2960/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.07.2005
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BM für
Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-11.000/0014-I/CS3/2005 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2986/J-NR/2005 betreffend Ferienreiseverordnung, die die
Abgeordneten Ruth Becher und GenossInnen am 11. Mai 2005 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 4, 5, 6, 12, 17 und 18:
Warum werden Sie für 2005 keine
Ferienreiseverordnung erlassen?
Wurden im Vorfeld dieser
Entscheidung in Ihrem Ressort Berechnungen hinsichtlich des Verkehrsflusses und
der Verkehrssicherheit angestellt?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind
Sie gekommen?
Wenn nein, warum wurde darauf
verzichtet?
Welche Gründe können Sie anführen,
dass bestimmte Straßenzüge wie etwa die Rheintalautobahn A 14 sowie die Arlberg
Schnellstraße S 16 von der Ferienreiseverordnung 2004 ausgenommen wurden bzw.
werden?
Wurden die Auswirkungen der
Ferienreiseverordnung 2004 einer Evaluierung unterzogen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind
Sie gelangt?
Antwort:
Die Evaluierung der Auswirkungen der
Ferienreiseverordnung 2004 im Rahmen einer umfangreichen Studie hat ergeben,
dass durch die Fahrverbote der vergangenen Jahre zwar eine gewisse Verbesserung
des Verkehrsflusses, jedoch keine signifikante Verringerung der LKW-Unfälle
erreicht wurde. Aus diesem Grund wurde erstmalig ein neuer Weg beschritten,
indem nur mehr einzelne, ausgewählte Strecken in den Fahrverbotskalender 2005
aufgenommen wurden, für welche trotz der Erkenntnisse aufgrund des vorliegenden
Gutachtens ein besonderes Interesse bzw. eine Notwendigkeit besteht, ein
Fahrverbot zu erlassen.
Außerhalb der Ferienreiseverordnung
ereigneten sich durchschnittlich von Freitag, 5.00 Uhr, bis Samstag, 15 Uhr,
1,12 Unfälle mit LKW-Beteiligung. Während der Ferienreiseverordnung ereigneten
sich im selben Zeitraum durchschnittlich 0,77 Unfälle mit LKW-Beteiligung. In
Summe kann durch die Verordnung an Samstagen (8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) rund 1
Unfall mit LKW-Beteiligung pro Jahr verhindert werden. Durch die extrem geringe
Gesamtzahl der LKW-Unfälle können allerdings durch Zufallsereignisse starke
Schwankungen auftreten, sodass diese Zahlen nicht aussagekräftig sind.
Hinsichtlich Leichtigkeit und
Flüssigkeit des Verkehrs ist zwar ein Trend zur Verbesserung im Zeitraum der
Ferienreiseverordnung 2004 gegeben, doch kann daraus nicht geschlossen werden,
dass dieser Effekt nicht auch mit anderen Maßnahmen zu erzielen ist.
Frage 2:
Trotz ihrer Mängel und Lücken führte
die Ferienreiseverordnung zu einer deutlichen Verringerung der
Verkehrsbelastung durch den Wirtschaftsverkehr. Welche Gründe sprechen gegen
eine weitere Ferienreiseverordnung für 2005, wenn die Vorteile einer solchen
erwiesen sind?
Antwort:
Mit der Einführung des Road Pricings
haben sich die Rahmenbedingungen für den LKW-Verkehr umfassend geändert, sodass
sich durchaus die Frage stellt, wie weit eine wohl unvermeidbare Verdrängung
des LKW-Verkehrs auf das niederrangige Straßennetz sinnvoll erscheint. Eine
flächendeckende Verhängung paralleler Fahrverbote erachte ich ebenfalls nicht
für sinnvoll, da damit hauptsächlich der regionale LKW-Verkehr zum Erliegen
gebracht wird. Angesichts geänderter Rahmenbedingungen müssen auch neue Ansätze
zulässig sein.
Frage 3:
Studien des Kuratoriums für
Verkehrssicherheit (KfV) haben ergeben, dass die Flüssigkeit des PKW-Verkehrs
durch die Ferienreiseverordnung wesentlich verbessert werden konnte. Würde der
Wegfall dieser von Ihnen erlassenen Verordnung nicht wieder zu einem Mehr an
Staus an Reisewochenenden führen?
Antwort:
Eine Evaluierung der (verringerten)
Fahrverbote im Jahr 2005 wird erst nach Ablauf der Gültigkeit des
Fahrverbotskalender 2005 möglich sein.
Hinsichtlich Leichtigkeit und
Flüssigkeit des Verkehrs ist zwar ein Trend zur Verbesserung im Zeitraum der
Ferienreiseverordnung 2004 gegeben, doch kann daraus nicht geschlossen werden,
dass dieser Effekt nicht auch mit anderen Maßnahmen zu erzielen ist.
Frage 7:
Wie ist dieses Vorhaben mit den von
Ihnen im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Sicherer Schwerverkehr“
proklamierten Zielsetzung der Entflechtung des Personenverkehrs vom
Güterverkehr vereinbar?
Antwort:
Meines Erachtens besteht kein
Widerspruch zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Sicherer Schwerverkehr“. Eine
Entflechtung kann nicht Selbstzweck sein, sondern wird dort einzusetzen sein,
wo es notwendig ist; dem wird mit dem Fahrverbotskalender 2005 meiner Meinung
nach Rechnung getragen.
Frage 8:
Wie beurteilen Sie die Überlegungen Ihres deutschen Ressortkollegen Manfred Stolpe, die Lkw-Maut auf gängige Ausweichstrecken in der Bundesrepublik Deutschland auszuweiten? Gibt es angesichts der geplanten EU-Wegekostenrichtlinie auch in Ihrem Ressort derartige Überlegungen?
Antwort:
Im Vorschlag einer neuen Wegekostenrichtlinie soll die Bemautung von Straßen außerhalb des Netzes der TEN den Mitgliedstaaten freigestellt und nicht an die Bestimmungen der Wegekostenrichtlinie gebunden sein.
Auch die derzeitige Richtlinie würde aber bereits bestimmte Möglichkeiten zur Bemautung von Autobahnen zu parallelen Straßen vorsehen, allerdings nur nach Zustimmung der Kommission.
Überlegungen wie in Deutschland, die derzeit aber nur allgemeiner Natur sind, hat es nach Inbetriebnahme der fahrleistungsabhängigen Maut bereits im Jahr 2004 auch in Österreich gegeben. Da hier aber, anders als in Deutschland, alle Straßen mit Ausnahme der Autobahnen und Schnellstraßen in die Kompetenz der Länder fallen, müsste eine Entscheidung über die Bemautung außerhalb des Autobahnnetzes in erster Linie von den jeweiligen Ländern getroffen werden.
Die Sensibilität einer solchen Entscheidung ergibt sich, abgesehen von Fragen der technischen Umsetzung, vor allem auch aus der Tatsache, dass auf sogenannten Ausweichrouten natürlich nicht nur der sogenannte Ausweichverkehr bemautet werden dürfte, sondern aus Gründen der Nichtdiskriminierung dann alle Fahrzeuge über 3,5 t, also auch der lokale Wirtschaftsverkehr, diese Maut zu entrichten hätte. Dies könnte in weiterer Folge aber zu regionalen Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen von ansässigen Wirtschaftsbetrieben bis zur Gefahr von Absiedlungen, zumindest aber zu neuerlichen Verkehrsverlagerungen in das weitere Nebenstraßennetz führen.
In einem von mir im Mai 2004 zu diesem Thema initiierten Gipfel mit den Verkehrsreferenten der Länder hatten sich dieser vorerst klar gegen eine Bemautung von sogenannten Ausweichstrecken ausgesprochen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie Gewichtsbeschränkungen oder Fahrverboten, zur Eindämmung des Ausweichverkehrs den Vorzug gegeben.
Frage 9:
Warum sind im Entwurf für einen
Fahrverbotskalender 2005 nur mehr drei Autobahnen (Inntalautobahn A 12,
Brennerautobahn A 13 und Ostautobahn A 4) sowie zwei Bundesstraßen (Loferer
Straße B 178 und Ennstal Straße B 320) vom Fahrverbot betroffen, während die
Ferienreiseverordnung des letzten Jahres ein Fahrverbot auf 12 Autobahnen,
einer Schnellstraße und vier Bundesstraßen vorsah?
Antwort:
Ich möchte einerseits auf meine
Ausführungen zu Fragepunkt 1 verweisen, andererseits festhalten, dass in die
endgültige Fassung des Fahrverbotskalenders 2005 aufgrund der Ergebnisse des
Begutachtungsverfahrens zusätzlich die B 177 Seefelder Straße, B 179
Fernpassstraße und B 181 Aachensee Straße aufgenommen wurden.
Frage 10:
§ 1 Z 1 des Entwurfs für einen
Fahrverbotskalender 2005 sieht das Verbot von Fahren von LKW´s mit einem höchst
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t an allen Samstagen vom 2. Juli 2005
bis einschließlich 3. September 2005 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr auf der
Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bis Kufstein bis zur Anschlussstelle
Imst und auf der Brennerautobahn A 13 von der Staatsgrenze bis zur
Anschlussstelle Innsbruck Süd vor, „wenn das Ziel der Fahrt südlich des
Brenners liegt“. Was ist unter dem Fahrziel „südlich des Brenners“ zu
verstehen? Wie soll dieses Fahrziel einer wirksamen Kontrolle unterzogen
werden?
Antwort:
Grundsätzlich soll mit den
Fahrverboten auf der A 12 und A 13 auf Fahrverbote in Italien reagiert werden
und ein Abstellen von LKW´s auf den Pannenstreifen österreichischer Autobahnen
verhindern. Bereits mehrfach erlassene diesbezügliche Verordnungen haben sich
bestens bewährt. Mit der - gegenüber diesen Verordnungen - geänderten
Umschreibung des Fahrzieles sollen nicht nur jene Fahrten erfasst werden, die
in Italien enden, sondern auch jene, die einen anderen Zielort als Italien
aufweisen, zum Erreichen jedoch Italien passieren müssen. Durch die Kontrolle
von Begleitdokumenten ist eine Kontrolle des Fahrverbotes gewährleistet bzw.
möglich. Dies wird im Rahmen einer Anhaltung zu kontrollieren sein; eine solche
ist jedoch bei der Kontrolle jeglicher Fahrverbote notwendig, da theoretisch
auch eine Ausnahmegenehmigung vorliegen könnte. Ergänzend darf ich hinzufügen,
dass der diesbezügliche Abschnitt des Fahrverbotskalenders 2005 in engster
Zusammenarbeit mit dem Amt der Tiroler Landesregierung erstellt wurde.
Frage 11:
Warum fand die Ferienreiseverordnung
2004 im Hinblick auf andere Ferienzeiten wie etwa zu Ostern, Pfingsten,
Weihnachten und den Semesterferien bzw. verkehrsintensive Wochenenden keine
Berücksichtigung?
Antwort:
Eine Analyse des Verkehrsaufkommens
der Osterreisezeit im April 2004 hat ergeben, dass keine überdurchschnittliche
Belastung auf dem Großteil des österreichischen Autobahnnetzes während der
Osterreisezeit zu beobachten war, sodass von einer Aufnahme dieses Zeitraumes
in den Fahrverbotskalender abgesehen wurde.
Frage 13:
Warum wurde die Ferienreiseverordnung
nicht generell auf alle Bundes- und Landesstraßen ausgedehnt, um hierdurch zu
vermeiden, dass LKW´s von den von Fahrverboten betroffenen Autobahnen auf
Bundes- und Landesstraßen ausweichen?
Antwort:
Ich gehe davon aus, dass in der
Fragestellung der Fahrverbotskalender 2005 gemeint ist und kann dazu ausführen,
dass es ohnehin seitens der Bundesländer verordnete, umfangreiche Fahrverbote
entlang der Autobahnstrecken gibt. Auch ist das vorrangige Ziel des
Fahrverbotskalenders, den Urlauberreiseverkehr - der sich größtenteils auf dem
hochrangigen Straßennetz bewegt - flüssig zu erhalten.
Frage 14:
Im Vorblatt zum Entwurf der
Ferienreiseverordnung 2004 schreiben Sie, dass hiermit das Ziel verfolgt wird,
Staus auf heimischen Verkehrswegen zu verhindern. Als ein häufig zu Tage
tretender Grund für Staus am Wochenende lassen sich die im Konvoi fahrenden 7,5
t Lastkraftwagen aus benachbarten EU-Staaten festmachen. Warum wurde dieser
Tatsache in den bislang erlassenen Ferienreiseverordnungen nicht Rechnung
getragen?
Antwort:
Ich gehe auch hier davon aus, dass
in der Fragestellung der Fahrverbotskalender 2005 gemeint ist und kann dazu
ausführen, dass aufgrund des § 18 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung Fahrzeuge
mit größeren Längsabmessungen ohnehin voneinander einen Mindestabstand von 50 m
auf Freilandstraßen (auch Autobahnen zählen dazu) einzuhalten haben. Darüber
hinaus sind mir keine Studien bekannt, die ein „Konvoifahren“ von
Lastkraftwagen aus benachbarten EU-Staaten bestätigen würden.
Frage 15:
Würde eine Berücksichtigung von
LKW´s zwischen 3,5 und 7,5 t in der Ferienreiseverordnung nicht nur zu weniger
Staus auf den von der Verordnung betroffenen Autobahnen und Schnellstraßen
führen, sondern auch positive Auswirkungen auf das Unfallgeschehen mit sich
bringen?
Antwort:
Eine Berücksichtigung von LKW
zwischen 3,5 und 7,5 t im Fahrverbotskalender 2005 würde ich nicht für sinnvoll
erachten, da diese nur in dem kleinen Zeitfenster zwischen 8.00 und 15.00 Uhr
erfasst wären, jedoch nicht vorher und auch nicht nachher im Rahmen des
Wochenendfahrverbotes; LKW in diesem Gewichtsrahmen könnten somit während der
gesamten Woche fahren, nicht jedoch Samstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, was
wohl nicht sachlich zu rechtfertigen wäre.
Frage 16:
Warum wurde im Rahmen des
Wochenend-Fahrverbotes eine Trennung des PKW-Verkehrs von jenem des
Gefahrguttransports ab Freitagmitternacht auf Samstag unterlassen?
Antwort:
Das Wochenendfahrverbot beschränkt
sich lediglich auf die Zeit von Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr; die
gegenständliche Frage kann ich daher nicht beantworten.
Frage 19:
Inwieweit wird in Ihrem Ressort
daran gedacht, eine europaweite Koordination der Ferientermine vorzunehmen, um
in Hinkunft ein besseres Verkehrsmanagement auf Österreichs Straßen
gewährleisten zu können?
Antwort:
Eine allfällige Koordination der
(Schul)ferientermine fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.
Mit
freundlichen Grüßen
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