3010/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.07.2005
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, am      . Juli 2005

DVR: 0000051

 

GZ 4452/185-II/BK/4.5/05

 

 
 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben am 25.05.2005 unter der Nr. 3074/J-NR/2005 an die Bundesministerin für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Projekte rund um Kriminalitätsprävention in Österreich“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Das Engagement des Bundesministeriums für Inneres im Rahmen der Kriminalprävention lässt sich nicht nur in Budgetzahlen ausdrücken. Jeder Exekutivbeamter übt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit täglich Präventionsarbeit aus.

 

In den Budgetansätzen des Bundesministeriums für Inneres sind folgende Sachmittel für die Kriminalprävention vorgesehen.

 

2005: 2 321 000 €, ca. 0,37 % des Gesamtbudgets

2006: 2 342 000 €, ca. 0,37 % des Gesamtbudgets

 

Die Budgetmittel werden für bundesweit einheitliche Präventionsinitiativen sowie Informationstätigkeiten der örtlichen kriminalpolizeilichen Beratungsstellen der Polizei ausgegeben.

Weiters erfolgt mit den Budgetmitteln die Förderung von privaten Opferschutzeinrichtungen sowie von lokalen Projekten der Kriminalprävention.

 

Zu Frage 2:

Für die Aktivitäten des BMI im Bereich der Prävention von Jugendkriminalität konnte 2005  auf die Anschaffungen der vergangenen Jahre zurückgegriffen werden. Die Ausgaben für die Prävention von Jugendkriminalität im Jahr 2006 können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Zu den budgetären Mitteln für Kriminalprävention verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1.

 

Zu Frage 3:

Seit dem Jahr 2004 werden gemeinsam zwischen dem Bundeskriminalamt, den Behörden und Dienststellen in den einzelnen Bundesländern gezielte und punktgenaue

Kriminalpräventionsstrategien bzw. Maßnahmenpläne erarbeitet und über das Jahr ständig auf ihre Wirksamkeit überprüft und den jeweiligen Situationen angepasst.

 

Die Zusammenarbeit der Exekutive auf regionaler Ebene mit anderen staatlichen (wie zB den Gemeinden) und nichtstaatlichen Einrichtungen (wie zB Banken, Versicherungen) erfolgt im Rahmen von lokalen Sicherheitspartnerschaften und Sicherheitsgremien.

 

Zu Frage 4:

Für die Präventionsbereiche Eigentumsprävention, Suchtdeliktsprävention, Sexualdeliktsprävention und Gewaltprävention gibt es zentral gesteuerte Richtlinien und zentral gesteuerte Projekte, die österreichweit umgesetzt werden. In Ausführung dieser Richtlinien gibt es zahlreiche Projekte und Initiativen auf lokaler Ebene.

 

Zu Frage 5:

Für Kriminalprävention ist jeder Exekutivbeamte im Rahmen seiner täglichen polizeilichen Tätigkeit zuständig.

In allen Bundesländern gibt es darüber hinaus kriminalpolizeiliche Beratungsstellen.

Mit der Schaffung des Bundeskriminalamtes wurde außerdem ein eigenes Büro für Kriminalprävention eingerichtet.

Neben der polizeilichen Grundausbildung und der polizeilichen Erfahrung verfügen die Beamten der kriminalpolizeilichen Beratung und des Bundeskriminalamtes über Spezialausbildungen, die im Bundeskriminalamt Wien und Wiesbaden erworben worden sind.

 

Zu Frage 6:

Die Mitglieder des Präventionsbeirates setzen sich derzeit aus folgenden Bereichen zusammen:

 

 

 

 

BMI;

BMJ;

BMGF;

BMSG;

BKA;

MAG 11;

Frauenbüro der Burgenländischen Landesregierung;

Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie;

Verein Neustart;

Autonome Frauenhäuser Österreich;

Verein Tamar;

 

 

Zu Frage 7:

Dem Beirat gehören fünfzehn Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen. Für je ein Mitglied kommt dem Bundeskanzler, der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz ein Vorschlagsrecht zu. Die Länder haben das Recht, für zwei Mitglieder einstimmig Vorschläge zu erstatten. Für vier Mitglieder haben Organisationen, zu deren wesentlichen Aufgaben der Schutz von Menschen vor Gewalt zählt, ein Vorschlagsrecht. Die restlichen fünf Mitglieder ernennt die Bundesministerin für Inneres. Die Sitzungen des Präventionsbeirates finden ca. 4-mal jährlich statt

 

Der Präventionsbeirat ist im Februar 1997 zur Sicherung der Kooperation zwischen den an der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes beteiligten Institutionen, zur Überwachung der Implementierung dieses Gesetzes und zur Fortentwicklung des diesem Gesetz zugrunde liegenden Konzeptes eingesetzt worden.

Dem Präventionsbeirat obliegen insbesondere die Förderung von Vorhaben der Gewaltprävention durch die Bundesministerin für Inneres sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu derartigen Förderansuchen. Die Vergabe von Förderungen durch den Präventionsbeirat erfolgt nach den Richtlinien des Präventionsbeirates. Voraussetzung der Förderungswürdigkeit ist hierbei primär, dass es sich um ein Präventionsprojekt im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes handelt und dass im Rahmen des Projektes eine Kooperation mit den Sicherheitsbehörden existiert.

 

Zu Frage 8:

Da Kriminalprävention von einer Vielzahl an Beamten und Experten in meinem Ressort umgesetzt wird, hat das Bundesministerium für Inneres in den vergangenen 3 Jahren von zahlreichen Präventionsprojekten, die von privaten Initiatoren ausgearbeitet worden sind, Kenntnis erlangt. In vielen Fällen kam es zu einer Kooperation durch eine finanzielle Unterstützung oder durch die Bereitstellung von Fachwissen.

 

 

Zu Frage 9 und 10:

Hierbei handelt es sich um keine Angelegenheit, die gemäß Art 52 B-VG

in die Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres fällt, weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung dieser beiden Fragen Abstand nehme.