2983/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Mai 2005
unter der Nr. 3033/J-NR/2005 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Arbeitsbesuch der Ministerin bei UNO-Generalsekretär Kofi Annan“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Österreich begrüßt und unterstützt den laufenden Reformprozess im Rahmen der Vereinten
Nationen (VN). Anlässlich meines Besuches bei VN-GS Kofi Annan in New York am
18. Mai 2005 habe ich gegenüber dem Generalsekretär auch die grundsätzliche österreichische
Unterstützung für seinen am 21. März 2005 erschienenen Bericht „In Larger Freedom" bekräftigt.
In den diversen Konsultationen und Diskussionen zum Reformbericht bzw. zum September-Gipfel
hat sich Österreich auch im Rahmen der EU aktiv beteiligt, wobei Schwerpunkte auf die Themen
Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechte, Non-Proliferation, Institutionenreform (Errichtung
einer Kommission zur Friedenskonsolidierung und eines Menschenrechtsrats, Stärkung des
Sekretariats) sowie Rechtstaatlichkeit gelegt wurden.

In meinen Gesprächen - neben VN-GS Kofi Annan traf ich auch mit der stv. VN-GS Frechette und
dem Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten Prendergast zusammen - habe ich auch
auf die umfassenden Aktivitäten der am Amtssitz Wien tätigen Organisationen und Programme
(u.a. IAEA,CTBTO, Kampf gegen Drogen, organisierte Kriminalität sowie Terrorismus), die einen
weiten Sicherheitsfokus aufweisen, hingewiesen. Im Gespräch kam die klare Wertschätzung meiner
Gesprächspartner für den Amtssitz Wien zum Ausdruck.

 


Zu Frage 2:

Derzeit werden Verhandlungen bzw. Konsultationen über die vorliegenden Reformvorschläge
zwischen den Mitgliedstaaten unter der Leitung des Präsidenten der 59. VN Generalversammlung,
Jean Ping, durchgeführt. Verhandlungen mit VN-GS Annan finden derzeit nicht statt.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 6:

Inhalt des Gesprächs über EZA war insbesondere die Präsentation des Ergebnisses der EU-
Verhandlungen und der von den EU-Mitgliedstaaten nunmehr ins Auge gefassten höheren ODA-
Mindestleistungen, welche über die beim ER in Barcelona gefassten Beschlüsse hinausgehen.

Zu Frage 7:

Es herrscht Übereinstimmung darüber, dass die Staatengemeinschaft alles unternehmen muss, um
die Entwicklungsziele der VN-Millenniumserklärung vollständig und zeitgerecht umzusetzen. In
seinem Bericht hat VN-GS Annan auch Rücksicht darauf genommen, „was politisch machbar ist".
Wir verfolgen demgegenüber zum Teil ehrgeizigere Ziele, etwa im Bereich „Gender" oder
„nachhaltige Energie". Das trifft sowohl auf die VN-, die EU-, als auch auf die nationale Ebene zu.

Zu Frage 8:

Verhandlungen der Staatengemeinschaft werden derzeit unter der Leitung des Präsidenten der
59. VN Generalversammlung, Jean Ping, geführt. Mit VN-GS Annan finden derzeit keine
Verhandlungen statt.

 


Zu den Fragen 9 und 10:

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 8.

Zu Frage 11:

Nein.

Zu den Fragen 12 und 13:

Unmittelbar aus dem Gespräch keine. Das Ziel - rechtzeitige und vollständige Erreichung der
Entwicklungsziele der VN - bleibt unverändert aufrecht.

Zu Frage 14:

Das Gespräch mit VN-GS Annan diente auch einer Präsentation der bevorstehenden
österreichischen EU-Präsidentschaft sowie der Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN.

Ich habe in meinem Gespräch in New York auch auf die ausgezeichneten Beziehungen zwischen
Österreich und den Vereinten Nationen seit der Aufnahme Österreichs vor 50 Jahren verwiesen und
mit VN-GS Annan eine enge Zusammenarbeit in allen relevanten Bereichen während der EU-
Präsidentschaft vereinbart.

Die Schwerpunkte der österreichischen EU-Präsidentschaft in Verbindung mit den Vereinten
Nationen werden in erster Linie vom Ergebnis des September-Gipfels und daraus folgender,
während der EU-Präsidentschaft zu implementierender Entscheidungen abhängen. Zudem habe ich
mit VN-GS Annan eine enge Zusammenarbeit im Falle neu auftretender bzw. akuter Krisen
vereinbart.