2985/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
11. Mai 2005 unter der Nr. 2995/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Schädigung der Umwelt und des Ansehens Österreichs in der EU knapp
vor der neuerlichen Übernahme des EU-Ratsvorsitzes durch das bisherige Versagen
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie bei der SUP-Umset-
zung in den Bereichen Schiene und Straße gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 3, 5, 6, 7, 8 und 9:

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfragen des Bun-
desministers für Verkehr, Innovation und Technologie (2993/J) sowie des Bundesmi-
nisters für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (2994/J).

Zu den Fragen 2 und 4:

Im Bereich der Umsetzung von Richtlinien besteht seit der letzten Novelle des Bun-
desministeriengesetzes (vgl. Abschnitt A Z 5 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG idF
BGBl.
I Nr. 17/2003) eine koordinative Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes, die
ein Hinwirken auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der
Europäischen Gemeinschaft ermöglichen soll. Das Bundeskanzleramt fungiert in die-
sem Zusammenhang als Ansprechpartner für die Bundesministerien und die Länder
und unterstützt diese in einem laufenden Dialog bei der Lösung von Umsetzungspro-
blemen.

Die Umsetzung von Richtlinien selbst (Vorbereitung und Legistik) verbleibt aber in
der Zuständigkeit des jeweiligen Bundesministeriums (bzw. Landes). Das Bundes-
kanzleramt ist daher nicht zuständig, inhaltliche oder strategische Entscheidungen im
Hinblick auf die Umsetzung einzelner Richtlinien zu treffen. Es wird lediglich ver-
sucht, horizontale Probleme der Umsetzung zu identifizieren und gemeinsam mit den
betroffenen Stellen Lösungen zu erarbeiten.


Um einen vollständigen Überblick über den Umsetzungsstand der von Österreich
umzusetzenden Richtlinien zu erhalten, versendet das Bundeskanzleramt regel-
mäßig Listen aller neu erschienenen und noch nicht vollständig umgesetzten Richtli-
nien an alle Bundesministerien und Länder. In diesen Listen werden aufgrund der
Rückmeldungen die zuständigen Stellen, die in Aussicht genommenen Rechtsakte
sowie die zugehörigen Zeitpläne für die Umsetzung eingetragen.