2992/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0057-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 11. Juli 2005

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3014/J-NR/2005 betreffend Erfüllung der Be­hinderteneinstellungspflicht 2004, die die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen am 11. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.1. bis 1.10.:

Mit Stichtag 1. Jänner 2004 wurden die Universitäten und Universitäten der Künste vollrechts­fähig. Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden seither nur mehr die pragmatischen Planstellen verwaltet. Da Behinderte nur Vertragsbediensteten-Planstellen binden können, wurden diese mit Stichtag 31. Dezember 2003 an das BKA zurückgegeben. An­fragen über die Anzahl der Dienstnehmer/innen (ausgenommen der Beamten) an den Universi­täten bzw. Kunstuniversitäten – und wie viele davon nach dem Behinderteneinstellungsgesetz beschäftigt werden – sind vom Ressort daher nicht mehr auswertbar.

 

Ad 1.11.:

Im Jahr 2004 haben 9 Studierende der Veterinärmedizin ein jeweils einmonatiges Praktikum gegen Entgelt am Lehr- und Forschungsgut Kremesberg absolviert.

 

An den Medizinischen Universitäten gibt es generell seit dem Jahr 2004 keinen zahnärztlichen Lehrgang mehr. Dieser Lehrgang wurde zu einer eigenen Studienrichtung mit der Bezeichnung „Zahnmedizin“.

 

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass weder zum Stichtag 31. Dezember 2004 noch künftig für den Bereich der Universitäten bzw. Kunstuniversitäten vom Ministerium Berech­nungen bezüglich der Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz erfolgen können.

 

Angaben zu den gestellten Fragen sind nur für den Bereich der Zentralleitung möglich.

 

Ad 1.1.:

Mit Stichtag 31. Dezember 2004 waren in der Zentralleitung 567 Beamt/e/innen aller dienst­rechtlichen Kategorien beschäftigt.

 

Ad 1.2.:

Die Zahl der Vertragsbediensteten betrug in der Zentralleitung 482.

 

Ad 1.3.:

In der Zentralleitung wurden 6 freie Dienstverträge zu Lasten von 2 Planstellen abgeschlossen.

 

Ad 1.10.:

Im Bereich der Zentralleitung wurde mit 19 Personen ein Werkvertrag abgeschlossen.

 

Im Bereich der Zentralleitung wurde die Einstellungspflicht wie folgt erfüllt:

 

  1. Personalstand insgesamt:                                        1051
  2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte            68

                                                                                           983

  1. ermittelte Pflichtzahl (983/25)                                       39

      abzüglich

  1. beschäftigte begünstigte Behinderte 68

      hievon doppelt anrechenbar                7                        75

  1. Erfüllung der Beschäftigungspflicht                          +  36

 

Im Bereich der Zentralleitung ergibt sich somit eine Überschreitung der Behindertenein­stellungsquote von +36.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.