2956/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 6. Juli 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0056-IK/1a/2005

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3028/J betreffend Entwicklung des Entwurfes von REACH, welche die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Mit dem Vorliegen der Studie ist im 3. Quartal 2005 zu rechnen. Die Schwerpunkte der Studie betreffen Kosten-Nutzen Analysen, wobei auch die Auswirkungen auf KMUs betrachtet werden. Dies erfolgt einerseits über die Aufbereitung der statistischen Daten und andererseits über Fallbeispiele.

 

 

Antwort zu den Punkten 7, 9 und 11 der Anfrage:

 

Der Vorschlag Frankreichs wird unterstützt; der Agentur ist eine zentralere Rolle einzuräumen als dies im EK-Vorschlag vorgesehen ist. Die Dossierevaluierung sollte auf EU-Ebene durchgeführt werden.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Unter der Voraussetzung, dass für Unternehmen opt-out Möglichkeiten geschaffen werden, dass also keine Verpflichtung zur Konsortienbildung besteht, könnte dem Prinzip „Ein Stoff – eine Registrierung“ (OSOR) zugestimmt werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 und 12 der Anfrage:

 

Im Fall eines risikoorientierten Ansatzes bzw. beim OSOR-Vorschlag ist ein Abgehen vom Kommissionsvorschlag denkbar. Etwaige Änderungen müssten daher im Zusammenhang mit dem zu Grunde liegenden Gesamtkonzept betrachtet werden.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Dieser Vorschlag wird unterstützt.

 

 

Antwort zu den Punkten 14 und 15 der Anfrage:

 

Unbeschadet dessen, dass konkrete Modalitäten betreffend eine solche Einbindung noch nicht bekannt sind, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich ECVAM um eine kompetente Stelle in diesen Fragen handelt, die auch relevanten Input leisten kann.

 

 

Antwort zu den Punkten 16 bis 18 der Anfrage:

 

Änderungsanträge auf nationaler Ebene werden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erarbeitet.

 

Wesentlicher Änderungsbedarf wird vor allem in folgenden Bereichen gesehen:

Die Regis­trierung ist nach wie vor zu aufwändig und bürokratisch. An­stelle der notwendigen Angabe einzelner Verwendungen sollte vielmehr ein System von Expositions- und Verwen­dungskategorien entwickelt werden, um die administrativen Abläufe zu vereinfachen. Die dadurch erreichte Praxistauglichkeit ist gleichzeitig notwendig, um das angestrebte Schutzniveau gewährleisten zu können.

 

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Geltungsbereich, der zu Über­schneidungen mit anderen stoffbezogenen Regelungen und in weiterer Folge zu Rechts­unsicherheit und Auslegungs­schwierig­keiten führen würde.

 

Der Agentur sollte auch bei der Evaluierung eine zentrale Funktion im Hinblick auf Bearbeitung und Entscheidung eingeräumt werden, um eine einheitliche EU-weite Vollziehung gewährleisten zu können. Die Evaluierung ist nach wie vor ein dezentrales Verfahren unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten mit einem komplizierten Entscheidungsmechanismus auf EU-Ebene.

 

Weiters muss die Zulassung verbessert werden, um den Schutzzielen gerecht werden zu können. Nur durch ein effizientes REACH-System, bei dem die einzelnen Elemente besser aufeinander abgestimmt sind, können die wichtigen Ziele (u.a. auch die Substitution von bedenklichen Stoffen) erreicht werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Da die Finanzierungs- sowie Budgetierungsfragen derzeit noch offen sind, erscheinen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt derartige Festlegungen im Detail nicht möglich.

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 24 der Anfrage:

 

Österreich hat das Diskussionspapier des luxemburgischen Vorsitzes für den Rat Umwelt am 24. Juni 2005 unterstützt. Im übrigen darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 3029/J durch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

 

Punkt 25 Ihrer Anfrage kann ich nur dahingehend interpretieren, dass trotz anderer Formulierung dieses Punktes eigentlich die Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Gegenstand sein sollte. Dazu kann ich wie folgt Auskunft geben: In den zuständigen europäischen Gremien werden selbstverständlich immer zwischen den Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft akkordierte Positionen vertreten. Dies wird auch im weiteren Verlauf des Beschlussfassungsprozesses der Fall sein.