2942/AB XXII. GP
Eingelangt am 01.07.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 29. Juni 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0058-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3030/J betreffend Entwicklung bei Ökostromförderungen - ein Fass ohne Boden, welche die Abgeord-neten Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 12 der Anfrage:
Prognosen betreffend die zukünftige Entwicklung der Kosten für
Ökostromförderung sowie eine effizientere Gestaltung der Ökostromförderung sind
unmittelbar davon abhängig, ob es zu einer Novelle der Ökostromgesetzgebung
kommt. Mit dieser Novelle
sollen die zukünftigen zusätzlichen Kosten der Stromkonsumenten für die
Förderung des Ausbaus von Ökostrom in Österreich begrenzt und Anreize für eine
effizientere Nutzung von Erneuerbaren Energieträgern zur Elektrizitätserzeugung
geschaffen werden.
Die entsprechende Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das
Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das
Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden soll, wurde im Wege des
Ministe-rates dem Nationalrat am 14.10.2004 vorgelegt (655 der Beilagen
XXII.GP) und dem Wirtschaftsausschuss zur Beratung zugewiesen. Der
Wirtschaftsausschuss hat am 9.12.2004 die Beratungen über diese Gesetzesnovelle
einstimmig vertagt.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Gemäß § 7 Abs. 3 Ökostromgesetz sind die Bescheide der
Landeshauptmänner, mit denen Ökostromanlagen anerkannt werden, in Kopie der
Energie-Control GmbH zu übermitteln. Der Energie-Control GmbH lagen am
31.12.2004 insgesamt 5.690 Öko-anlagen- Anerkennungsbescheide vor.
Nicht alle potenziellen Betreiber dieser anerkannten Ökostromanlagen
haben bei den Ökobilanzgruppenverantwortlichen auch um Abschluss eines Abnahme-
und Vergütungsvertrages angesucht. Einige der Anlagen sind noch nicht
errichtet, andere haben keinen Vergütungsanspruch. Mit Ende Mai 2005 bestanden
für insgesamt 4.452 Ökostromanlagen Verträge zwischen den Betreibern und den
Ökobilanz-gruppenverantwortlichen.
Der Rechtsanspruch eines Anlagenbetreibers auf Erhalt eines
Einspeisetarifs nach dem Ökostromgesetz und der Ökostromverordnung gilt für die
gesamte, in seiner Ökostromanlage erzeugte und in ein öffentliches Netz
eingespeiste Ökostrommenge und ist insofern nicht auf eine bestimmte
Einspeisemenge eingrenzbar.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Diese Anträge an die Regelzonenführer bilden die Grundlage für entsprechende privatrechtliche Verträge, die dem ordentlichen Zivilrechtsweg unterliegen. Daher handelt es sich dabei um keinen Gegenstand der Vollziehung.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Unter der Annahme einer Strombedarfssteigerung von bislang 1,6 % auf 2 % p.a., ergibt sich in den Jahren 2005 und 2006 ein Gesamtstromverbrauch von 65,6 TWh, respektive 66, 9 TWh.
Somit zeigen die Anteile der erneuerbaren Energiequellen an der Stromerzeugung für die Jahre 2005 und 2006 folgendes Bild:
|
Anteil am |
Anteil am |
|
||
|
2005 |
2006 |
2005 |
2006 |
Veränderung 05/06 in % |
Kleinwasserkraft |
6,35 |
6,59 |
4.167 |
4.411 |
+ 6 % |
Wind |
2,29 |
2,51 |
1.500 |
1.680 |
+ 12,0 % |
Biomasse fest |
0,90 |
2,04 |
590 |
1.365 |
+ 231,4 % |
Biomasse flüssig |
0,04 |
0,13 |
28 |
84 |
+ 300,0 % |
Biogas |
0,27 |
0,45 |
180 |
300 |
+ 166,7 % |
Photovoltaik |
0,02 |
0,02 |
12 |
12 |
- |
Anderer Ökostrom |
0,13 |
0,16 |
86 |
110 |
+ 27,9 % |
|
|
|
|
|
|
Bezugnahme auf Gesamtverbrauch in GWh |
|
|
65.600 |
66.900 |
+ 2,0 % |
Summe Anteil geförderter Ökostrom |
10,00 % |
11,90 % |
6.563 |
7.962 |
+ 21,3 % |
Davon „sonstiger“ Ökostrom (exkl. KWKW) |
3,65 % |
5,31 % |
2.396 |
3.551 |
+ 48,2 % |
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Für das Jahr 2005 werden von der Energie-Control GmbH unter Heranziehung
einer Studie der Fa. Consentec Ausgleichsenergieaufwendungen in Höhe von
€ 21 Mio. prognostiziert, davon betreffen € 15 Mio. den Ausgleich der
Prognosefehler für die Windkrafterzeugung (1.500 GWh).
Für das Jahr 2006 werden die Ausgleichsenergieaufwendungen mit
€ 22,8 Mio. prognostiziert, davon € 17 Mio. für den Ausgleich der
Prognosefehler für die Windkrafterzeugung (1.680 GWh).
Auf Basis der bereits genehmigten Windkraftanlagen ist nur mehr eine
geringe weitere Steigerung der Windkrafterzeugung über die für 2006 angegebene
Prognose in Höhe von 1.680 GWh zu erwarten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Mit dem Umweltförderungsgesetz - UFG soll durch Förderungsmittel ein
größtmöglicher Effekt für den Umweltschutz bewirkt werden. Dabei ist
insbesondere nach ökologischer Prioritätensetzung vorzugehen. Bei der Vergabe
der Fördermittel im Wege der Kommunalkredit Austria AG wird auf die
Auswirkungen einer Anlage auf die Umwelt erhöhtes Augenmerk gerichtet; nach den
Vergaberichtlinien sind bestimmte - erhöhte - Umweltstandards einzuhalten.
Somit sind bereits jetzt die Förderungen an zusätzliche Leistungen gebunden.
Biomasse-Feuerungsanlagen tragen einerseits dazu bei, dem Kyoto-Ziel näher zu
kommen; andererseits sind Feststofffeuerungen potentielle Emittenten von
Feinstaub. Daher sollte auch ein Anreiz gegeben werden, dass freiwillige
Reduktionsmaßnahmen besonders honoriert werden. Durch eine Staffelung der
Förderung könnte somit der zusätzlich erzielten Emissionsreduktion Rechnung
getragen werden.