2921/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0028 -I 3/2005

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2966/J,

betreffend Finanzierung des neuen Programm für die

Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 27. April 2005, Nr. 2966/J, betreffend Finanzierung des neuen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Österreich gehört zu den sechs Nettozahlerländern, die eine Ausgabenobergrenze für die künftige Finanzielle Vorausschau 2007-13 von 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) in die Verhandlungen eingebracht haben. Eine Begrenzung auf 1 % des BNE führt nicht zu einer Reduktion oder einem Einfrieren der tatsächlichen Ausgaben. Das EU-Budget hatte im Jahr 2004 einen Gesamtrahmen von 98,9 Mrd. €. Zu Preisen von 2004 bedeutet eine einprozentige Obergrenze im Jahr 2013 einen Betrag von 124 Mrd. €. Es wird daher in den laufenden Verhandlungen also darum gehen, den Fokus auf Programme mit europäischem Mehrwert zu legen und die EU-Politik effektiv und effizient umzusetzen. Die österreichische Positionierung erfolgt im Allgemeinen im Lichte der in den letzten Jahren zu verzeichnenden Rückflüsse aus dem EU-Budget.

 

Gerade mit der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums wird den Zielen der Lissabon- und Göteborgprozesse am besten Rechnung getragen. Aufgrund der spezifischen Bedeutung der Ländlichen Entwicklung zur Erhaltung einer multifunktionalen Landwirtschaft hat Österreich dieser Politik den höchsten Stellenwert eingeräumt. Betreffend die Ländliche Entwicklung hat Österreich im Laufe der Verhandlungen stets den Vorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, der auf eine finanzielle Stärkung der 2. Säule der GAP abzielt.

 

Innerhalb des Gesamtbudgets für die Ländliche Entwicklung liegt der Fokus auch auf der Verteilung unter den Mitgliedstaaten. Die Verhandlungen über die Mittelallokation im Rahmen der Ländlichen Entwicklung werden in Form einer Entscheidung der Europäischen Kommission verabschiedet werden.

 

Zu Frage 2:

 

Die folgenden Schätzungen beruhen auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission betreffend die Mindestausstattung der Schwerpunktachsen im Verordnungsentwurf. Demnach sollen den Achsen 1 und 3 mindestens jeweils 15 % und der Achse 2 mindestens 25 % der Gemeinschaftsmittel zugeteilt werden. Im Vergleich zum aktuellen Programm für die Ländliche Entwicklung in Österreich hätte der Vorschlag der Kommission zur Folge, dass im ÖPUL und in der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete insgesamt 216 Mio. € verloren gehen würden. Österreich und viele andere Mitgliedstaaten treten für eine größtmögliche Flexibilität bei der Mindestdotierung der Achsen ein.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Der Weg, den Österreich bisher zur Erreichung der Naturschutzziele, z.B. von Natura 2000, beschritten hat, nämlich Maßnahmen über das Agrarumweltprogramm anzubieten, wurde im Inland und in Brüssel gut aufgenommen. Es ist daher Absicht, diese bewährte Strategie in der neuen Programmperiode im gleichen Umfang fortzusetzen. Insgesamt wurde im Jahr 2003 im aktuellen Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ein Betrag in der Höhe von ca. 27 Mio. € für Naturschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die im Wesentlichen zur Erreichung der Ziele von Natura 2000 beitragen. Aber darüber hinaus darf man natürlich die positiven Wirkungen der anderen ÖPUL-Maßnahmen nicht außer Acht lassen.

 

Zu Frage 5:

 

Bei der Auftaktveranstaltung zur Programmerstellung für die zukünftige Förderperiode 2007 – 2013 in Waidhofen/Ybbs im November 2004 habe ich betont, dass wir im Bereich der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe neue Schwerpunkte setzen werden. Der Anteil am Programmvolumen, der in der aktuellen Periode für die Förderung von investiven Maßnahmen zur Verfügung steht, soll daher erhöht werden. Wenn Klarheit über die zur Verfügung stehenden Mittel sowie über die Mindestdotierung der Achsen in Brüssel besteht, wird die Zuteilung der Mittel für die konkreten Maßnahmen festgelegt.

 

Zu Frage 6:

 

Die biologische Landwirtschaft wird natürlich auch weiterhin einen wesentlichen Schwerpunkt im Agrarumweltprogramm darstellen. Der Anreiz zur Umstellung wird in der Höhe der Prämien auf Basis der betriebswirtschaftlichen Kalkulationen und nicht vom Gesamtvolumen der     ÖPULs bestimmt.

 

Zu Frage 7:

 

Was den Finanzrahmen der 1. Säule der GAP anbelangt, so ist dieser durch die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Oktober 2002 für die Europäische Union mit 25 Mitgliedstaaten verbindlich festgeschrieben. Einerseits wurde damit einer der Eckpfeiler für den Abschluss der Beitrittsverhandlungen im Dezember 2002 in Kopenhagen gesetzt, andererseits der Weg geebnet für die Beschlussfassung der GAP-Reform im Juni 2003.

 

Was die Ausgaben von Bulgarien und Rumänien anbelangt, hat sich Österreich den sechs Netto­zahlern angeschlossen, wonach zu prüfen sei, in wie weit diese Ausgaben innerhalb des

 

 

Finanzrahmens beziehungsweise durch allfällige Einsparungen mit abgedeckt werden können.

Es sind voraussichtlich keine Auswirkungen auf die 2. Säule zu erwarten.

 

 

Der Bundesminister: