2995/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2005
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möglich.
Der Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
12.
Mai 2005 unter der Nr. 3034/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend regelmäßig
unvollständige, zumindest im Einzelfall tatsachenwidrige Infor-
mation des Nationalrats durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Tech-
nologie bzw. sein Ressort gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6, 8 bis 11:
Diese Fragen fallen nicht in meinen
Kompetenzbereich sondern in den des jeweils
betroffenen
Bundesministeriums (vgl. dazu das in Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1
B-VG normierte
Ressortprinzip und das Bundesministeriengesetz 1986).
Im Übrigen weise ich
darauf hin, daß nach den mir vorliegenden Aufzeichnungen hin-
sichtlich
der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
zum fraglichen Zeitpunkt (April 2001) keine Kla-
ge gegen Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhän-
gig war.
Zu Frage 7:
Aus den mir
vorliegenden Aufzeichnungen (regelmäßig aktualisierte Listen betreffend
die
von Österreich noch umzusetzenden Richtlinien) war die fehlende Umsetzung
der
genannten Richtlinien ersichtlich.