2933/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.06.2005
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möglich.
BM
für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen haben am
11.
Mai 2005 unter der Nr. 2998/J-NR/2005 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend „Europäische Aktionsplattform für Ernährung und Körperliche
Bewegung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ich
bin grundsätzlich bereit, an einer Aktionsplattform für Ernährung und
körperliche Bewegung,
auch gemeinsam mit anderen Institutionen,
mitzuwirken und diese zu unterstützen. Ich glaube, dass
in einer solchen Aktionsplattform möglichst viele Institutionen
teilnehmen sollten, um eine
möglichst weitreichende Wirkung zu erzielen. Da aber das Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten derzeit in eine solche
Aktionsplattform nicht eingebunden ist, verweise ich auf die
Anfragebeantwortung durch den Bundeskanzler (2980/J-NR/2005).
Zu den Fragen 4 bis
7:
Mein Ressort hat keine Zuständigkeiten für Maßnahmen im
schulischen Bereich oder gegenüber
Jugendlichen, verfügt
hierzu über keine Budgetmittel und kann daher in diesen Bereichen auch
keine konkreten Maßnahmen setzen. Ich verweise daher auf die
Anfragebeantwortung durch den
Bundeskanzler (2980/J-NR/2005).
Zu den Fragen 8, 9 und 11:
Nein. Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten hat in der Betriebsvereinbarung mit
der
Betriebsküche im Abschnitt über „Qualitätsanforderungen" unter anderem
festgelegt, dass „nur
qualitativ hochwertige Waren", „auch alternative Produkte", ein
„Frischwarenanteil von mindestens
70 %“, „auch
sogenannte Light-Produkte und für Diabetiker geeignete Produkte" unter
Angabe
entsprechender Kennwerte angeboten werden müssen.
Zu Frage 10:
Derzeit sind keine Getränkeautomaten aufgestellt. Es ist
jedoch Vorsorge getroffen worden, dass
bei einer Aufstellung
auch zuckerarme Getränke angeboten werden.
Zu den Fragen 12 bis 17:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 18:
Eine
Änderung der Nährwertkennzeichnungsrichtlinie ist auf Gemeinschaftsebene in
Diskussion,
wobei Österreich - für das national eine fakultativ obligatorische
Nährwertkennzeichnung besteht -
eine verpflichtende Kennzeichnung für alle verpackten Lebensmittel dann als
sinnvoll ansieht,
wenn dies mit einer Vereinfachung der
Bestimmungen im Sinne einer leichten Verständlichkeit und
Vergleichbarkeit einhergeht.
Zu den Fragen 19 und 20:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Ich verweise diesbezüglich
auf die
Anfragebeantwortung durch die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen (2933/J-NR/2005).
Zu den Fragen 21 bis 27:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 28:
Ja. Die Betriebsküche bietet fettarme Produkte an.
Zu den Fragen 29 bis
31:
Die Caterer des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten werden angehalten, darauf zu
achten, dass die von
ihnen angeboten Speisen den Grundsätzen moderner Ernährung entsprechen.
Im Übrigen nimmt mein Ressort bei der Planung und Durchführung von Empfängen,
Mittag- und
Abendessen vor allem auf die Internationalität seiner Gäste Bedacht. Das
Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten ist daher einerseits bestrebt, der Erwartungshaltung
dieses
internationalen Publikums gerecht zu werden, indem neben österreichischen
Speisen auch
international bekannte Snacks und Gerichte
serviert werden. Andererseits ist mein Ressort bemüht,
allfällige Diätvorschriften sowie kulturell geprägte
Ernährungsgewohnheiten der Gäste möglichst
umfassend zu berücksichtigen.