3012/AB XXII. GP
Eingelangt am
15.07.2005
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
S91143/90-PMVD/2005 . Juli 2005
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 17. Mai 2005 unter der Nr. 3060/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Brig. Puntigam, Wehrmachtsverbrechen und ‚Missbrauch’ der Justiz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Zunächst ist darauf aufmerksam zu machen, dass private Meinungsäußerungen von Bediensteten, die den Vollziehungsbereich meines Ressorts nicht berühren, grundsätzlich keinen Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes darstellen. Abgesehen davon erfolgte im vorliegenden Fall eine straf- und disziplinarrechtliche Würdigung des Verhaltens von Bgdr Puntigam, die jedoch weder den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung noch einer Pflichtverletzung ergab.
Im Übrigen verweise ich auf das eindeutige Bekenntnis des österreichischen Bundesheeres und seiner Angehörigen zur Republik Österreich und ihren Grundprinzipien.