3009/AB XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2005
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0066-I/4/2005

 

 

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3042/J vom 12. Mai 2005 der Abgeordneten »Dietmar Keck und Kollegen, betreffend Finanzierung von Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Österreich weist im EU-Vergleich grundsätzlich sehr gute Arbeitsmarktdaten vor: EU-weit die drittniedrigste Arbeitslosenrate. Auch wenn die Arbeitsmarktdaten im internationalen Vergleich sehr gut sind – so ist der Senkung der Arbeitslosigkeit innerösterreichisch größte Priorität zuzuschreiben. Es ist dieser Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Maßnahmen zu setzen um die Arbeitslosenrate zu senken, da die Vollbeschäftigung weiter das große Ziel der österreichischen Arbeitsmarkt­politik bleibt. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Beschäfti­gungsoffensive gestartet, die zusammen mit der Steuerreform und anderen wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Erreichung dieses Zieles dient.

 

Einleitend möchte ich allgemein auch darauf hinweisen, dass nicht alle beim Arbeitsmarktgipfel beschlossenen Maßnahmen zusätzliche finanzielle Erfordernisse im Bundeshaushalt nach sich ziehen. So wird beispielsweise der noch sinnvollere und zielgerichtetere Einsatz vorhandener Ressourcen bzw. die Verbesserung von Rahmenbedingungen (Verfahrensbeschleunigung, Arbeitszeitflexibilisierung) positive Effekte auf den Arbeitsmarkt haben, ohne sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auszuwirken.

 

Das Maßnahmenpaket für Wachstum und Beschäftigung in Österreich erhöht auf umfassende Weise das Wachstumspotenzial Österreichs. Durch mehr Investitionen, mehr Beschäftigung, bessere Ausbildung, bessere und schnellere Verkehrsverbindungen insbesondere bei Engpassstrecken, inten­siveren Wettbewerb, neue Produkte und mehr Innovationen kann das Bruttoinlandsprodukt um etwa 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Durch die geplanten Maßnahmen werden nach Berechnungen des IHS und des BMF kurzfristig ca. 15.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Mittelfristig könnte der Effekt etwa 20.000 Dauerarbeitsplätze betragen.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Im Rahmen des am 1. Mai 2005 abgehaltenen "Reformdialogs für Wachstum und Beschäftigung in Österreich" wurde in Bezug auf die Lehrlingsoffensive der Bundesregierung ein weiteres Maßnahmenprogramm vorgestellt: Auf Initiative des Regierungsbeauftragten Kommerzialrat Blum wird im Herbst ein Programm mit dem Titel "Projekt 06" gestartet, wodurch auf Grund geänderter Richtlinien das Arbeitsmarkt­service (AMS) Österreich jene Betriebe, die zusätzliche Lehrstellen - vor allem in innovativen Lehrberufen - anbieten, mit einem Bonus fördern wird. Die budgetäre Bedeckung ist im Rahmen des Gesamtvolumens der für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehenden Mittel in den Jahren 2005 und 2006 gegeben.

 

Im Rahmen der "Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung" wird die österreichische Bundesregierung bis zum Herbst 2005 einen nationalen Reformplan erarbeiten und der Europäischen Union vorlegen. Darin wird sich auch die avisierte Qualifikationsoffensive hinsichtlich bedarfsgerechter Ausbildungsmodule im Bereich des AMS Österreich konkret wiederfinden. An konkreten Umsetzungsplänen - auch hinsichtlich der Finanzierungs­zusammensetzung - wird derzeit gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem AMS gearbeitet.

 

Bei den im Bereich Infrastrukturausbau beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge von ASFINAG bzw. ÖBB-Infrastruktur Bau AG für dringende Projekte bzw. Projektteile, welche zusätzlich in das Bauprogramm der ASFINAG bzw. in den ÖBB-Rahmenplan aufgenommen werden. Da diese Vorhaben außerbudgetär finanziert werden, haben sie in den Jahren 2005 und 2006 keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.

 

Bezüglich der Forschungsoffensive möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Bundesregierung auch in konjunkturell schwierigen Zeiten dazu bekennt, in zukunftsträchtige Bereiche zu investieren. Daher werden künftige Privatisierungserlöse  unter anderem für Investitionen in Forschung und Entwicklung verwendet. Die Durchführung der Finanzierung soll durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur erfolgen. Damit die zusätzlichen Mittel rasch und effektiv ihren Weg in Wirtschaft und Wissen­schaft finden und so zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, wird die Abwicklung der beiden ersten Tranchen in den Jahren 2005 und 2006 primär über die Forschungsförderungsgesellschaft und den Wissenschafts­fonds erfolgen. Für die spezielle budgetäre Abwicklung wird im Wege von Novellen der Bundesfinanzgesetze 2005 und 2006 vorgesorgt. Die Änderungen erfolgen im Rahmen des Reformdialoggesetzes 2005, das sich bereits in parlamentarischer Behandlung befindet.

 

Die Ausweitung des Forschungsfreibetrages bzw. der Forschungsprämie auf die Auftragsforschung wird sich in erster Linie in verminderten Einnahmen niederschlagen.

 

Für die Weiterführung der Internationalisierungsoffensive "go international" ist budgetär für 2005 und 2006 entsprechend vorgesorgt.

 

Zu 3.:

Mit der  größten Steuerreform der zweiten Republik wurde insbesondere durch die Tarifreform und der damit verbundenen Senkung der Lohn- und Einkommensteuer eine wichtige Maßnahme gesetzt, die im Vergleich zum Jahr 2003 eine durchschnittliche steuerliche Entlastung von 500 € jährlich bewirkt und in erster Linie bei den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung und damit zu einer wesentlichen Stärkung ihrer Kaufkraft führt. Aus der Tarifreform ergeben sich auch wesentlich höhere Steuerfreigrenzen, sodass Arbeit­nehmerInnen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 15.770 €, Pensionisten bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 13.500 € und Selbständigen bis zu einem Jahreseinkommen von 10.000 € keine Lohn- bzw. Einkommensteuer mehr bezahlen.

 

Außerdem wurde mit der Steuerreform 2005 für die besonders armuts­gefährdeten Alleinverdiener mit Kindern und Alleinerzieher ein neuer Kinder­zuschlag geschaffen, der

Dadurch beträgt beispielsweise für eine Alleinerzieherin mit drei Kindern der Alleinerzieherabsetzbetrag statt bisher 364 € jährlich nunmehr 889 €.

 

Außerdem ist der Kinderzuschlag nach § 33 Abs. 8 Einkommensteuergesetz in voller Höhe gutschriftsfähig und führt im Falle niedriger Einkünfte des Alleinverdieners bzw. Alleinerziehers (der Alleinerzieherin) zu einer Erhöhung der Negativsteuer.

 

Beispiel: AlleinerzieherIn mit 2 Kindern

 

2003

2005

Monatliches Bruttoeinkommen

800

800

Lohnsteuer

0

0

 

 

 

Negativsteuerberechnung:

 

 

Arbeitnehmerabsetzbetrag,

Alleinerzieherabsetzbetrag

-410

-474

Kinderzuschlag

 

-305

Negativsteuer insgesamt

-410

-779

Negativsteuererhöhung

 

369

 

Wie aus diesem Beispiel ersichtlich ist, wurde mit der Steuerreform 2004/05 auch die Negativsteuer erhöht. In diesem Zusammen­hang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass die Negativsteuer  in der Fachwelt sehr strittig ist und es auch nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen bei einer Steuerreform primär um steuerliche Entlastungen und nicht um Sozialtransfers an Nichtsteuerzahler gehen muss.

 

Ich möchte daher nochmals festhalten, dass insbesondere mit der letzten Steuerreform sehr viel für die Erhöhung der Kaufkraft von Beziehern kleinerer Einkommen getan worden ist. Eine zusätzliche Verdoppelung der Negativsteuer ist daher nicht vorgesehen und budgetär derzeit nicht leistbar.

 


Zu 4.:

Die Investitionen im Breitbandbereich werden durch Einsparungen bzw. Mehreinnahmen im Rahmen des Bundeshaushaltes finanziert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.