2924/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Dr.
Andreas KHOL
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juni 2005
DVR:
0000051
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Elisabeth Hlavac, GenossInnen und Genossen haben am 4. Mai 2005 unter
der Nummer 2979/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Schutzzonen vor Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt
werden“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
In folgenden Bundesgesetzen sind Regelungen enthalten, die Patientinnen,
die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, schützen:
Sicherheitspolizeigesetz
Versammlungsgesetz 1953
Strafgesetzbuch
Im Detail verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 2 der von meinem
Amtsvorgänger am 22.11.2004 schriftlich beantworteten parlamentarischen Anfrage
Nr. 2169/J.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Die von Ihnen zitierte Äußerung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass
die in den anderen Landeshauptstädten hauptsächlich durch Versammlungen
entwickelten Aktivitäten ohne Zwischenfälle verliefen. Dabei wurden keine
strafrechtlichen Tatbestände verwirklicht.
Zu Frage 4:
Dies ist nicht geplant.
Zu Frage 5:
Nach den mir vorliegenden Informationen kann von einer systematischen
Terrorisierung nicht die Rede sein. Im Übrigen ist das vorhandene gesetzliche
Instrumentarium ausreichend, um gegen die bekannten Handlungen von
AbtreibungsgegnerInnen einschreiten zu können.