2993/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.07.2005
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0058-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 11. Juli 2005

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3021/J-NR/2005 betreffend Entwicklung der Studierendenzahlen an den Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolle­ginnen und Kollegen am 11. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die in der Anfrage angeführten Studierendenzahlen nicht – wie in der Anfrage ausgeführt – „aus dem zentralen Data Warehouse des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“, sondern aus einer Arbeitstabelle im Datenverbund der Universitäten stammen. Die Tabelle wurde eingerichtet, um den Universitäten eine einfache Kontrolle über die von ihnen in den Datenverbund gemäß § 7 der Universitäts-Studienevidenz­verordnung 2004 (BGBl. II Nr. 288/2004) eingespeisten Studierendendaten zu ermöglichen.

 

Ad 1.:

Die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Studierenden ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich:

    

 

Universität

 

Studierende

Universität Wien

59.995

Universität Graz

19.017

Universität Innsbruck

18.908

Medizinische Universität Wien

9.721

Medizinische Universität Graz

4.407

Medizinische Universität Innsbruck

3.434

Universität Salzburg

10.965

Technische Universität Wien

15.670

Technische Universität Graz

8.224

Montanuniversität Leoben

1.865

Universität für Bodenkultur Wien

4.687

Veterinärmedizinische Universität Wien

2.282

Wirtschaftsuniversität Wien

20.202

Universität Linz

11.844

Universität Klagenfurt

7.029

Universität für angewandte Kunst Wien

1.285

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

2.993

Universität Mozarteum Salzburg

1.447

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

1.640

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

865

Akademie der bildenden Künste Wien

922

Universität für Weiterbildung Krems

2.855

Universitäten insgesamt1

200.553

     1) Studierende, die an mehreren Universitäten studieren, sind nur einmal gezählt.

 

Ad 2.:

Studierendenzahlen für Sommersemester werden nicht gesondert veröffentlicht.

 

Ad 3.:

Die Zahlen der Arbeitstabelle im Datenverbund der Universitäten sind erfahrungsgemäß nicht tagesaktuell in Bezug auf die Studierendenevidenzen der einzelnen Universitäten.

 

Ad 4.:

Es handelt sich dabei um Effekte der tatsächlichen Datenanlieferung (siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 3.).

 

Ad 5.:

Es handelt sich nicht um kurzfristige Änderungen der Zahl fortgesetzt gemeldeter Studierender, sondern, wie zu Frage 4 angeführt, um Schwankungen, die durch die Vorgangsweise der ein­zelnen Universitäten bei der Einspeisung ihrer Daten in den Datenverbund verursacht sind.

 

Ad 6.:

Bei mehr als 200.0000 Studierenden kann nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlos­sen werden, dass eine Person gleichzeitig unter zwei verschiedenen Matrikelnummern an ver­schiedenen Universitäten studiert. Aufgrund der großen Sorgfalt bei der Pflege der Matrikel­nummern kann es sich dabei aber, wenn überhaupt, nur um einzelne Ausnahmen handeln.

 

Ad 7.:

Der Anlage 5 zur Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 ist zu entnehmen, dass grund­sätzlich zwischen der Zählung von Personen und jener von Studien unterschieden werden muss. Bei der Zählung Studierender wird in den Publikationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Bundesanstalt Statistik Austria jeweils angemerkt, ob eine Summe Mehrfachzählungen enthält bzw. um diese bereinigt wurde.

 

Ad 8.:

Sollte mit „Datenspeicher“ der von der Bundesrechenzentrum GmbH betriebene Datenverbund der Universitäten gemeint sein, so werden dort von den Universitäten zunächst Ende Mai für das nächstfolgende Wintersemester und Ende Dezember für das nächstfolgende Sommersemester Datensätze der Studierenden des aktuellen Semesters eingestellt, deren Studienfortsetzung im nächsten Semester wahrscheinlich ist. In der Folge meldet das Bundesrechenzentrum täglich die Beitragseingänge an die jeweils betroffene(n) Universität(en). Diese entscheiden über die Studienzulassung oder Annahme der Fortsetzungsmeldung und aktualisieren demgemäß die
Datensätze im Datenverbund. Zusätzlich werden neue Zulassungsfälle an den Datenverbund gemeldet. Auf diese Weise wächst der Bestand an fortgesetzt gemeldeten Studierenden im Datenverbund bis zum Ende der Nachfrist zuzüglich etwa zwei Wochen Nachlaufzeit für die ver­schiedenen Datentransfers.

 

Ad 9.:

Relevante Ergebnisse können ab Ende der allgemeinen Zulassungsfrist erzielt werden. Ab­schließende Zählungen für das jeweilige Semester werden von den Universitäten etwa zwei Wochen nach Ende der Nachfrist und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur etwa vier Wochen nach Ende der Nachfrist durchgeführt.

 

Ad 10.:

In den letzten vier Semestern haben durchschnittlich 2,5% der Studierenden in der Nachfrist ihre Zulassung erwirkt oder ihre Fortsetzungsmeldung erstattet.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.