3004/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2005
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Anfragebeantwortung

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.000/0062-III/4a/2005

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                     

Wien, 12. Juli 2005

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3046/J-NR/2005 betreffend Aufsicht der Bundes­ministerin über die Bundesmuseen, die die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolle­ginnen und Kollegen am 12. Mai 2005 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. :

Nein.

 

Ad 2.:

Bei der Ausgliederung der Bundesmuseen wurden die Gliederungsvorschriften des HGB für aus­reichend erachtet. Mit Abschluss der Ausgliederungen (letzte Ausgliederung: Naturhistorisches Museum mit 1. Jänner 2003) und den bisher gewonnenen Erfahrungen wird die Erstellung von Bilanzierungsrichtlinien mit spezifischen Gliederungsvorschriften für die Bundesmuseen ange­strebt.

 

Ad 3.:

Im Kulturbericht findet sich eine komprimierte Darstellung der Jahresabschlüsse der Anstalten.

 

Ad 4.:

Die Bundesmuseen kommen ihren vorgegebenen diesbezüglichen Verpflichtungen insofern nach, als jeweils die Eröffnungsbilanz, die Zusammensetzung von Kuratorium, Geschäftsführung und die Vertretungsbefugnisse im Firmenbuch eingetragen sind.

 

Ad 5.:

Gleichzeitig mit der Übermittlung des geprüften und vom Kuratorium gebilligten Jahresab­schlusses durch die Geschäftsführung wird vom Kuratorium ein Tätigkeitsbericht über das ab­gelaufene Geschäftsjahr an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über­mittelt. Auf Basis des Tätigkeitsberichtes und des genehmigten Jahresabschlusses erfolgt die Entlastung des Kuratoriums in schriftlicher Form.

 


 

Ad 6. bis 8.:

Der den Vorsitzenden der Kuratorien vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelte Vorschlag für die Erstellung eines Tätigkeitsberichtes enthält die wesent­lichsten Elemente, die bei der Erstellung der Tätigkeitsberichte Berücksichtigung finden.

 

Bericht des Kuratoriums
des/der .....................................................................

an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
über seine Tätigkeit als wirtschaftliches Aufsichtsorgan im Geschäftsjahr ........

 

Das Kuratorium des/der ..................................................................... hat im Geschäftsjahr ........., die ihm nach Bundesmuseen-Gesetz und Museumsordnung zukommenden Aufgaben im Rahmen seiner Sitzungen wahrgenommen. Diese haben zumindest vierteljährlich stattgefunden. Als wirtschaftliches Aufsichtsorgan hat sich das Kuratorium vor allem auch mit den Berichten des Quartalscontrollings befasst. Die Geschäftsführung hat dem Kuratorium laufend schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte und die Lage der Anstalt berichtet und Auskunft erteilt.

 

Der Jahresabschluss der wissenschaftlichen Anstalt ...................................................................... …………………………………… zum 31. Dezember 200.., wurde von dem gemäß HGB be­stellten Abschlussprüfer .................................................................... geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Bestimmungen des Bundesmuseen-Gesetzes 2002 und der Museumsordnung beachtet wurden. Die Prüfung ist auch hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Geschäftsführung erfolgt, wie es § 2 Abs. 3 Bundes­museen-Gesetz vorsieht. Die Prüfungshandlung erfolgte sowohl gemäß Handelsgesetzbuch als auch Bundesmuseen-Gesetz.

 

Die Prüfung hat nach ihrem abschließenden Ergebnis keinen Anlass zu Beanstandungen ge­geben, sodass der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss im Einklang. Das Kuratorium empfiehlt die Ent­lastung der Geschäftsführung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Das Kuratorium hat den Jahresabschluss geprüft und gebilligt und erklärt sich auch mit dem Lagebericht einverstanden. Es spricht der Geschäftsführung und den Mitarbeiter/innen für die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus und legt dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur den gegenständlichen Jahresabschluss samt Lagebericht zwecks dessen Prüfung und Feststellung sowie zwecks Entlastung des Kuratoriums im Sinne des § 3 Abs. 3 Bundesmuseen-Gesetz 2002 vor.

 

.......................... , am ...................................................

 

.............................................................

(unterfertigt durch den Vorsitzenden des Kuratoriums)

 

 

Ad 9. und 10.:

Die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Spar­samkeit ist per Gesetz Wirtschaftsprüfern übertragen, die im Rahmen der Prüfung des Jahres­abschlusses im Prüfbericht dazu Stellung nehmen.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.