2956/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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BM für
Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 6. Juli 2005
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0056-IK/1a/2005
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3028/J betreffend Entwicklung des Entwurfes von REACH, welche die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2005 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Mit dem Vorliegen der Studie ist im 3. Quartal
2005 zu rechnen. Die Schwerpunkte der Studie betreffen Kosten-Nutzen Analysen,
wobei auch die Auswirkungen auf KMUs betrachtet werden. Dies erfolgt einerseits
über die Aufbereitung der statistischen Daten und andererseits über
Fallbeispiele.
Antwort zu
den Punkten 7, 9 und 11 der Anfrage:
Der Vorschlag Frankreichs wird unterstützt; der
Agentur ist eine zentralere Rolle einzuräumen als dies im EK-Vorschlag
vorgesehen ist. Die Dossierevaluierung sollte auf EU-Ebene durchgeführt werden.
Antwort zu
Punkt 8 der Anfrage:
Unter der Voraussetzung, dass für Unternehmen
opt-out Möglichkeiten geschaffen werden, dass also keine Verpflichtung zur
Konsortienbildung besteht, könnte dem Prinzip „Ein Stoff – eine Registrierung“
(OSOR) zugestimmt werden.
Antwort zu
den Punkten 10 und 12 der Anfrage:
Im Fall eines risikoorientierten Ansatzes bzw.
beim OSOR-Vorschlag ist ein Abgehen vom Kommissionsvorschlag denkbar. Etwaige
Änderungen müssten daher im Zusammenhang mit dem zu Grunde liegenden
Gesamtkonzept betrachtet werden.
Antwort zu
Punkt 13 der Anfrage:
Dieser Vorschlag wird unterstützt.
Antwort zu
den Punkten 14 und 15 der Anfrage:
Unbeschadet dessen, dass konkrete Modalitäten
betreffend eine solche Einbindung noch nicht bekannt sind, ist grundsätzlich
davon auszugehen, dass es sich ECVAM um eine kompetente Stelle in diesen Fragen
handelt, die auch relevanten Input leisten kann.
Antwort zu
den Punkten 16 bis 18 der Anfrage:
Änderungsanträge auf nationaler Ebene werden
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft (BMLFUW) erarbeitet.
Wesentlicher Änderungsbedarf wird vor allem in
folgenden Bereichen gesehen:
Die Registrierung ist nach wie vor zu
aufwändig und bürokratisch. Anstelle der notwendigen Angabe einzelner
Verwendungen sollte vielmehr ein System von Expositions- und Verwendungskategorien
entwickelt werden, um die administrativen Abläufe zu vereinfachen. Die dadurch
erreichte Praxistauglichkeit ist gleichzeitig notwendig, um das angestrebte
Schutzniveau gewährleisten zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den
Geltungsbereich, der zu Überschneidungen mit anderen stoffbezogenen Regelungen
und in weiterer Folge zu Rechtsunsicherheit und Auslegungsschwierigkeiten
führen würde.
Der Agentur sollte auch bei der Evaluierung
eine zentrale Funktion im Hinblick auf Bearbeitung und Entscheidung eingeräumt
werden, um eine einheitliche EU-weite Vollziehung gewährleisten zu können. Die
Evaluierung ist nach wie vor ein dezentrales Verfahren unter Beteiligung aller
Mitgliedstaaten mit einem komplizierten Entscheidungsmechanismus auf EU-Ebene.
Weiters muss die Zulassung verbessert werden,
um den Schutzzielen gerecht werden zu können. Nur durch ein effizientes
REACH-System, bei dem die einzelnen Elemente besser aufeinander abgestimmt
sind, können die wichtigen Ziele (u.a. auch die Substitution von bedenklichen
Stoffen) erreicht werden.
Antwort zu
den Punkten 19 und 20 der Anfrage:
Da die Finanzierungs- sowie Budgetierungsfragen
derzeit noch offen sind, erscheinen dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt derartige Festlegungen im Detail nicht möglich.
Antwort zu
den Punkten 21 bis 24 der Anfrage:
Österreich hat das Diskussionspapier des
luxemburgischen Vorsitzes für den Rat Umwelt am 24. Juni 2005 unterstützt. Im
übrigen darf ich auf die Beantwortung der Anfrage 3029/J durch den Herrn
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
verweisen.
Antwort zu
Punkt 25 der Anfrage:
Punkt 25 Ihrer
Anfrage kann ich nur dahingehend interpretieren, dass trotz anderer
Formulierung dieses Punktes eigentlich die Zusammenarbeit mit dem Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Gegenstand sein
sollte. Dazu kann ich wie folgt Auskunft geben: In den zuständigen europäischen Gremien werden
selbstverständlich immer zwischen den Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft akkordierte Positionen vertreten. Dies wird auch im weiteren
Verlauf des Beschlussfassungsprozesses der Fall sein.