2995/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2005
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Der Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
12. Mai 2005 unter der Nr. 3034/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend regelmäßig unvollständige, zumindest im Einzelfall tatsachenwidrige Infor-
mation des Nationalrats durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Tech-
nologie bzw. sein Ressort gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 6, 8 bis 11:

Diese Fragen fallen nicht in meinen Kompetenzbereich sondern in den des jeweils
betroffenen Bundesministeriums (vgl. dazu das in Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1
B-VG normierte Ressortprinzip und das Bundesministeriengesetz 1986).

Im Übrigen weise ich darauf hin, daß nach den mir vorliegenden Aufzeichnungen hin-
sichtlich der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystems zum fraglichen Zeitpunkt (April 2001) keine Kla-
ge gegen Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhän-
gig war.

Zu Frage 7:

Aus den mir vorliegenden Aufzeichnungen (regelmäßig aktualisierte Listen betreffend
die von Österreich noch umzusetzenden Richtlinien) war die fehlende Umsetzung
der genannten Richtlinien ersichtlich.