2976/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ursula Haubner

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSG-40001/0052-IV/A/7/2005

Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2988/J der Abgeordneten Mag. Christine Lapp u.a. wie folgt:

 

Die Regelungen des § 39a des Bundesbehindertengesetzes und der dazu ergangenen Richtlinien meines Hauses stellen im Interesse der blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen in Österreich sicher, dass nur gesunde und bestens ausgebildete Hunde als Blindenführhunde zugelassen werden. Diesem Ziel dient auch – wie ich bereits in der Beantwortung der Anfrage Nr. 2595/J ausführen konnte – die vom Bundessozialamt abzuwickelnde zweifache Beurteilung des Blindenführhundes durch ein Team aus einem blinden und einem kynologischen Sachverständigen.

 

Von der von Herrn Abg. Miedl vorgebrachten Idee der Ausbildung von Blindenführhunden in Justizanstalten war die für Menschen mit Behinderungen zuständige Fachsektion meines Hauses nicht vorinformiert; meine Fachleute erlangten lediglich aus den Medien und aus Reaktionen der Interessenvertretungen der blinden und sehbehinderten Menschen Kenntnis davon.

 

Da mir keine Kompetenz für den Bereich des Strafvollzuges zukommt, vermag ich nicht zu beurteilen, ob die Gegebenheiten in den österreichischen Justizanstalten allenfalls zur Ausbildung von Gebrauchstieren geeignet wären. Es obliegt daher auch nicht meinem Ressort, die Realisierbarkeit der Anregung zu prüfen.

 

Generell ist darauf hinzuweisen, dass zwar die Qualitätssicherung im Bereich der Blindenführhunde ein gesetzlicher Auftrag an das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist, meinem Ressort aber kein Einfluss auf die Herkunft der Tiere oder auf die Art und die konkrete Ausgestaltung der Erreichung der Ausbildungsziele zusteht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ursula Haubner