2985/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
11.
Mai 2005 unter der Nr. 2995/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
Schädigung der Umwelt und des Ansehens Österreichs in der EU knapp
vor der neuerlichen
Übernahme des EU-Ratsvorsitzes durch das bisherige Versagen
des Bundesministers für Verkehr, Innovation
und Technologie bei der SUP-Umset-
zung in den Bereichen Schiene und Straße gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3, 5, 6, 7, 8 und 9:
Ich verweise auf die Anfragebeantwortung der
parlamentarischen Anfragen des Bun-
desministers für Verkehr, Innovation und
Technologie (2993/J) sowie des Bundesmi-
nisters für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(2994/J).
Zu den Fragen 2 und 4:
Im Bereich der Umsetzung von
Richtlinien besteht seit der letzten Novelle des Bun-
desministeriengesetzes
(vgl. Abschnitt A Z 5 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG idF
BGBl. I
Nr.
17/2003) eine koordinative Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes, die
ein
Hinwirken auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der
Europäischen
Gemeinschaft ermöglichen soll. Das Bundeskanzleramt fungiert in die-
sem Zusammenhang als Ansprechpartner für die
Bundesministerien und die Länder
und unterstützt diese in einem laufenden Dialog bei der Lösung von
Umsetzungspro-
blemen.
Die Umsetzung von
Richtlinien selbst (Vorbereitung und Legistik) verbleibt aber in
der
Zuständigkeit des jeweiligen Bundesministeriums (bzw. Landes). Das Bundes-
kanzleramt ist daher
nicht zuständig, inhaltliche oder strategische Entscheidungen im
Hinblick auf die Umsetzung einzelner
Richtlinien zu treffen. Es wird lediglich ver-
sucht, horizontale Probleme der Umsetzung zu identifizieren und
gemeinsam mit den
betroffenen Stellen Lösungen zu erarbeiten.
Um einen vollständigen Überblick über den Umsetzungsstand
der von Österreich
umzusetzenden
Richtlinien zu erhalten, versendet das Bundeskanzleramt regel-
mäßig
Listen aller neu erschienenen und noch nicht vollständig umgesetzten Richtli-
nien
an alle Bundesministerien und Länder. In diesen Listen werden aufgrund der
Rückmeldungen die zuständigen Stellen, die in Aussicht genommenen Rechtsakte
sowie die zugehörigen
Zeitpläne für die Umsetzung eingetragen.