2959/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0013-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017
W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2985/J-NR/2005 betreffend die umgehende Einführung
eines LKW-Überholverbotes auf der B 317 zwischen Friesach und Klagenfurt, die
die Abgeordneten Puswald und GenossInnen am 10. Mai 2005 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 8:
Ist Ihnen bekannt, dass durch die
Einführung des Road-Pricings die B 317 zwischen Friesach und Klagenfurt
vermehrt als Ausweichstrecke für den „mautflüchtigen“ Schwerverkehr dient?
Wenn nein, warum wurde von Ihnen bis
dato noch keine Erhebung, die die Auswirkung der Einführung des Road-Pricings
auf das Verkehrsaufkommen auf der B 317 untersucht, in Auftrag gegeben?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurde von
Seiten Ihres Ressorts bis dato gesetzt, um den Missbrauch der B 317 als
Ausweichroute für den Schwerverkehr wirksam hintan zu halten?
Ist Ihnen bekannt, dass Unfälle mit
LKW-Beteiligung auf der B 317 seit Einführung des Road-Pricings auf Österreichs
Autobahnen dramatisch zugenommen haben?
Wenn ja, was gedenken Sie gegen
diese bedenkliche Entwicklung zu unternehmen?
Wenn nein, welche Schritte werden
Sie setzen, um sich von dieser bedenklichen Entwicklung raschest ein möglichst
objektives Bild zu verschaffen?
Werden Sie noch vor Beginn der
Hauptreisezeit (Mitte Juli 2005 bis Ende August 2005) ein LKW-Fahrverbot für
die gesamte B 317 zwischen Friesach und Klagenfurt verordnen?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Es war von vorneherein nicht
auszuschließen, dass sich durch die Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut
für Kfz > 3,5 t ab 1.1.2004 ein gewisser Anteil des ab diesem Zeitpunkt
mautpflichtigen Verkehrs auf das untergeordnete, nicht mautpflichtige Netz
verlagern könnte. Eine diesbezügliche Studie aus dem Jahr 2002 ließ einen
Verlagerungsanteil von bis zu 4 % der Gesamtverkehrsleistung des
mautpflichtigen Netzes erwarten.
Das bmvit hat daher die ASFINAG
ersucht, eine begleitende Untersuchung an einen Verkehrsexperten in Auftrag zu
geben, um ab Inbetriebnahme des Mautsystems im Jänner 2004 projektbegleitend
die Auswirkungen der Maut auf Verkehrsverlagerungen zu beobachten und
gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu unterstützen. Derartige Maßnahmen sind
aufgrund der Gesetzeslage ab 2002 (Inkrafttreten des Bundesstrassenübertragungsgesetzes)
von den Ländern wahrzunehmen.
Zu diesem Zweck wurden außerdem die
Bundesländer ersucht, potentielle, vom Ausweichverkehr betroffene
Problembereiche im Begleitstraßennetz dem bmvit bekannt zu geben. Diese
Problembereiche deckten sich weitgehend mit den Ergebnissen eines ersten
Zwischenberichtes der ASFINAG-Studie. Anlässlich eines von mir initiierten
Verkehrsreferentengipfels am 27. Mai 2004, an dem auch Vertreter des
Bundeslandes Kärnten teilgenommen hatten, wurde diese Problematik ausführlich
diskutiert. Der Endbericht der erwähnten Studie liegt seit Dezember 2004 vor
und wurde auch dem Verkehrsreferenten des Landes Kärnten übermittelt. Die schon
ursprünglich vermuteten Entwicklungen, wie z.B. das Ansteigen des
Schwerverkehrs auf der B 317, hatten sich darin bestätigt.
Seitens der Länder wurden
zwischenzeitig in deren Zuständigkeitsbereich eine Reihe von Maßnahmen
(Fahrverbote, Gewichtsbeschränkungen, etc.) auf dem Begleitstraßennetz
umgesetzt.
In deren Folge konnten auf den meisten
Routen durchwegs wieder rückläufige LKW-Belastungen beobachtet werden.
Großteils können die Rückgänge der LKW-Belastungen auf die von den Ländern
verhängten Maßnahmen zurückgeführt werden. Die LKW-Verkehrsstärken reduzierten
sich an den einzelnen Querschnitten allerdings in unterschiedlichem Ausmaß. Auf
einem Teil der Ausweichrouten, an denen im 2. Quartal 2004 noch erheblich
höhere Verkehrsstärken als im Vorjahr festgestellt wurden, entsprachen die am
Ende des 3. Quartals 2004 aufgetretenen LKW-Belastungen wieder den vor
Inbetriebnahme der Maut gemessenen Werten. Es gibt jedoch einzelne Routen – wie z.B. die B 317 - an denen
die erhöhten LKW-Belastungen weiter bestehen. Allerdings sind dafür zum Teil auch eine Reihe anderer
Gründe als die Maut maßgeblich (z.B. neue Betriebsansiedlungen oder größere
Bauvorhaben im Einzugsbereich der B 317, Umfahrung von Lkw-Kontrollplätzen,
Behinderungen auf der A2 durch die seit bereits geraumer Zeit laufenden
Ausbauarbeiten im Packabschnitt etc.).
Lediglich für Verordnungen, die
Autobahnen selbst betreffen, ist der Verkehrsminister zuständige Behörde im
Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sämtliche Kompetenzen im Zuge von Maßnahmen
gemäß StVO (Gewichtsbeschränkungen, Fahrverbote, etc.) auf der B 317 liegen im
Wirkungsbereich des jeweiligen Bundeslandes. Die von Ihnen in Frage 3
geforderten Maßnahmen müssten daher vom Land Kärnten verfügt werden.
Mit freundlichen Grüßen