2940/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0011-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2975/J-NR/2005 betreffend nicht nachvollziehbare,
mit offenen Fragen im Bereich von Staatssekretär Mag. Mainoni verbundene
Vorgänge im Zusammenhang mit LKW-Kontrollstellen, die die Abgeordneten Dr.
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
am 3. Mai 2005 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Ist es zutreffend, dass – wie in der Anfragebegründung ausgeführt – z.B. im Fall der Tiroler Kontrollstellen Kundl und Radfeld die nötige „Nachbehandlung“ nicht gesetzeskonform fahrender LKW seit März 2005 durch ein ohne Ausschreibung zum Zug gekommenes Geflecht aus dem ÖWD und selbst im Transitgeschäft tätigen Unternehmen koordiniert und durchgeführt werden?
Antwort:
Mit der Planung und Errichtung des zweiten multifunktionalen Verkehrskontrollplatzes Radfeld (A12 Inntalautobahn, Fahrtrichtung Osten, Gegenrichtung und in unmittelbarer Nähe des Verkehrskontrollplatzes Kundl) entstand das Bedürfnis, die Nachsorgelogistik künftig nicht mehr nur von einem einzelnen Unternehmen als Monopolisten durchführen zu lassen, sondern die "Organisation des freien Wettbewerbes" zu fördern. Zu diesem Zweck startete die Tiroler Wirtschaftskammer nach Absprache mit der Bundeswirtschaftskammer, dem Land Tirol, der Exekutive und der ASFINAG eine entsprechende Interessentensuche (Tiroler Wirtschaft Nr. 2930 vom 16. Juli 2004), der gemäß alle geeigneten Unternehmen ihre Leistungen im Rahmen einer noch zu gründenden offenen Arbeitsgemeinschaft erbringen könnten. Die Feststellung der Eignung von einem Unternehmen erfolgt durch das Land Tirol. Diese offene Arbeitsgemeinschaft wurde dann im Februar 2005 von sieben geeigneten Unternehmen gegründet (ARGE Nachsorgelogistik Unterland) und wurde mit Anfang März 2005 auf den Kontrollplätzen Kundl und Radfeld tätig. Da die Exekutive im Zusammenhang mit der praktischen organisatorischen Abwicklung am Verkehrskontrollplatz die Forderung nach einem einzigen Ansprechpartner vor Ort (Koordinator) erhoben hatte, übernahm der Österreichische Wachdienst (ÖWD) als vollwertiges ARGE Mitglied diese Koordinationsverantwortung. Unabhängig davon hat aber jedes ARGE Mitglied auch die Möglichkeit, einen Koordinator unter der organisatorischen Verantwortung des ÖWD zur Verfügung zu stellen. Dieser Koordinator ist jedem Lenker nach einer Beanstandung durch die Exekutive behilflich, den gesetzmäßigen Zustand so schnell wie möglich wieder herzustellen. Dazu wird der Beanstandete über alle bereiten Unternehmen samt deren Dienstleistungen informiert und hat dann die freie Wahlmöglichkeit. Die Überprüfung und Feststellung des gesetzmäßigen Zustandes obliegt ausschließlich der Exekutive bzw. den vereidigten Bediensteten des Landes Tirol. Der praktische Ablauf und die Absicherung dieses Prozesses ist durch ein eigenes Laufzettelsystem geregelt, demgemäß die Art der Beanstandung, der Weg bis zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes bis hin zur letzten Bestätigung und Freigabe des betroffenen Fahrzeuges, nachvollziehbar und dokumentiert ist. Durch die enge Zusammenarbeit der Exekutive und des Landes Tirol mit der ARGE auf den Verkehrskontrollplätzen, ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gewährleistet.
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass eine Kontrolle der Nachbehandlung kaum mehr vorgenommen wird, sondern angeblich eine unkontrollierte „Beschäftigung“ eines der angeführten selbst im Transitgeschäft tätigen Betriebe reicht?
Antwort:
Dies ist nicht zutreffend. Die Überprüfung und Feststellung des gesetzmäßigen Zustandes obliegt ausschließlich der Exekutive bzw. den vereidigten Bediensteten des Landes Tirol. Der praktische Ablauf und die Absicherung dieses Prozesses ist durch ein eigenes Laufzettelsystem geregelt. Siehe dazu auch die entsprechenden Ausführungen zu Fragepunkt 1.
Fragen 3 und 10:
Ist Ihnen
bekannt, dass es sich beim ÖWD (Österreichischer Wachdienst) um das Unternehmen
handelt, dessen Geschäftsleitungsmitglied der derzeitige Staatssekretär in
Ihrem Ressort, Mag. Eduard Mainoni im Zivilberuf ist (lt. Angabe in der
Präsentation auf der BMVIT-Homepage: „1986-2001 Direktor des Österreichischen
Wachdienstes, seit 2002 Mitglied der Geschäftsleitung des ÖWD“)?
Was haben Sie gegen die Unvereinbarkeit der Tätigkeit des ÖWD in der Koordination der LKW-„Nachbehandlung“ bei den Kontrollstellen Kundl und Radfeld mit der Funktion des ÖWD-Geschäftsleitungsmitglieds Mag. Mainoni als Staatssekretär unternommen?
Antwort:
Alle interessierten Unternehmen organisierten sich nach der in Punkt 1 beschriebenen Interessentensuche selbstständig, gründeten die Nachsorgelogistik Unterland und stellten sich danach dem Land Tirol, der Wirtschaftskammer und der ASFINAG entsprechend vor. Der ÖWD Tirol hatte gemäß den Grundlagen der unter Punkt 1 beschriebenen Interessentensuche gleiches Recht wie alle anderen geeigneten Unternehmen, sich an dieser ARGE zu beteiligen. Die Mitgliedschaft bestimmter Personen in den Geschäftsleitungen dieser Unternehmen steht damit in keinem Zusammenhang.
Fragen 4 und 5:
Angesichts der
Tatsache, dass derartige Aktivitäten durch die direkt oder indirekt
involvierten Personen aus dem Bereich Ihres Ressorts zur Beeinträchtigung des
Image des BMVIT geeignet sind: Welche Schritte haben Sie unternommen, um die
Verantwortlichen zum Schaffen klarer und rechts- und verfassungskonformer
Verhältnisse zu bewegen, z.B. über die öffentliche Ausschreibung von Umlade-
und Manipulationstätigkeiten mit entsprechenden Kriterien?
Welche (weiteren)
Schritte in diesem Sinn werden Sie bis wann setzen bzw. veranlassen?
Antwort:
Sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nachsorgetätigkeit auf Verkehrskontrollplätzen erfolgen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Siehe dazu auch die entsprechenden Ausführungen zu Fragepunkt 1.
Frage 6:
Was haben Sie im einzelnen selbst oder gegenüber Dritten unternommen, um sicherzustellen, dass
a) Lärm- und Schadstoffmehrbelastungen infolge der gewählten Konstruktion unterbunden werden,
b) Mehrkosten im Bereich der Infrastruktur durch die gewählte Konstruktion unterbunden werden,
c) kein beanstandetes Schwerfahrzeug ohne entsprechende Begutachtung von geeignetem offiziellen Kontrollpersonal die Weiterfahrt antreten kann,
d) Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit durch unnötige, nur durch diese Konstruktion bedingte Umweg- und Im-Kreis-Verkehre vermieden werden,
e) hoheitliche Aufgaben weder in den Dunstkreis von am Transitgeschäft aktiv beteiligten Unternehmen (Befangenheit) vergeben werden noch an Mitglieder der Regierung zumindest nahestehende Unternehmer (Unvereinbarkeit) vergeben werden noch an Unternehmen ausgelagert werden, die ein hohes geschäftliches Interesse an möglichst viel Verkehr haben (Unvereinbarkeit)?
Antwort:
a) Durch die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nachsorgelogistik auf den Kontrollplätzen Radfeld und Kundl kommt es zu keinen Lärm- und Schadstoffmehrbelastungen. Für die Eignung eines Unternehmens hat sich dessen Lage bzw. Unternehmensstandort in einer bestimmen Nähe zu den Verkehrskontrollplätzen zu befinden. Die genauen Abgrenzungen dieses Radius wurden in der Beantwortung zu Fragepunkt 1 beschriebenen Interessentensuche klar dargestellt.
b) Es entstanden keine Mehrkosten im Bereich der Infrastruktur, da die faktischen
Nachsorgetätigkeiten nicht im Bereich der Verkehrskontrollplätze durchgeführt werden.
c) Siehe dazu die Ausführungen zu den Fragepunkten 1 und 2.
d) Durch die enge Zusammenarbeit der Exekutive und des Landes Tirol (Landesdienst) mit der ARGE auf den Verkehrskontrollplätzen, ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gewährleistet und es findet keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit statt.
e) Siehe dazu die Ausführungen zu den Fragepunkten 2 und 3.
Frage 7:
Was werden Sie in
Hinkunft im einzelnen selbst oder gegenüber Dritten unternehmen, um
sicherzustellen, dass die unter 6. a) bis e) Fehlentwicklungen sich nicht
weiter ausbreiten und im gegebenen Tiroler Anlassfall umgehend rückgängig
gemacht werden?
Antwort:
Aufgrund der Tatsache, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet ist, erscheint eine laufende weitere Beobachtung dieses Zustandes als ausreichend.
Frage 8:
Wird bei den
anderen Kontrollstellen des nach wie vor mehr als lückenhaften, von Ihnen im
Umfeld Ihres Scheitern in der Frage der Ökopunkte gerne als Lösung für das
Transitproblem strapazierten „Kontrollstellennetzes“ hinsichtlich der
Nachbehandlung beanstandeter Fahrzeuge in vergleichbarer Weise wie in Tirol
vorgegangen?
Antwort:
Die Errichtung und Finanzierung von multifunktionalen Verkehrskontrollplätzen am hochrangigen Straßennetz Österreichs erfolgt in enger Abstimmung mit den für die Vollziehung verkehrspolizeilicher Angelegenheit zuständigen Ämter der Landesregierungen und dem Bundesministerium für Inneres (Exekutive), wobei eine österreichweite Kontrollstrategie (Kontrollplattform Österreich) die Effizienz und Sicherheit dieser Kontrollen gewährleistet. Die Notwendigkeit einer organisierten Nachsorgetätigkeit an einem Verkehrskontrollplatz hängt ausschließlich von dessen Betriebsausnutzung (Betriebszeiten) ab. Die Verkehrskontrollplätze Radfeld und Kundl sind auf Bestreben des Landes Tirol maximal ausgelastet, weshalb sichergestellt sein muss, dass beanstandete Fahrzeuge die Kontrollflächen mit ihren Fahrzeugen vor Ort nicht verstellen und die inzwischen weiter laufenden Kontrollen dadurch nicht behindert werden.
Frage 9:
Kommen
insbesondere auch bei diesen anderen Kontrollstellen Transportunternehmen
selbst und/oder der ÖWD in den Genuss von Einnahmen aus der „Nachbehandlung“
der beanstandeten Fahrzeuge bzw. ihrer Koordinierung, wenn ja, warum und auf
welcher Grundlage, wenn nein, warum nur in Tirol?
Antwort:
Die Wiederherstellung des gesetzmäßigen Zustandes nach einer exekutiven Beanstandung liegt im primären Interesse des Betroffenen, da dies eine Voraussetzung für seine Weiterfahrt darstellt. Tätigkeiten wie zB: Umladungen, Reparaturen, Reifentausch, etc. werden überall von geeigneten Unternehmen durchgeführt. Die freie und selbständige Organisation geeigneter Unternehmen vor Ort, die ihre Dienste im Rahmen einer ARGE anbieten, erfolgte bisher nur in Tirol.
Frage 11:
Falls sie bisher
untätig zugesehen haben, wann und in welcher Weise werden Sie endlich im
Interesse der belasteten Tiroler Bevölkerung tätig werden?
Antwort:
Mit der Errichtung von multifunktionalen Verkehrskontrollplätzen, die den Kontrollorganen eine optimale Infrastruktur für Schwerverkehrskontrollen bieten (z.B: automatische - und daher noch sicherere Verkehrsausleitungen; technische Kontrollen durch Einsatz und Integration von zusätzlichen mobilen Verkehrsprüfzügen auf den Verkehrskontrollplätzen; verstärkte Gefahrgutkontrollen, ....), wird neben der laufenden Optimierung der Kontrollstrategien, von den Beteiligten ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet.
Mit freundlichen Grüßen