2981/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2005
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am . Juli 2005
DVR:
0000051 GZ BMI-LR2220/0042-III/7/2005
Die Abgeordneten zum
Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am
11. Mai 2005 unter der Nr.
3020/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Zivildienerzuweisung Februar 2005“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Wie schon in den seinerzeitigen
Anfragebeantwortungen der gleichlautenden Fragestellungen zu den
Dienstantrittsterminen Februar, Juni, Oktober 2001, Februar, Juni, Oktober
2002, Februar, Juni, Oktober 2003,
Februar, Juni und Oktober 2004 schließe ich auch dieser Beantwortung Beilagen
an, die Auskunft über die Zuordnung der Einrichtungen nach den im § 28 Abs. 2
bis 4 ZDG geregelten finanziellen Folgen („Kategorien“) geben.
Zu Frage 1:
Zum 1. Februar 2005 waren 2.542
Zivildienstpflichtige zum ordentlichen Zivildienst zugewiesen.
Die Kategorienzuordnung der
Rechtsträger sowie die Spartenzuordnung der Einrichtungen wurde bei der jeweils
erwünschten Auflistung mit Stichtag „01. Februar 2005“ dargestellt. Die Legende
zu den Sparten kann der Beilage 1 entnommen werden.
Zu den Fragen 1.1. bis 2.2.:
Für Februar 2005 war von den Rechtsträgern ein
Bedarf von 2.622 Zivildienstplätzen gemeldet worden, davon fielen auf
-
Einrichtungen
gem. § 28 Abs. 2 ZDG (Kategorie 3) 660 Plätze,
-
Einrichtungen
gem. § 28 Abs. 4 Z 1 ZDG (Kategorie 1) 791 Plätze und auf
-
Einrichtungen
gem. § 28 Abs. 4 Z 2 ZDG
(Kategorie 2) 1.171Plätze.
Die Auslastung der
Einrichtungen der (Stichtag 01. Februar 2005)
-
Kategorie
3 mit 652 Zuweisungen beträgt 98,8
%, der
-
Kategorie
1 mit 772 Zuweisungen beträgt 97,6 % und der Einrichtungen der
-
Kategorie
2 mit 1.118 Zuweisungen beträgt 95,5 %.
Gegenüber der
Gesamtbedarfsanmeldung beträgt die Auslastung 96,9 %. Eine 100%ige Auslastung
kann naturgemäß wegen kurzfristiger Ausfälle von bereits zugewiesenen Zivildienstpflichtigen,
z.B. wegen Erkrankung, nicht erreicht werden.
Da zu den meisten
Einrichtungen der erwünschte Bedarf zur Gänze abgedeckt wurde, unterblieb die
Darstellung der Auslastung in Prozentsätzen zur jeweiligen Einrichtung (siehe
Beilagen 2 bis 4).
Zu Frage 3:
Zum Zuweisungstermin Februar
2005 dienten aus den allgemeinen Zuweisungsterminen Juni 2004, Oktober 2004 und
Februar 2005, sowie aus Einzelzuweisungen in den Monaten März 2004, April 2004,
Mai 2004, Juli 2004, August 2004, September 2004, November 2004, Dezember 2004
und Jänner 2005, insgesamt 9.618 Zivildienstleistende.
Zu Frage 4 und 5:
Der Zivildienstverwaltungs
GmbH wurde pro Monat und Zivildienstleistenden eine Vergütung („all
in“–Entgelt, umfasst die volle Abgeltung für sämtliche vom Auftragnehmer gemäß
der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen) in der Höhe von € 8,28
inkl. Ust, ab 01.02.2005 € 8,76 überwiesen.
In der Zeit vom 01.01.2005
bis 30.04.2005 wurden der Zivildienstverwaltungs GmbH
€ 332.198,16 überwiesen.
Die Auflistung pro Monat und
Anzahl der Zivildienstleistenden ist der Beilage 5 zu entnehmen.
Anmerkung der
Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium
übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung
gescannt) zur Verfügung.