2923/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am
. Juni 2005
DVR:
0000051
Die Abgeordneten zum
Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am
27. April 2005 unter der Nr.
2954/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auflösung
des Zivildiener Rückstaus“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Seit Einführung des
Zivildienstes wurde bei 157.476 Personen mit Bescheid die Zivildienstpflicht
festgestellt. Hievon sind 152.593 weiterhin zivildienstpflichtig.
Zu Frage 2:
Am 1. Mai
2005 versahen 9.566 Zivildienstleistende den ordentlichen Zivildienst.
Zu Frage 3:
Bis Mai 2005 wurde vorerst
ein Bedarf von 6.620 Zivildienern gemeldet und wurden
5.888 Zivildienstpflichtige zum ordentlichen Zivildienst zugewiesen.
Zu Frage 4:
Zuweisbare Zivildienstpflichtige: 6.994
Rechtskräftiger Aufschub gemäß § 14 ZDG: 1.887
Laufende Aufschubverfahren: 163
Rechtskräftige Befreiungen gemäß § 13 Abs 1 Z 2 ZDG: 156
Laufende Befreiungsverfahren: 65
Zu Frage 5:
Am Stichtag 1. Mai 2005
waren 245 Zivildienstanträge in Bearbeitung.
Zu Frage 6:
Eine verfügte Aufstockung
von Zivildienstplätzen ist dem Bundesminister für Inneres vom Landeshauptmann
gemäß § 4 Abs. 5a ZDG lediglich zur Kenntnis zu bringen. Eine „Befürwortung“
sieht das Gesetz nicht vor. Im Zweifelsfall ist vom Landeshauptmann ein
Gutachten des Zivildienstrates einzuholen.
Zu Frage 7:
Der Verfassungsgerichtshof
hat bislang keine Empfehlung über die genaue Höhe des Betrages einer
angemessenen Verpflegung von Zivildienstleistenden abgegeben.
Zu Frage 8:
Seit dem Jahr
1999 sind 487 Befreiungen nach § 13 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 ZDG erfolgt. Die
Herauslösung der im Jahr 1999 gewährten Befreiungen ist nicht möglich, da diese
Befreiungen im Dreijahresbericht gemäß § 57 Abs. 2 ZDG, der dem
Nationalrat im April 2002 vorgelegt worden ist, mit jenen der Jahre 2000 und
2001 zusammengefasst sind.