2933/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am
11. Mai 2005 unter der Nr. 2998/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Europäische Aktionsplattform für Ernährung und Körperliche Bewegung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ich bin grundsätzlich bereit, an einer Aktionsplattform für Ernährung und körperliche Bewegung,
auch gemeinsam mit anderen Institutionen, mitzuwirken und diese zu unterstützen. Ich glaube, dass
in einer solchen Aktionsplattform möglichst viele Institutionen teilnehmen sollten, um eine
möglichst weitreichende Wirkung zu erzielen. Da aber das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten derzeit in eine solche Aktionsplattform nicht eingebunden ist, verweise ich auf die
Anfragebeantwortung durch den Bundeskanzler (2980/J-NR/2005).

Zu den Fragen 4 bis 7:

Mein Ressort hat keine Zuständigkeiten für Maßnahmen im schulischen Bereich oder gegenüber
Jugendlichen, verfügt hierzu über keine Budgetmittel und kann daher in diesen Bereichen auch
keine konkreten Maßnahmen setzen. Ich verweise daher auf die Anfragebeantwortung durch den
Bundeskanzler (2980/J-NR/2005).

 

Zu den Fragen 8, 9 und 11:

Nein. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat in der Betriebsvereinbarung mit
der Betriebsküche im Abschnitt über „Qualitätsanforderungen" unter anderem festgelegt, dass „nur
qualitativ hochwertige Waren", „auch alternative Produkte", ein „Frischwarenanteil von mindestens
70 %“, „auch sogenannte Light-Produkte und für Diabetiker geeignete Produkte" unter Angabe
entsprechender Kennwerte angeboten werden müssen.

Zu Frage 10:

Derzeit sind keine Getränkeautomaten aufgestellt. Es ist jedoch Vorsorge getroffen worden, dass
bei einer Aufstellung auch zuckerarme Getränke angeboten werden.

Zu den Fragen 12 bis 17:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 18:

Eine Änderung der Nährwertkennzeichnungsrichtlinie ist auf Gemeinschaftsebene in Diskussion,
wobei Österreich - für das national eine fakultativ obligatorische Nährwertkennzeichnung besteht -
eine verpflichtende Kennzeichnung für alle verpackten Lebensmittel dann als sinnvoll ansieht,
wenn dies mit einer Vereinfachung der Bestimmungen im Sinne einer leichten Verständlichkeit und
Vergleichbarkeit einhergeht.

Zu den Fragen 19 und 20:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Ich verweise diesbezüglich auf die
Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen (2933/J-NR/2005).

Zu den Fragen 21 bis 27:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 28:

Ja. Die Betriebsküche bietet fettarme Produkte an.

Zu den Fragen 29 bis 31:

Die Caterer des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden angehalten, darauf zu
achten, dass die von ihnen angeboten Speisen den Grundsätzen moderner Ernährung entsprechen.
Im Übrigen nimmt mein Ressort bei der Planung und Durchführung von Empfängen, Mittag- und
Abendessen vor allem auf die Internationalität seiner Gäste Bedacht. Das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten ist daher einerseits bestrebt, der Erwartungshaltung dieses
internationalen Publikums gerecht zu werden, indem neben österreichischen Speisen auch
international bekannte Snacks und Gerichte serviert werden. Andererseits ist mein Ressort bemüht,
allfällige Diätvorschriften sowie kulturell geprägte Ernährungsgewohnheiten der Gäste möglichst
umfassend zu berücksichtigen.