2945/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.07.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
BUNDESMINISTERIN
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010
Wien
GZ:
BMSG-10001/0139-I/A/4/2005 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2978/J der Abgeordneten
Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die einzige maßgebliche Rechtsgrundlage für die
Basis- und Projektförderung für den Verein Ring Freiheitlicher Jugend
Österreich (RFJ) im Jahr 2003 stellen ‑ neben den einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen - die Genehmigungs- und Auszahlungsschreiben vom 14.
Mai 2003 und vom 19. November 2003 dar, die eine derartige Bedingung nicht
enthalten.
Frage 2:
Für Gehälter und Sozialabgaben von Personal (für drei
MitarbeiterInnen) wurde
laut Aufstellung des RFJ am 31. März 2003 der FPÖ Bundespartei im Vorgriff auf
die Mittel der Basis- und Projektförderung 2003 eine Summe von € 14.409,80
refundiert.
Frage 3:
Im Jahre 2000 hat der RFJ zwei Zahlungen zu je
€ 29.069,13 für das Arbeitsprogramm 2000, im Jahre 2001 zwei Zahlungen zu
je € 159.880,24 für die Basis- und Projektförderung und im Jahre 2002 zwei
Zahlungen zu je € 159.880,30 für die Basis- und Projektförderung erhalten.
Für Gehälter und Sozialabgaben von Personal des RFJ
(sowie im Jahr 2001 auch für Nächtigungskosten bei einem Kongress) wurden –
gemäß Förderungsabrechnungen vom RFJ bei meinem Ressort – nachstehend
angeführte Summen an die FPÖ Bundespartei refundiert:
·
Im
Jahr 2000: Keine Refundierung.
·
Im
Jahr 2001: € 23.181,83, davon
- € 22.738,52
Refundierung für Gehälter und Sozialabgaben,
- € 443,30 Refundierung für Nächtigungskosten bei
einem Kongress.
·
Im
Jahr 2002: € 40.533,18 Refundierung für Gehälter und Sozialabgaben.
Frage 4:
Mit den Förderungsmitteln des Jahres 2000 mit der
Widmung „Arbeitsprogramm 2000“ (das Bundes-Jugendförderungsgesetz ist
erst mit 1. Jänner 2001 in Kraft getreten) wurden nachstehende Aufgaben bzw.
Projekte vom RFJ durchgeführt:
·
Bundesjugendkongress,
·
Internet
samt Ausstattung,
·
Pfingstseminar.
Für die Förderung wurde ein Bericht übermittelt, die
Förderung wurde ordnungsgemäß bei meine Ressort abgerechnet und die Entlastung
(vorbehaltlich einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.
Mit den Förderungsmitteln der Basis- und
Projektförderung des Jahres 2001 wurden nachstehende Basisaufgaben bzw.
Projekte vom RFJ durchgeführt:
·
Basiskosten
für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Telefon, EDV-Software und
Zubehör, Büro, Refundierung von Personalkosten, Versicherungen, Bürobedarf,
Bankspesen, Fahrtspesen und Straßenbahnkarten),
Projekte:
·
Internet,
·
Externe
Veranstaltungen,
·
Interne
Veranstaltungen,
·
Corporate
Identity – Werbung,
·
Mitgliederzeitschrift
„Tangente“.
Sowohl für die Basisförderung als auch für die
Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden
ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich
einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.
Mit den Förderungsmitteln
der Basis- und Projektförderung des Jahres 2002 wurden nachstehende Basisaufgaben
bzw. Projekte vom RFJ durchgeführt:
·
Basiskosten
für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Strom, Gas, Telefon,
Telefonanlage, EDV-Verkabelung, Büroreinigung, Refundierung von Personalkosten,
Honorare, Versicherungen, Bürobedarf, Büromöbel, Einrichtung, Bankspesen),
Projekte:
·
Bundesjugendkongress,
·
Pfingstseminar,
·
Internet,
·
Sommer-/Wintersporttage,
·
Ausbildungsseminare,
·
Seminar
„Zeichen Setzen“,
·
Corporate
Identity – Werbung,
·
Mitgliederzeitschrift
„Tangente“.
Sowohl für die Basisförderung als auch für die
Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden
ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich
einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.
Mit den Förderungsmitteln der Basis- und
Projektförderung des Jahres 2003 wurden nachstehende Basisaufgaben bzw.
Projekte vom RFJ durchgeführt:
·
Basiskosten
für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Gas, Strom, Telefon,
EDV-Zubehör, Büroreinigung, Refundierung von Personalkosten, Honorare,
Versicherungen, Bankspesen, Fahrtspesen, Tanken, Benzingeld, Reisekosten,
Verpflegung, Bürobedarf, Büromöbel, Einrichtung, Veranstaltungen,
Zeitungsabos),
Projekte:
·
Bundesjugendtag
in Wien,
·
Bundesjugendtag
in Innsbruck,
·
Pfingstseminar,
·
Pressearbeit,
·
Urabstimmung
Oberösterreich,
·
Landesjugendtag
Niederösterreich,
·
Alpintage,
·
Bundesvorstandssitzungen,
·
Homepage-Internetauftritt,
·
„Zeichen
Setzen 2002“,
·
Seminar
„Zeichen Setzen“,
·
Corporate Identity – Imagewerbung,
·
Mitgliederzeitschrift
„Tangente“.
Sowohl für die Basisförderung als auch für die
Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden
ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich
einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.
Mit den Förderungsmitteln der Basis- und
Projektförderung des Jahres 2004 wurden nachstehende Basisaufgaben bzw.
Projekte vom RFJ durchgeführt:
·
Basiskosten
für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Telefon, EDV-Ausstattung,
Versicherungen, Tanken, Reinigung, Strom, Gas, Verpflegung, Reisekosten,
Spesenrefundierung, Fahrtkosten, Honorare, Mieten, Seminare),
Projekte:
·
Bundesjugendtag
in Mautern,
·
Pfingstseminar
2004,
·
Pressearbeit,
·
Österreichfahrt
2004,
·
Alpintage
2004,
·
Corporate
Identity – Werbung,
·
Mitgliederzeitschrift
„Tangente“.
Sowohl für die Basisförderung als auch für die
Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden
ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich
einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.
Fragen 5 und 6:
In keine Förderungsvereinbarung wurde eine Bedingung
betreffend Zahlungen an die FPÖ aufgenommen.
Frage 7:
Die diskutierte Basis- und Projektförderung für den
RFJ im Jahr 2003 wurde in
völliger Übereinstimmungen mit den Rechtsvorschriften bewilligt und ausbezahlt.
Fragen 8 und 9:
Die Auftragsvergaben meines Ressorts an Unternehmen
entsprechen den vergaberechtlichen und bundeshaushaltsrechtlichen Vorschriften;
Rückflüsse an die BZÖ bzw. FPÖ-Bundespartei wurden dabei weder vereinbart noch
veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen