2942/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 29. Juni 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0058-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3030/J betreffend Entwicklung bei Ökostromförderungen - ein Fass ohne Boden, welche die Abgeord-neten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 12 der Anfrage:

 

Prognosen betreffend die zukünftige Entwicklung der Kosten für Ökostromförderung sowie eine effizientere Gestaltung der Ökostromförderung sind unmittelbar davon abhängig, ob es zu einer Novelle der Ökostromgesetzgebung kommt. Mit dieser   Novelle sollen die zukünftigen zusätzlichen Kosten der Stromkonsumenten für die Förderung des Ausbaus von Ökostrom in Österreich begrenzt und Anreize für eine effizientere Nutzung von Erneuerbaren Energieträgern zur Elektrizitätserzeugung geschaffen werden.

 

Die entsprechende Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden soll, wurde im Wege des Ministe-rates dem Nationalrat am 14.10.2004 vorgelegt (655 der Beilagen XXII.GP) und dem Wirtschaftsausschuss zur Beratung zugewiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat am 9.12.2004 die Beratungen über diese Gesetzesnovelle einstimmig vertagt.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Ökostromgesetz sind die Bescheide der Landeshauptmänner, mit denen Ökostromanlagen anerkannt werden, in Kopie der Energie-Control GmbH zu übermitteln. Der Energie-Control GmbH lagen am 31.12.2004 insgesamt 5.690 Öko-anlagen- Anerkennungsbescheide vor.

 

Nicht alle potenziellen Betreiber dieser anerkannten Ökostromanlagen haben bei den Ökobilanzgruppenverantwortlichen auch um Abschluss eines Abnahme- und Vergütungsvertrages angesucht. Einige der Anlagen sind noch nicht errichtet, andere haben keinen Vergütungsanspruch. Mit Ende Mai 2005 bestanden für insgesamt 4.452 Ökostromanlagen Verträge zwischen den Betreibern und den Ökobilanz-gruppenverantwortlichen.

 

Der Rechtsanspruch eines Anlagenbetreibers auf Erhalt eines Einspeisetarifs nach dem Ökostromgesetz und der Ökostromverordnung gilt für die gesamte, in seiner Ökostromanlage erzeugte und in ein öffentliches Netz eingespeiste Ökostrommenge und ist insofern nicht auf eine bestimmte Einspeisemenge eingrenzbar.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Diese Anträge an die Regelzonenführer bilden die Grundlage für entsprechende  privatrechtliche Verträge, die dem ordentlichen Zivilrechtsweg unterliegen. Daher handelt es sich dabei um keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Unter der Annahme einer Strombedarfssteigerung von bislang 1,6 % auf 2 % p.a., ergibt sich in den Jahren 2005 und 2006 ein Gesamtstromverbrauch von 65,6 TWh, respektive 66, 9 TWh.

 

Somit zeigen die Anteile der erneuerbaren Energiequellen an der Stromerzeugung für die Jahre 2005 und 2006 folgendes Bild:

 

 

 

Anteil am
Gesamtverbrauch in %

Anteil am
Gesamtverbrauch absolut

 

 

2005

2006

2005

2006

Veränderung 05/06 in %

Kleinwasserkraft

6,35

6,59

4.167

4.411

+ 6 %

Wind

2,29

2,51

1.500

1.680

+ 12,0 %

Biomasse fest

0,90

2,04

590

1.365

+ 231,4 %

Biomasse flüssig

0,04

0,13

28

84

+ 300,0 %

Biogas

0,27

0,45

180

300

+ 166,7 %

Photovoltaik

0,02

0,02

12

12

-

Anderer Ökostrom

0,13

0,16

86

110

+ 27,9 %

 

 

 

 

 

 

Bezugnahme auf Gesamtverbrauch in GWh

 

 

65.600

66.900

+ 2,0 %

Summe Anteil geförderter Ökostrom

10,00 %

11,90 %

6.563

7.962

+ 21,3 %

Davon „sonstiger“ Ökostrom (exkl. KWKW)

3,65 %

5,31 %

2.396

3.551

+ 48,2 %

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Für das Jahr 2005 werden von der Energie-Control GmbH unter Heranziehung einer Studie der Fa. Consentec Ausgleichsenergieaufwendungen in Höhe von € 21 Mio. prognostiziert, davon betreffen € 15 Mio. den Ausgleich der Prognosefehler für die Windkrafterzeugung (1.500 GWh).

 

Für das Jahr 2006 werden die Ausgleichsenergieaufwendungen mit € 22,8 Mio. prognostiziert, davon € 17 Mio. für den Ausgleich der Prognosefehler für die Windkrafterzeugung (1.680 GWh).

Auf Basis der bereits genehmigten Windkraftanlagen ist nur mehr eine geringe weitere Steigerung der Windkrafterzeugung über die für 2006 angegebene Prognose in Höhe von 1.680 GWh zu erwarten.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Mit dem Umweltförderungsgesetz - UFG soll durch Förderungsmittel ein größtmöglicher Effekt für den Umweltschutz bewirkt werden. Dabei ist insbesondere nach ökologischer Prioritätensetzung vorzugehen. Bei der Vergabe der Fördermittel im Wege der Kommunalkredit Austria AG wird auf die Auswirkungen einer Anlage auf die Umwelt erhöhtes Augenmerk gerichtet; nach den Vergaberichtlinien sind bestimmte - erhöhte - Umweltstandards einzuhalten. Somit sind bereits jetzt die Förderungen an zusätzliche Leistungen gebunden. Biomasse-Feuerungsanlagen tragen einerseits dazu bei, dem Kyoto-Ziel näher zu kommen; andererseits sind Feststofffeuerungen potentielle Emittenten von Feinstaub. Daher sollte auch ein Anreiz gegeben werden, dass freiwillige Reduktionsmaßnahmen besonders honoriert werden. Durch eine Staffelung der Förderung könnte somit der zusätzlich erzielten Emissionsreduktion Rechnung getragen werden.