2950/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0049-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3007/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2004“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Daten mit Stichtag 31. Dezember 2004 können von der Applikation PIS nicht standardisiert zur Verfügung gestellt werden. Die im Folgenden genannten Zahlen wurden daher mit Stichtag 1. Jänner 2005 ausgewertet und – was den Bereich der Zentralleitung betrifft – händisch ermittelt.

Zum Stichtag 1. Jänner 2005 waren im gesamten Justizressort 11 627 Mitarbeiter beschäftigt (davon 244 im Bereich der Zentralleitung).

Die Pflichtzahl der zu besetzenden Dienstposten durch behinderte Dienstnehmer betrug zum Stichtag 1. Jänner 2005 für das gesamte Justizressort 454 bzw. 9 im Bereich der Zentralleitung.

Zum 1. Jänner 2005 waren im gesamten Justizressort 255 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt (davon 10 im Bereich der Zentralleitung). Davon waren 76 Bedienstete (hievon zwei im Bereich der Zentralleitung) gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar. Zum Stichtag 1. Jänner 2005 waren im gesamten Justizressort daher 123 Pflichtstellen nicht besetzt; im Bereich der Zentralleitung waren drei Behinderte mehr beschäftigt als Pflichtstellen vorgesehen sind (siehe umseitige Tabelle):

 

 

 

Justizressort

 

 

 

Hievon

Zentralleitung

 

 

 

 

Personalstand

 

11.627

 

 

 

 

244

    beschäftigte begünstigte Behinderte

 

255

 

 

 

 

10

 

 

 

 

 

 

11.372

 

 

 

 

234

 

 

 

 

Ermittelte Pflichtzahl

 

454

 

 

 

 

9

    abzüglich

 

 

 

    beschäftigte begünstigte Behinderte

 

255

 

 

 

 

10

    hievon doppelt anrechenbar

 

76

 

 

 

 

2

 

 

 

 

    ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT

 

-123

 

 

 

 

+3

 

Das Bundesministerium für Justiz hat bereits bei ähnlichen Anfragen in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe, aber auch bei Gerichtsvollziehern, nur in sehr eingeschränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat sich auch in den letzten Jahren nichts geändert.

Dennoch ist das Justizressort bemüht, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die Pflichtzahl heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter meines Ressorts – insbesondere der personalführenden Stellen – hat sich das Bewusstsein verfestigt, dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin im Auge behalten und auch in Hinkunft – soweit es die umrissenen ressortspezifischen Besonderheiten erlauben – verstärkt für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort eintreten.

. Juli 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)