2924/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.06.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Wien, am       . Juni 2005

DVR: 0000051

 

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Elisabeth Hlavac, GenossInnen  und Genossen haben am 4. Mai 2005 unter der Nummer 2979/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schutzzonen vor Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

In folgenden Bundesgesetzen sind Regelungen enthalten, die Patientinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, schützen:

 

Sicherheitspolizeigesetz

Versammlungsgesetz 1953

Strafgesetzbuch

 

Im Detail verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 2 der von meinem Amtsvorgänger am 22.11.2004 schriftlich beantworteten parlamentarischen Anfrage Nr. 2169/J.

 

Zu Frage 2:

Ja.

 

Zu Frage 3:

Die von Ihnen zitierte Äußerung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die in den anderen Landeshauptstädten hauptsächlich durch Versammlungen entwickelten Aktivitäten ohne Zwischenfälle verliefen. Dabei wurden keine strafrechtlichen Tatbestände verwirklicht.

 

Zu Frage 4:

Dies ist nicht geplant.

 

Zu Frage 5:

Nach den mir vorliegenden Informationen kann von einer systematischen Terrorisierung nicht die Rede sein. Im Übrigen ist das vorhandene gesetzliche Instrumentarium ausreichend, um gegen die bekannten Handlungen von AbtreibungsgegnerInnen einschreiten zu können.