3004/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfragebeantwortung
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0062-III/4a/2005
Wien, 12. Juli 2005
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3046/J-NR/2005 betreffend Aufsicht der Bundesministerin über die Bundesmuseen, die die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen am 12. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. :
Nein.
Ad 2.:
Bei der Ausgliederung der Bundesmuseen wurden die Gliederungsvorschriften des HGB für ausreichend erachtet. Mit Abschluss der Ausgliederungen (letzte Ausgliederung: Naturhistorisches Museum mit 1. Jänner 2003) und den bisher gewonnenen Erfahrungen wird die Erstellung von Bilanzierungsrichtlinien mit spezifischen Gliederungsvorschriften für die Bundesmuseen angestrebt.
Ad 3.:
Im Kulturbericht findet sich eine komprimierte Darstellung der Jahresabschlüsse der Anstalten.
Ad
4.:
Die Bundesmuseen kommen ihren vorgegebenen diesbezüglichen Verpflichtungen insofern nach, als jeweils die Eröffnungsbilanz, die Zusammensetzung von Kuratorium, Geschäftsführung und die Vertretungsbefugnisse im Firmenbuch eingetragen sind.
Ad
5.:
Gleichzeitig mit der Übermittlung des geprüften und vom Kuratorium gebilligten Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung wird vom Kuratorium ein Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt. Auf Basis des Tätigkeitsberichtes und des genehmigten Jahresabschlusses erfolgt die Entlastung des Kuratoriums in schriftlicher Form.
Ad 6. bis 8.:
Der den Vorsitzenden der Kuratorien vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte Vorschlag für die Erstellung eines Tätigkeitsberichtes enthält die wesentlichsten Elemente, die bei der Erstellung der Tätigkeitsberichte Berücksichtigung finden.
Bericht des Kuratoriums
des/der .....................................................................
an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über seine Tätigkeit als wirtschaftliches Aufsichtsorgan im Geschäftsjahr
........
Das Kuratorium des/der ..................................................................... hat im Geschäftsjahr ........., die ihm nach Bundesmuseen-Gesetz und Museumsordnung zukommenden Aufgaben im Rahmen seiner Sitzungen wahrgenommen. Diese haben zumindest vierteljährlich stattgefunden. Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan hat sich das Kuratorium vor allem auch mit den Berichten des Quartalscontrollings befasst. Die Geschäftsführung hat dem Kuratorium laufend schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte und die Lage der Anstalt berichtet und Auskunft erteilt.
Der Jahresabschluss der wissenschaftlichen Anstalt ...................................................................... …………………………………… zum 31. Dezember 200.., wurde von dem gemäß HGB bestellten Abschlussprüfer .................................................................... geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Bestimmungen des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 und der Museumsordnung beachtet wurden. Die Prüfung ist auch hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Geschäftsführung erfolgt, wie es § 2 Abs. 3 Bundesmuseen-Gesetz vorsieht. Die Prüfungshandlung erfolgte sowohl gemäß Handelsgesetzbuch als auch Bundesmuseen-Gesetz.
Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, sodass der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss im Einklang. Das Kuratorium empfiehlt die Entlastung der Geschäftsführung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Das Kuratorium hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt und erklärt sich auch mit dem Lagebericht einverstanden. Es spricht der Geschäftsführung und den Mitarbeiter/innen für die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus und legt dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den gegenständlichen Jahresabschluss samt Lagebericht zwecks dessen Prüfung und Feststellung sowie zwecks Entlastung des Kuratoriums im Sinne des § 3 Abs. 3 Bundesmuseen-Gesetz 2002 vor.
.......................... , am ...................................................
.............................................................
(unterfertigt durch den Vorsitzenden des Kuratoriums)
Ad 9. und 10.:
Die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist per Gesetz Wirtschaftsprüfern übertragen, die im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses im Prüfbericht dazu Stellung nehmen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.