2957/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.07.2005
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                Wien, am 6. Juli 2005

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/0060-IK/1a/2005

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3037/J betreffend Schaffung der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Bundesgebäuden, welche die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2005 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Alle Gebäude der Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H., der Schön-brunner Tiergarten GmbH. und des Parlaments sind behindertengerecht zugänglich.

 

Folgende Gebäude im Bereich der Burghauptmannschaft Österreich sind derzeit noch nicht behindertengerecht zugänglich:

 

Augustinerkeller

1010, Augustinerstraße 3

 

Äußeres Burgtor

1010, Heldenplatz

 

ehem. Stadtpalais Prinz Eugen

1010, Himmelpfortgasse 2, 4, 6, 8
1010, Johannesgasse 1, 5, 5a


wird ab 2007
generalsaniert

Otto Wagner Bankgebäude

1010, Hohenstaufengasse 1-3

wird verkauft

Hofkammerarchiv

1010, Johannesgasse 6

 

ehem. Jesuitenkonvent u.
Jesuitentheater

1010, Postgasse 7-9

 

Stallburg

1010, Reitschulgasse 2

 

ehem. Palais Rottal
(Volksanwaltschaft)

1010, Singerstraße 17-19

 

Schleusenhaus
(Schulungshaus für BAEV)

1020, Obere Donaustraße 26

 

Museum Moderner Kunst
(20er - Haus)

1030, Schweizergarten

Sanierungsobjekt in Vorbereitung

HBLVA für Gartenbau

1130, Grünbergstraße 24

Generalsanierung in Vorbereitung

Geymüller-Schlößl

1180, Khevenhüllerstraße 2

 

ehem. Kartause Mauerbach

3001 Mauerbach, Kartäuser-
platz 1

 

kk adeliges Damenstift

6020 Innsbruck, Stiftgasse 1

 

 

Behindertengerechte Adaptierungen werden generell bei jedem größeren Umbau durchgeführt.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Der „Etappenplan Bundesbauten“ kann erst nach Beschlussfassung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes erstellt werden. Erst nach Erstellung dieses
Etappenplanes können sodann Berechnungen über den erforderlichen finanziellen Aufwand durchgeführt werden.