3010/AB XXII. GP
Eingelangt am 13.07.2005
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am
. Juli 2005
DVR:
0000051 GZ
4452/185-II/BK/4.5/05
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben am 25.05.2005
unter der Nr. 3074/J-NR/2005 an die Bundesministerin für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Projekte rund um
Kriminalitätsprävention in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das
Engagement des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen der Kriminalprävention
lässt sich nicht nur in Budgetzahlen ausdrücken. Jeder Exekutivbeamter übt im
Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit täglich Präventionsarbeit aus.
In
den Budgetansätzen des Bundesministeriums für Inneres sind folgende Sachmittel
für die Kriminalprävention vorgesehen.
2005:
2 321 000 €, ca. 0,37 % des Gesamtbudgets
2006:
2 342 000 €, ca. 0,37 % des Gesamtbudgets
Die
Budgetmittel werden für bundesweit einheitliche Präventionsinitiativen sowie
Informationstätigkeiten der örtlichen kriminalpolizeilichen Beratungsstellen
der Polizei ausgegeben.
Weiters
erfolgt mit den Budgetmitteln die Förderung von privaten
Opferschutzeinrichtungen sowie von lokalen Projekten der Kriminalprävention.
Zu Frage 2:
Für die Aktivitäten des BMI
im Bereich der Prävention von Jugendkriminalität konnte 2005 auf die Anschaffungen der vergangenen
Jahre zurückgegriffen werden. Die Ausgaben für die Prävention von
Jugendkriminalität im Jahr 2006 können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Zu den budgetären Mitteln
für Kriminalprävention verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1.
Zu Frage 3:
Seit dem Jahr 2004 werden gemeinsam zwischen dem Bundeskriminalamt, den
Behörden und Dienststellen in den einzelnen Bundesländern gezielte und
punktgenaue
Kriminalpräventionsstrategien bzw. Maßnahmenpläne erarbeitet und über
das Jahr ständig auf ihre Wirksamkeit überprüft und den jeweiligen Situationen
angepasst.
Die Zusammenarbeit der Exekutive auf regionaler Ebene mit anderen
staatlichen (wie zB den Gemeinden) und nichtstaatlichen Einrichtungen (wie zB
Banken, Versicherungen) erfolgt im Rahmen von lokalen
Sicherheitspartnerschaften und Sicherheitsgremien.
Zu Frage 4:
Für die Präventionsbereiche
Eigentumsprävention, Suchtdeliktsprävention, Sexualdeliktsprävention und
Gewaltprävention gibt es zentral gesteuerte Richtlinien und zentral gesteuerte
Projekte, die österreichweit umgesetzt werden. In Ausführung dieser Richtlinien
gibt es zahlreiche Projekte und Initiativen auf lokaler Ebene.
Zu Frage 5:
Für Kriminalprävention ist
jeder Exekutivbeamte im Rahmen seiner täglichen polizeilichen Tätigkeit
zuständig.
In allen Bundesländern gibt
es darüber hinaus kriminalpolizeiliche Beratungsstellen.
Mit der Schaffung des
Bundeskriminalamtes wurde außerdem ein eigenes Büro für Kriminalprävention
eingerichtet.
Neben der polizeilichen
Grundausbildung und der polizeilichen Erfahrung verfügen die Beamten der
kriminalpolizeilichen Beratung und des Bundeskriminalamtes über
Spezialausbildungen, die im Bundeskriminalamt Wien und Wiesbaden erworben
worden sind.
Zu Frage 6:
Die Mitglieder des
Präventionsbeirates setzen sich derzeit aus folgenden Bereichen zusammen:
BMI;
BMJ;
BMGF;
BMSG;
BKA;
MAG 11;
Frauenbüro der
Burgenländischen Landesregierung;
Interventionsstellen gegen
Gewalt in der Familie;
Verein Neustart;
Autonome Frauenhäuser
Österreich;
Verein Tamar;
Zu
Frage 7:
Dem Beirat gehören fünfzehn
Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Für je
ein Mitglied kommt dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Justiz, dem
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und der Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz ein Vorschlagsrecht zu. Die Länder
haben das Recht, für zwei Mitglieder einstimmig Vorschläge zu erstatten. Für
vier Mitglieder haben Organisationen, zu deren wesentlichen Aufgaben der Schutz
von Menschen vor Gewalt zählt, ein Vorschlagsrecht. Die restlichen fünf
Mitglieder ernennt die Bundesministerin für Inneres. Die Sitzungen des Präventionsbeirates
finden ca. 4-mal jährlich statt
Der Präventionsbeirat ist im
Februar 1997 zur Sicherung der Kooperation zwischen den an der Umsetzung des
Gewaltschutzgesetzes beteiligten Institutionen, zur Überwachung der
Implementierung dieses Gesetzes und zur Fortentwicklung des diesem Gesetz
zugrunde liegenden Konzeptes eingesetzt worden.
Dem Präventionsbeirat
obliegen insbesondere die Förderung von Vorhaben der Gewaltprävention durch die
Bundesministerin für Inneres sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu derartigen
Förderansuchen. Die Vergabe von Förderungen durch den Präventionsbeirat erfolgt
nach den Richtlinien des Präventionsbeirates. Voraussetzung der
Förderungswürdigkeit ist hierbei primär, dass es sich um ein Präventionsprojekt
im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes handelt und dass im Rahmen des
Projektes eine Kooperation mit den Sicherheitsbehörden existiert.
Zu Frage 8:
Da Kriminalprävention von
einer Vielzahl an Beamten und Experten in meinem Ressort umgesetzt wird, hat
das Bundesministerium für Inneres in den vergangenen 3 Jahren von zahlreichen
Präventionsprojekten, die von privaten Initiatoren ausgearbeitet worden sind,
Kenntnis erlangt. In vielen Fällen kam es zu einer Kooperation durch eine
finanzielle Unterstützung oder durch die Bereitstellung von Fachwissen.
Zu Frage 9 und 10:
Hierbei handelt es sich um
keine Angelegenheit, die gemäß Art 52 B-VG
in die Vollziehung des
Bundesministeriums für Inneres fällt, weshalb ich von einer inhaltlichen
Beantwortung dieser beiden Fragen Abstand nehme.