2953/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2005
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BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0053-Pr 1/2005

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3073/J-NR/2005

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verleumdungsverfahren gegen Asylwerberin“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Der in der Präambel der Anfrage beschriebene Fall ist mir auf Grund eines Berichtes der zuständigen Staatsanwaltschaft über die bereits erfolgte Einleitung des Strafverfahrens bekannt geworden. Zu einer inhaltlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Justiz ist es daher nicht gekommen.

Zu 5 und 6:

In der Regel führen Zweifelsfreisprüche nicht zur Einleitung eines Verfahrens wegen falscher Beweisaussage oder Verleumdung gegen Belastungszeugen bzw. vermeintliche Opfer. Liegen jedoch konkrete Indizien für ein strafbares Verhalten dieser Personen vor, so ist die Strafverfolgungsbehörde auf Grund ihres gesetzlichen Auftrages verpflichtet, entsprechende Verfolgungsschritte einzuleiten.

Zu 7 und 8:

Nein.

Zu 9 bis 11:

In dieser Strafsache wurde der Staatsanwaltschaft der Auftrag erteilt, über das weitere Vorhaben zu berichten. Die Frage, ob eine Weisung zu erteilen ist, stellt sich erst nach Einlangen dieses noch ausständigen Berichtes.

Zu 12:

Die im Zeitungsartikel der Wiener Stadtzeitung „Falter“ in der Ausgabe vom 11.5.2005 dargestellten rassistisch motivierten Aussagen sind nach den mir vorliegenden Berichten in diesem Prozess weder in der Hauptverhandlung gefallen noch in der schriftlichen Urteilsausfertigung enthalten. Die dem unabhängigen – als Schöffensenat entscheidenden – Gericht im Artikel unterstellten unlauteren Motive bei der Urteilsfindung können aus dem Verfahrensgang nicht erschlossen werden; auch sonst gibt es keine Anhaltspunkte dafür.

Zu 13 bis 15:

Im Rahmen der Ausbildung von RichterInnen und StaatsanwältInnen sind in den letzten Jahren diverse Initiativen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gesetzt worden.

So bilden Seminarveranstaltungen betreffend die EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierungen, geleitet vom Ludwig Boltzmann-Institut für Menschenrechte, über interkulturelle Kommunikation und Bekämpfung von Diskriminierungen, geleitet vom European Training and Research Centre for Human Rights and Democracy, über Auslieferung und Asyl, geleitet vom UN-Flüchtlingshochkommissariat, ebenso Bestandteil des Weiterbildungsprogramms wie psychologische Seminare, etwa zu den rationalen und irrationalen Faktoren der Entscheidungsfindung.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Justiz bei den Präsidenten der Oberlandesgerichte angeregt, derartige Module auch in die jeweiligen Ausbildungsprogramme für RichteramtsanwärterInnen aufzunehmen.

Zu 16:

Nein.

Zu 17 und 18:

Dem Bundesministerium für Justiz ist keine weitere Anzeige gegen Wachpersonal des Flüchtlingslagers Traiskirchen wegen strafbarer Handlungen gegen die Sittlichkeit zum Nachteil von Asylwerberinnen bekannt.

 

 

. Juli 2005

 

(Maga. Karin Miklautsch)