2949/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0048-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2987/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Blindenführhundeausbildung in Gefängnissen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 19:

Dem Bundesministerium für Justiz sind – vornehmlich durch Printmedien –allgemeine Informationen zugekommen, dass in den Vereinigten Staaten von Amerika in einzelnen Haftanstalten Projekte bestehen, die im weitesten Sinn die Ausbildung von Blindenführhunden vorsehen, die für die Unterstützung von sehbehinderten Personen herangezogen werden sollen.

Das Bundesministerium für Justiz hat sich daraufhin damit auseinandergesetzt, ob vergleichbare Modelle im Rahmen des österreichischen Strafvollzuges – unter Einbindung sowohl von Mitarbeitern des Strafvollzuges als auch von Insassen – in Betracht kommen. Dabei wäre von vornherein auf die in Österreich vorliegenden Gegebenheiten Bedacht zu nehmen.

Dazu gehört, dass die Ausbildung von Blindenführhunden sowie auch die Ausbildung von sogenannten Partnerhunden und Behindertenbegleithunden in Österreich strengen Richtlinien bzw. Reglementierungen unterliegen, damit ein sach- und fachgerechter Einsatz dieser Hunde gewährleistet ist.

Da es im Personalstand der Justizwache in den Justizanstalten Beamte gibt, die – im privaten Bereich – über fundiertes Wissen als „Junghundetrainer“ verfügen, wurden diese im Wege der Justizanstalt, an der sie Dienst versehen aufgefordert, die grundsätzliche Machbarkeit eines allfälligen österreichischen Modells zu prüfen.

Noch vor dem Eintreten in konkrete Vorplanungen wurden von Interessenvertretungen der blinden und sehbehinderten Menschen Bedenken in die Diskussion eingebracht und auch gegenüber dem Bundesministerium für Justiz artikuliert, die sich gegen eine Umsetzung solcher Ausbildungsmaßnahmen in österreichischen Justizanstalten ausgesprochen haben.

Das Bundesministerium für Justiz hat sich mit den aufgezeigten Bedenken auseinander gesetzt und beabsichtigt nicht, sich über diese Bedenken hinwegzusetzen, zumal in den zu berücksichtigenden Fachfragen primär das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Koordination der Maßnahmen auf dem Gebiet der Behindertenhilfe) zuständig ist.

Sollte das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz von sich aus eine Aktivität im Bereich des Strafvollzuges in Richtung Blindenführhunde ansprechen, würde das Bundesministerium für Justiz eine allfällige Machbarkeit in Koordination mit dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz neuerlich prüfen.

. Juli 2005

(Maga. Karin Miklautsch)