2983/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2005
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen
und Kollegen haben am 12. Mai 2005
unter der Nr.
3033/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Arbeitsbesuch der Ministerin bei UNO-Generalsekretär Kofi Annan“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Österreich
begrüßt und unterstützt den laufenden Reformprozess im Rahmen der Vereinten
Nationen (VN). Anlässlich meines Besuches bei VN-GS Kofi Annan in New York am
18. Mai 2005 habe ich gegenüber dem Generalsekretär auch die grundsätzliche
österreichische
Unterstützung für seinen am 21. März 2005 erschienenen Bericht „In Larger
Freedom" bekräftigt.
In den diversen Konsultationen und
Diskussionen zum Reformbericht bzw. zum September-Gipfel
hat sich Österreich auch im Rahmen der EU aktiv beteiligt, wobei
Schwerpunkte auf die Themen
Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechte,
Non-Proliferation, Institutionenreform (Errichtung
einer Kommission zur Friedenskonsolidierung und eines
Menschenrechtsrats, Stärkung des
Sekretariats) sowie Rechtstaatlichkeit gelegt wurden.
In meinen Gesprächen - neben VN-GS Kofi Annan traf ich
auch mit der stv. VN-GS Frechette und
dem
Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten Prendergast zusammen - habe
ich auch
auf die umfassenden Aktivitäten der am Amtssitz Wien tätigen Organisationen und
Programme
(u.a. IAEA,CTBTO, Kampf gegen Drogen,
organisierte Kriminalität sowie Terrorismus), die einen
weiten Sicherheitsfokus aufweisen, hingewiesen. Im Gespräch kam die klare
Wertschätzung meiner
Gesprächspartner für den Amtssitz Wien zum Ausdruck.
Zu Frage 2:
Derzeit
werden Verhandlungen bzw. Konsultationen über die vorliegenden Reformvorschläge
zwischen den Mitgliedstaaten unter der
Leitung des Präsidenten der 59. VN Generalversammlung,
Jean Ping, durchgeführt. Verhandlungen mit VN-GS Annan finden derzeit
nicht statt.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 6:
Inhalt
des Gesprächs über EZA war insbesondere die Präsentation des Ergebnisses der
EU-
Verhandlungen und der von den
EU-Mitgliedstaaten nunmehr ins Auge gefassten höheren ODA-
Mindestleistungen, welche über die beim ER in Barcelona gefassten
Beschlüsse hinausgehen.
Zu Frage 7:
Es
herrscht Übereinstimmung darüber, dass die Staatengemeinschaft alles
unternehmen muss, um
die Entwicklungsziele der VN-Millenniumserklärung vollständig und zeitgerecht
umzusetzen. In
seinem Bericht hat VN-GS Annan auch
Rücksicht darauf genommen, „was politisch machbar ist".
Wir verfolgen demgegenüber zum Teil ehrgeizigere Ziele, etwa im Bereich
„Gender" oder
„nachhaltige Energie". Das trifft
sowohl auf die VN-, die EU-, als auch auf die nationale Ebene zu.
Zu Frage 8:
Verhandlungen der Staatengemeinschaft werden derzeit
unter der Leitung des Präsidenten der
59. VN
Generalversammlung, Jean Ping, geführt. Mit VN-GS Annan finden derzeit keine
Verhandlungen statt.
Zu den Fragen 9 und 10:
Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 8.
Zu Frage 11:
Nein.
Zu den Fragen 12 und 13:
Unmittelbar aus dem Gespräch keine. Das Ziel -
rechtzeitige und vollständige Erreichung der
Entwicklungsziele der VN - bleibt unverändert aufrecht.
Zu Frage 14:
Das
Gespräch mit VN-GS Annan diente auch einer Präsentation der bevorstehenden
österreichischen EU-Präsidentschaft sowie
der Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN.
Ich
habe in meinem Gespräch in New York auch auf die ausgezeichneten Beziehungen
zwischen
Österreich und den Vereinten Nationen seit
der Aufnahme Österreichs vor 50 Jahren verwiesen und
mit VN-GS Annan eine enge Zusammenarbeit in allen relevanten Bereichen
während der EU-
Präsidentschaft vereinbart.
Die
Schwerpunkte der österreichischen EU-Präsidentschaft in Verbindung mit den
Vereinten
Nationen werden in erster Linie vom Ergebnis des September-Gipfels und daraus
folgender,
während der EU-Präsidentschaft zu
implementierender Entscheidungen abhängen. Zudem habe ich
mit VN-GS Annan eine enge Zusammenarbeit im Falle neu auftretender bzw.
akuter Krisen
vereinbart.