2981/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am       . Juli 2005

DVR: 0000051

 

GZ BMI-LR2220/0042-III/7/2005

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am

11. Mai 2005 unter der Nr. 3020/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zivildienerzuweisung Februar 2005“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Wie schon in den seinerzeitigen Anfragebeantwortungen der gleichlautenden Fragestellungen zu den Dienstantrittsterminen Februar, Juni, Oktober 2001, Februar, Juni, Oktober 2002, Februar, Juni, Oktober 2003,  Februar, Juni und Oktober 2004 schließe ich auch dieser Beantwortung Beilagen an, die Auskunft über die Zuordnung der Einrichtungen nach den im § 28 Abs. 2 bis 4 ZDG geregelten finanziellen Folgen („Kategorien“) geben.

 

Zu Frage 1:

Zum 1. Februar 2005 waren 2.542 Zivildienstpflichtige zum ordentlichen Zivildienst zugewiesen.

Die Kategorienzuordnung der Rechtsträger sowie die Spartenzuordnung der Einrichtungen wurde bei der jeweils erwünschten Auflistung mit Stichtag „01. Februar 2005“ dargestellt. Die Legende zu den Sparten kann der Beilage 1 entnommen werden.

 

Zu den Fragen 1.1. bis 2.2.:

Für Februar 2005 war von den Rechtsträgern ein Bedarf von 2.622 Zivildienstplätzen gemeldet worden, davon fielen auf

 

-          Einrichtungen gem. § 28 Abs. 2 ZDG (Kategorie 3) 660 Plätze,

-          Einrichtungen gem. § 28 Abs. 4 Z 1 ZDG (Kategorie 1) 791 Plätze und auf

-          Einrichtungen gem. § 28 Abs. 4  Z 2 ZDG (Kategorie 2) 1.171Plätze.

 

Die Auslastung der Einrichtungen der (Stichtag 01. Februar 2005)

-          Kategorie 3 mit 652 Zuweisungen  beträgt 98,8 %, der

-          Kategorie 1 mit 772 Zuweisungen beträgt 97,6 % und der Einrichtungen der

-          Kategorie 2 mit 1.118 Zuweisungen beträgt 95,5 %.

 

Gegenüber der Gesamtbedarfsanmeldung beträgt die Auslastung 96,9 %. Eine 100%ige Auslastung kann naturgemäß wegen kurzfristiger Ausfälle von bereits zugewiesenen Zivildienstpflichtigen, z.B. wegen Erkrankung, nicht erreicht werden.

 

Da zu den meisten Einrichtungen der erwünschte Bedarf zur Gänze abgedeckt wurde, unterblieb die Darstellung der Auslastung in Prozentsätzen zur jeweiligen Einrichtung (siehe Beilagen 2 bis 4).

 

Zu Frage 3:

Zum Zuweisungstermin Februar 2005 dienten aus den allgemeinen Zuweisungsterminen Juni 2004, Oktober 2004 und Februar 2005, sowie aus Einzelzuweisungen in den Monaten März 2004, April 2004, Mai 2004, Juli 2004, August 2004, September 2004, November 2004, Dezember 2004 und Jänner 2005, insgesamt 9.618 Zivildienstleistende.

 

Zu Frage 4 und 5:

Der Zivildienstverwaltungs GmbH wurde pro Monat und Zivildienstleistenden eine Vergütung („all in“–Entgelt, umfasst die volle Abgeltung für sämtliche vom Auftragnehmer gemäß der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Leistungen) in der Höhe von € 8,28 inkl. Ust, ab 01.02.2005 € 8,76 überwiesen.

In der Zeit vom 01.01.2005 bis 30.04.2005 wurden der Zivildienstverwaltungs GmbH

€ 332.198,16 überwiesen.

Die Auflistung pro Monat und Anzahl der Zivildienstleistenden ist der Beilage 5 zu entnehmen.

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.