2945/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.07.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

 

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                    (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

 

 

 

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSG-10001/0139-I/A/4/2005                                           Wien,

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2978/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die einzige maßgebliche Rechtsgrundlage für die Basis- und Projektförderung für den Verein Ring Freiheitlicher Jugend Österreich (RFJ) im Jahr 2003 stellen ‑ neben den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen - die Genehmigungs- und Auszahlungsschreiben vom 14. Mai 2003 und vom 19. November 2003 dar, die eine derartige Bedingung nicht enthalten.

Frage 2:

Für Gehälter und Sozialabgaben von Personal (für drei MitarbeiterInnen) wurde
laut Aufstellung des RFJ am 31. März 2003 der FPÖ Bundespartei im Vorgriff auf die Mittel der Basis- und Projektförderung 2003 eine Summe von € 14.409,80 refundiert.

Frage 3:

Im Jahre 2000 hat der RFJ zwei Zahlungen zu je € 29.069,13 für das Arbeitsprogramm 2000, im Jahre 2001 zwei Zahlungen zu je € 159.880,24 für die Basis- und Projektförderung und im Jahre 2002 zwei Zahlungen zu je € 159.880,30 für die Basis- und Projektförderung erhalten.

Für Gehälter und Sozialabgaben von Personal des RFJ (sowie im Jahr 2001 auch für Nächtigungskosten bei einem Kongress) wurden – gemäß Förderungsab­rechnungen vom RFJ bei meinem Ressort – nachstehend angeführte Summen an die FPÖ Bundespartei refundiert:

·        Im Jahr 2000: Keine Refundierung.

·        Im Jahr 2001: € 23.181,83,  davon
     - € 22.738,52 Refundierung für Gehälter und Sozialabgaben,
     - € 443,30 Refundierung für Nächtigungskosten bei einem Kongress.

·        Im Jahr 2002: € 40.533,18 Refundierung für Gehälter und Sozialabgaben.

Frage 4:

Mit den Förderungsmitteln des Jahres 2000 mit der Widmung „Arbeitsprogramm 2000“ (das Bundes-Jugendförderungsgesetz ist erst mit 1. Jänner 2001 in Kraft getreten) wurden nachstehende Aufgaben bzw. Projekte vom RFJ durchgeführt:

·        Bundesjugendkongress,

·        Internet samt Ausstattung,

·        Pfingstseminar.

Für die Förderung wurde ein Bericht übermittelt, die Förderung wurde ordnungsgemäß bei meine Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.

Mit den Förderungsmitteln der Basis- und Projektförderung des Jahres 2001 wurden nachstehende Basisaufgaben bzw. Projekte vom RFJ durchgeführt:

·        Basiskosten für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Telefon, EDV-Software und Zubehör, Büro, Refundierung von Personalkosten, Versicherungen, Bürobedarf, Bankspesen, Fahrtspesen und Straßenbahnkarten),

 

 

Projekte:

·        Internet,

·        Externe Veranstaltungen,

·        Interne Veranstaltungen,

·        Corporate Identity – Werbung,

·        Mitgliederzeitschrift „Tangente“.

Sowohl für die Basisförderung als auch für die Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.

Mit den Förderungsmitteln der Basis- und Projektförderung des Jahres 2002 wurden nachstehende Basisaufgaben bzw. Projekte vom RFJ durchgeführt:

·        Basiskosten für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Strom, Gas, Telefon, Telefonanlage, EDV-Verkabelung, Büroreinigung, Refundierung von Personalkosten, Honorare, Versicherungen, Bürobedarf, Büromöbel, Einrichtung, Bankspesen),

Projekte:

·        Bundesjugendkongress,

·        Pfingstseminar,

·        Internet,

·        Sommer-/Wintersporttage,

·        Ausbildungsseminare,

·        Seminar „Zeichen Setzen“,

·        Corporate Identity – Werbung,

·        Mitgliederzeitschrift „Tangente“.

Sowohl für die Basisförderung als auch für die Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.

Mit den Förderungsmitteln der Basis- und Projektförderung des Jahres 2003 wurden nachstehende Basisaufgaben bzw. Projekte vom RFJ durchgeführt:

·        Basiskosten für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Gas, Strom, Telefon, EDV-Zubehör, Büroreinigung, Refundierung von Personalkosten, Honorare, Versicherungen, Bankspesen, Fahrtspesen, Tanken, Benzingeld, Reisekosten, Verpflegung, Bürobedarf, Büromöbel, Einrichtung, Veranstaltungen, Zeitungsabos),

Projekte:

·        Bundesjugendtag in Wien,

·        Bundesjugendtag in Innsbruck,

·        Pfingstseminar,

·        Pressearbeit,

·        Urabstimmung Oberösterreich,

·        Landesjugendtag Niederösterreich,

·        Alpintage,

·        Bundesvorstandssitzungen,

·        Homepage-Internetauftritt,

·        „Zeichen Setzen 2002“,

·        Seminar „Zeichen Setzen“,

·        Corporate Identity – Imagewerbung,

·        Mitgliederzeitschrift „Tangente“.

Sowohl für die Basisförderung als auch für die Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.

Mit den Förderungsmitteln der Basis- und Projektförderung des Jahres 2004 wurden nachstehende Basisaufgaben bzw. Projekte vom RFJ durchgeführt:

·        Basiskosten für die Bundesgeschäftsstelle (Betriebskosten, Telefon, EDV-Ausstattung, Versicherungen, Tanken, Reinigung, Strom, Gas, Verpflegung, Reisekosten, Spesenrefundierung, Fahrtkosten, Honorare, Mieten, Seminare),

Projekte:

·        Bundesjugendtag in Mautern,

·        Pfingstseminar 2004,

·        Pressearbeit,

·        Österreichfahrt 2004,

·        Alpintage 2004,

·        Corporate Identity – Werbung,

·        Mitgliederzeitschrift „Tangente“.

Sowohl für die Basisförderung als auch für die Projektförderungen wurden Berichte übermittelt, die Förderungen wurden ordnungsgemäß bei meinem Ressort abgerechnet und die Entlastung (vorbehaltlich einer allfälligen Vor-Ort-Prüfung) ausgesprochen.

Fragen 5 und 6:

In keine Förderungsvereinbarung wurde eine Bedingung betreffend Zahlungen an die FPÖ aufgenommen.

Frage 7:

Die diskutierte Basis- und Projektförderung für den RFJ im Jahr 2003 wurde in
völliger Übereinstimmungen mit den Rechtsvorschriften bewilligt und ausbezahlt.

 

 

Fragen 8 und 9:

Die Auftragsvergaben meines Ressorts an Unternehmen entsprechen den vergaberechtlichen und bundeshaushaltsrechtlichen Vorschriften; Rückflüsse an die BZÖ bzw. FPÖ-Bundespartei wurden dabei weder vereinbart noch veranlasst.

 

Mit freundlichen Grüßen