemeinschaftsinstrumente, die Strukturfonds und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums die Umsetzung der Ziele von Natura 2000 unterstützen. Dies bedeutet aber auch die Bereitstellung von nationalen Mitteln zur Kofinanzierung. Daneben können auch rein nationale Mittel für die Erreichung von Natura 2000-Zielen eingesetzt werden.

 

Auch wenn die Europäische Union finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, bleibt die Verantwortung für die Umsetzung von Natura 2000 doch bei den Mitgliedstaaten. Der Weg, den Österreich bisher zur Erreichung der Naturschutzziele, z.B. von Natura 2000, beschritten hat, nämlich Maßnahmen über das Agrarumweltprogramm anzubieten, wurde im Inland und in Brüssel gut aufgenommen. Es ist daher Absicht, diese bewährte Strategie in der neuen Programmperiode fortzusetzen.

Zu Frage 5:

 

Für die Abgeltung von Agrarumweltmaßnahmen gelten generell zwei Grundsätze, von denen die Europäische Kommission auch in Zukunft nicht abweichen wird. Erstens werden die Landwirte für Leistungen bezahlt, die freiwillig über eine Dauer von mindestens fünf Jahren erbracht werden. Zweitens handelt es sich bei den Agrarumweltmaßnahmen um Verpflichtungen, die über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehen. Letzteres bedeutet, dass das Einhalten von obligatorischen Grundanforderungen für die Gewährung der Betriebsprämie sowie Anforderungen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln nicht als Agrarumweltmaßnahme im Sinne von ELER verstanden wird.

 

Zu Frage 6:

 

Mit der Agenda 2000 wurde die Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum zur zweiten Säule der Agrarpolitik entwickelt. Damit wurden die verschiedenen Instrumente der Strukturförderung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zusammengefasst und mit den Strukturfonds der regionalen Entwicklung abgestimmt. Schon damals wurde großer Wert auf die Kohärenz zwischen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Politik für die regionale Entwicklung gelegt. Dass die Regionalpolitik einen Beitrag für den ländlichen Raum insgesamt und damit für die Land- und Forstwirtschaft leistet und umgekehrt die Ländliche Entwicklung die Regionalpolitik unterstützt, steht außer Streit. Beide Politiken haben ihre Berechtigung. Die Regionalpolitik kann und soll die Ländliche Entwicklung nicht ersetzen, das gleiche gilt auch in umgekehrter Richtung. Vielmehr können und sollen beide Politiken einander ergänzen und Synergien nutzen. Dabei geht es aber auch um die Frage der Abgrenzung der Zielsetzungen und damit der Möglichkeiten der einzelnen Förderinstrumente.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Die jährlichen zusammenfassenden Berichte über den Fortschritt bei der Umsetzung der nationalen Strategie wurden in den technischen Arbeitsgruppen kritisch hinterfragt. Die jährliche Berichtlegung würde einen hohen Verwaltungsaufwand bedeuten, der nicht in Relation zu dem tatsächlichen Informationsgehalt stehen würde, da die Wirkung der Maßnahmen in vielen Bereichen erst nach Jahren ersichtlich wird.

 

 

 

 

Zu Frage 10:

 

Die Frage der Förderung der Flurbereinigung stand und steht in Österreich außer Zweifel, da prinzipiell immer zwei Ziele dabei verfolgt werden. Die Flurbereinigung, wie sie hierzulande praktiziert wird, leistet nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der betrieblichen Situation in der Landwirtschaft, sondern verfolgt zugleich auch ökologische Zielsetzungen.

 

Zu Frage 13:

 

Die Verwendung von Mitteln aus der Modulation der ersten Säule der Agrarpolitik sollte im Lichte der Position zu der Mindestdotierung der Schwerpunktachsen den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. So gesehen besteht keine Notwendigkeit zu einer Festlegung a priori.

 

Der Bundesminister: