3009/AB XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2005
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0066-I/4/2005
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3042/J vom 12. Mai 2005 der Abgeordneten
Österreich
weist im EU-Vergleich grundsätzlich sehr gute Arbeitsmarktdaten vor: EU-weit die
drittniedrigste Arbeitslosenrate. Auch wenn die Arbeitsmarktdaten im
internationalen Vergleich sehr gut sind – so ist der Senkung der
Arbeitslosigkeit innerösterreichisch größte Priorität zuzuschreiben. Es ist
dieser Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Maßnahmen zu setzen um die
Arbeitslosenrate zu senken, da die Vollbeschäftigung weiter das große Ziel der
österreichischen Arbeitsmarktpolitik bleibt. Aus diesem Grund hat die
Bundesregierung eine Beschäftigungsoffensive gestartet, die zusammen mit der
Steuerreform und anderen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Erreichung dieses
Zieles dient.
Einleitend
möchte ich allgemein auch darauf hinweisen, dass nicht alle beim
Arbeitsmarktgipfel beschlossenen Maßnahmen zusätzliche finanzielle
Erfordernisse im Bundeshaushalt nach sich ziehen. So wird beispielsweise der
noch sinnvollere und zielgerichtetere Einsatz vorhandener Ressourcen bzw. die
Verbesserung von Rahmenbedingungen (Verfahrensbeschleunigung,
Arbeitszeitflexibilisierung) positive Effekte auf den Arbeitsmarkt haben, ohne
sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auszuwirken.
Das
Maßnahmenpaket für Wachstum und Beschäftigung in Österreich erhöht auf
umfassende Weise das Wachstumspotenzial Österreichs. Durch mehr Investitionen,
mehr Beschäftigung, bessere Ausbildung, bessere und schnellere
Verkehrsverbindungen insbesondere bei Engpassstrecken, intensiveren
Wettbewerb, neue Produkte und mehr Innovationen kann das Bruttoinlandsprodukt
um etwa 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Durch die geplanten Maßnahmen
werden nach Berechnungen des IHS und des BMF kurzfristig ca. 15.000 zusätzliche
Arbeitsplätze geschaffen. Mittelfristig könnte der Effekt etwa 20.000
Dauerarbeitsplätze betragen.
Nun
zu den konkreten Fragen:
Zu
1. und 2.:
Im Rahmen des am 1. Mai 2005
abgehaltenen "Reformdialogs für Wachstum und Beschäftigung in
Österreich" wurde in Bezug auf die Lehrlingsoffensive der Bundesregierung
ein weiteres Maßnahmenprogramm vorgestellt: Auf Initiative des Regierungsbeauftragten
Kommerzialrat Blum wird im Herbst ein Programm mit dem Titel
"Projekt 06" gestartet, wodurch auf Grund geänderter Richtlinien
das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich jene Betriebe, die zusätzliche
Lehrstellen - vor allem in innovativen Lehrberufen - anbieten, mit einem Bonus
fördern wird. Die budgetäre Bedeckung ist im Rahmen des Gesamtvolumens der für
aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehenden Mittel in
den Jahren 2005 und 2006 gegeben.
Im Rahmen der "Partnerschaft für
Wachstum und Beschäftigung" wird die österreichische Bundesregierung bis
zum Herbst 2005 einen nationalen Reformplan erarbeiten und der Europäischen
Union vorlegen. Darin wird sich auch die avisierte Qualifikationsoffensive
hinsichtlich bedarfsgerechter Ausbildungsmodule im Bereich des AMS Österreich
konkret wiederfinden. An konkreten Umsetzungsplänen - auch hinsichtlich der
Finanzierungszusammensetzung - wird derzeit gemeinsam mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem AMS gearbeitet.
Bei
den im Bereich Infrastrukturausbau beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen handelt
es sich um Vorschläge von ASFINAG bzw. ÖBB-Infrastruktur Bau AG für dringende
Projekte bzw. Projektteile, welche zusätzlich in das Bauprogramm der ASFINAG
bzw. in den ÖBB-Rahmenplan aufgenommen werden. Da diese Vorhaben außerbudgetär
finanziert werden, haben sie in den Jahren 2005 und 2006 keine unmittelbaren
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Bezüglich
der Forschungsoffensive möchte ich darauf hinweisen, dass sich die
Bundesregierung auch in konjunkturell schwierigen Zeiten dazu bekennt, in
zukunftsträchtige Bereiche zu investieren. Daher werden künftige
Privatisierungserlöse unter
anderem für Investitionen in Forschung und Entwicklung verwendet. Die
Durchführung der Finanzierung soll durch die Österreichische
Bundesfinanzierungsagentur erfolgen. Damit die zusätzlichen Mittel rasch und
effektiv ihren Weg in Wirtschaft und Wissenschaft finden und so zu mehr
Wachstum und Beschäftigung beitragen, wird die Abwicklung der beiden ersten
Tranchen in den Jahren 2005 und 2006 primär über die
Forschungsförderungsgesellschaft und den Wissenschaftsfonds erfolgen. Für die
spezielle budgetäre Abwicklung wird im Wege von Novellen der
Bundesfinanzgesetze 2005 und 2006 vorgesorgt. Die Änderungen erfolgen im Rahmen
des Reformdialoggesetzes 2005, das sich bereits in parlamentarischer Behandlung
befindet.
Die Ausweitung des Forschungsfreibetrages bzw. der
Forschungsprämie auf die Auftragsforschung wird sich in erster Linie in
verminderten Einnahmen niederschlagen.
Für die Weiterführung der
Internationalisierungsoffensive "go international" ist budgetär für
2005 und 2006 entsprechend vorgesorgt.
Zu
3.:
Mit der größten Steuerreform der zweiten Republik wurde insbesondere
durch die Tarifreform und der damit verbundenen Senkung der Lohn- und
Einkommensteuer eine wichtige Maßnahme gesetzt, die im Vergleich zum Jahr 2003
eine durchschnittliche steuerliche Entlastung von 500 € jährlich bewirkt
und in erster Linie bei den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen zu
einer erheblichen steuerlichen Entlastung und damit zu einer wesentlichen
Stärkung ihrer Kaufkraft führt. Aus der Tarifreform ergeben sich auch
wesentlich höhere Steuerfreigrenzen, sodass ArbeitnehmerInnen bis zu einem
Bruttojahreseinkommen von 15.770 €, Pensionisten bis zu einem
Bruttojahreseinkommen von 13.500 € und Selbständigen bis zu einem
Jahreseinkommen von 10.000 € keine Lohn- bzw. Einkommensteuer mehr
bezahlen.
Außerdem wurde mit der Steuerreform
2005 für die besonders armutsgefährdeten Alleinverdiener mit Kindern und
Alleinerzieher ein neuer Kinderzuschlag geschaffen, der
Dadurch beträgt beispielsweise für eine
Alleinerzieherin mit drei Kindern der Alleinerzieherabsetzbetrag statt bisher
364 € jährlich nunmehr 889 €.
Außerdem ist der Kinderzuschlag nach §
33 Abs. 8 Einkommensteuergesetz in voller Höhe gutschriftsfähig und führt im
Falle niedriger Einkünfte des Alleinverdieners bzw. Alleinerziehers (der
Alleinerzieherin) zu einer Erhöhung der Negativsteuer.
Beispiel:
AlleinerzieherIn mit 2 Kindern
|
2003 |
2005 |
Monatliches
Bruttoeinkommen |
800 |
800 |
Lohnsteuer |
0 |
0 |
|
|
|
Negativsteuerberechnung: |
|
|
Arbeitnehmerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag |
-410 |
-474 |
Kinderzuschlag |
|
-305 |
Negativsteuer
insgesamt |
-410 |
-779 |
Negativsteuererhöhung |
|
369 |
Wie aus diesem Beispiel ersichtlich
ist, wurde mit der Steuerreform 2004/05 auch die Negativsteuer erhöht. In
diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass die
Negativsteuer in der Fachwelt sehr
strittig ist und es auch nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen bei
einer Steuerreform primär um steuerliche Entlastungen und nicht um
Sozialtransfers an Nichtsteuerzahler gehen muss.
Ich möchte daher nochmals festhalten,
dass insbesondere mit der letzten Steuerreform sehr viel für die Erhöhung der
Kaufkraft von Beziehern kleinerer Einkommen getan worden ist. Eine zusätzliche
Verdoppelung der Negativsteuer ist daher nicht vorgesehen und budgetär derzeit
nicht leistbar.
Zu 4.:
Die
Investitionen im Breitbandbereich werden durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen
im Rahmen des Bundeshaushaltes finanziert werden.